{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143234,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143234,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3234","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Was unternimmt der Bundesrat gegen die Risiken der Kohlenstoffblase?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Studie des britischen Carbon Tracker und des Klima\u00f6konomen Sir Nicholas Stern von der London School of Economics mit dem Titel \"Unburnable Carbon\" (unverbrennbarer Kohlenstoff) warnt vor der Kohlenstoffblase (Carbon Bubble). In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm das Risiko der Kohlenstoffblase f\u00fcr den Schweizer Finanzplatz und die Schweizer Vorsorgegelder bekannt?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Einsch\u00e4tzung der genannten Studie zur Kohlenstoffblase (Carbon Bubble), falls nein, wieso nicht?</p><p>3. Wie hoch sind Investitionen in fossile Energien durch Pensionskassen und systemrelevante Banken sowie des gesamten Finanzplatzes in etwa?</p><p>4. Hebelwirkungen fossile Investitionen: Was w\u00e4ren die Auswirkungen und die Risiken f\u00fcr den schweizerischen Finanzplatz und die Pensionskassen, wenn der Wert f\u00fcr fossile Energien und entsprechende Firmen innert kurzer Zeit 80 Prozent abfallen w\u00fcrde?</p><p>5. Gem\u00e4ss Gesch\u00e4ftsbericht der Publica werden fast 2 Milliarden Schweizerfranken in fossile Energien angelegt. Damit w\u00e4re die Pensionskasse des Bundes von der Kohlenstoffblase stark betroffen. Gleichzeitig \"wettet\" die Pensionskasse des Bundes damit gegen das Klimaziel und das Zustandekommen entsprechender Regulierung. Was unternehmen der Bundesrat respektive die Vertreter des Arbeitgebers (Bundes) im Stiftungsrat, damit die Publica ihre Investitionen in fossile Energien reduziert?</p><p>6. Die Finma verlangt f\u00fcr die Berechnung der Einhaltung der Kernkapitalquote bereits eine Risikoberechnung. Jedoch wird diese Berechnung in vielen F\u00e4llen den Banken \u00fcberlassen. Wie stellt die Finma sicher, dass die Banken bei der Risikoberechnung f\u00fcr Investitionen in fossile Energien das zus\u00e4tzliche Risiko der Kohlenstoffblase im Vergleich zum \u00fcblichen Risiko von Investitionen in Rohstoffe ber\u00fccksichtigen?</p><p>7. Welchen Risikofaktor verwendet die Finma f\u00fcr Investitionen in fossile Energien f\u00fcr die Berechnung der Kernkapitalquote?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die internationale Gemeinschaft verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen so zu reduzieren, dass der globale Temperaturanstieg bis Ende Jahrhundert auf maximal 2 Grad Celsius begrenzt wird, um erhebliche Sch\u00e4den f\u00fcr Mensch und Umwelt zu verhindern. Bundesrat und Parlament wollen gem\u00e4ss Zweckartikel des CO2-Gesetzes (SR 641.71) einen angemessenen Beitrag zur Einhaltung dieses Ziels leisten. Die Schweiz setzt sich auch international f\u00fcr wirkungsvolle Massnahmen zur Reduktion der weltweit emittierten Treibhausgase ein. Die genannte Studie der Carbon Tracker Initiative stellt die Reserven an fossilen Energietr\u00e4gern in Besitz von b\u00f6rsenkotierten Unternehmen diesem Ziel gegen\u00fcber. Die Gesamtmenge an Treibhausgasen, die bei einer Verbrennung dieser Reserven emittiert w\u00fcrde, ist gem\u00e4ss Studie deutlich h\u00f6her als das f\u00fcr die Einhaltung des 2-Grad-Celsius-Ziels verf\u00fcgbare Emissionsbudget. Daraus wird ein Risiko einer Kohlenstoffblase abgeleitet, welche die Stabilit\u00e4t der Finanzm\u00e4rkte gef\u00e4hrden k\u00f6nnte.</p><p>Der Bundesrat nimmt die Erkenntnisse der Studie ernst und wird die Thematik aufmerksam verfolgen. Er teilt die Einsch\u00e4tzung, dass ein Widerspruch besteht zwischen der zur Einhaltung des 2-Grad-Celsius-Ziels notwendigen Reduktion der Treibhausgasemissionen und einer andauernden Erschliessung fossiler Energien. Die Folgen f\u00fcr die internationalen Finanzm\u00e4rkte und den Finanzplatz Schweiz h\u00e4ngen wesentlich davon ab, wie rasch und wie vorhersehbar die internationale Staatengemeinschaft korrigierend eingreifen wird. Ein verbindliches Klimaabkommen f\u00fcr den Zeitraum nach 2020 w\u00fcrde diesbez\u00fcglich klarere Rahmenbedingungen schaffen. Sobald sich die internationale Staatengemeinschaft zu einer verbindlicheren internationalen Klimapolitik verpflichtet, werden auch Unternehmen und M\u00e4rkte die Risiken der Klimaerw\u00e4rmung geb\u00fchrend einbeziehen und Investitionen in fossile Energien niedriger bewerten.</p><p>3./4. Dem Bundesrat liegen keine Statistiken vor, welche es erlauben, die Investitionen von Pensionskassen, systemrelevanten Banken oder dem gesamten Finanzplatz in Unternehmen, die fossile Energien f\u00f6rdern oder besitzen, zu beziffern. Pensionskassen verfolgen allerdings eine diversifizierte Anlagestrategie und sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Anlage des Verm\u00f6gens die Grunds\u00e4tze der angemessenen Risikoverteilung einzuhalten und die Mittel auf verschiedene Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige zu verteilen. Dadurch wird der Effekt von unerwarteten Kurseinbr\u00fcchen von einzelnen Unternehmen oder Branchen minimiert. Kurseinbr\u00fcche von Unternehmen aufgrund von klimapolitischen Massnahmen d\u00fcrften zudem teilweise kompensiert werden durch Gewinne von Unternehmen im nichtfossilen Energiebereich. Auch Banken sind vielf\u00e4ltigen Kredit- und Marktrisiken ausgesetzt und m\u00fcssen den Risiken entsprechende Eigenmittel halten (vgl. Antwort auf Fragen 6 und 7).</p><p>In welchem Ausmass ein Risiko f\u00fcr den Schweizer Finanzplatz besteht, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzusch\u00e4tzen. Gegenw\u00e4rtig stehen aus Sicht des Bundesrates andere Risiken f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t im Fokus, so etwa die Entwicklung des internationalen Umfelds und des Schweizer Immobilien- und Hypothekarmarktes. Aufgrund letzterer Entwicklung hat der Bundesrat auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank den antizyklischen Kapitalpuffer auf Ende Juni 2014 weiter erh\u00f6ht.</p><p>5. Gem\u00e4ss Anlagereglement investiert Publica ausschliesslich im Interesse der Versicherten und Rentenbeziehenden. Bei angemessener Begrenzung der Risiken wird eine Gesamtrendite angestrebt, welche es erlaubt, Versicherte und Rentenbeziehende gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidit\u00e4t und Tod zu versichern. Ethische, \u00f6kologische und soziale Aspekte sind bei den Anlagen mit einzubeziehen, wenn sie das Erreichen der Vorsorgeziele nicht beeintr\u00e4chtigen. Die Anlaget\u00e4tigkeit von Publica folgt dem Grundsatz, dass eine breite Diversifikation des Anlageverm\u00f6gens am geeignetsten ist, um unter Ber\u00fccksichtigung des definierten Risikobudgets eine gr\u00f6sstm\u00f6gliche Rendite anzustreben. Die Arbeitgebervertreter in der Kassenkommission stimmen ohne Weisung des Bundesrates.</p><p>Eine konkrete Strategie f\u00fcr einen Ausstieg aus fossilen Energietr\u00e4gern gibt es nicht. Hingegen werden alle Anlageklassen bez\u00fcglich ihres Beitrags zum Rendite-Risiko-Profil des Gesamtportfolios mindestens alle zwei Jahre \u00fcberpr\u00fcft. Nach der letzten \u00dcberpr\u00fcfung der Anlagestrategie f\u00fcr die offenen Vorsorgewerke beschloss die Kassenkommission von Publica im Januar 2014 Anpassungen. Dabei weist die neue Anlagestrategie eine leicht tiefere Allokation in fossile Energien auf als die vorherige Strategie.</p><p>6./7. Die Berechnung der Kernkapitalquote erfolgt nach den international anerkannten Vorgaben des Basler Ausschusses f\u00fcr Bankenaufsicht (\"Basler Mindeststandards\"), die national in der Eigenmittelverordnung des Bundesrates und den Ausf\u00fchrungsbestimmungen der Finma umgesetzt sind. Das spezifische Thema der Kohlenstoffblase wird bei der Berechnung der Kernkapitalquote nicht ber\u00fccksichtigt. Entsprechend gibt es auch keinen Risikofaktor, der f\u00fcr Investitionen in Unternehmen, die fossile Energien f\u00f6rdern oder besitzen, anzuwenden ist. Es ist aber Gegenstand des risiko- und materialit\u00e4tsorientierten Aufsichtsprozesses, solche nicht in den Basler Mindeststandards ber\u00fccksichtigten spezifischen Risiken bei gr\u00f6sseren Instituten im Rahmen der Beurteilung einer insgesamt angemessenen Kapitalausstattung zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Institute, die \u00fcber direkte Investitionen in fossile Energien wie \u00d6l oder Gas in wesentlichem Umfang verf\u00fcgen, m\u00fcssen die Eigenmittelanforderungen mittels eines von der Finma zugelassenen Modellansatzes bestimmen. Bei diesem Ansatz m\u00fcssen dem Rohstoff entsprechende spezifische Risikofaktoren verwendet werden. Da historische Daten bekanntlich keine verl\u00e4ssliche Basis f\u00fcr Prognosen darstellen, fliessen bei der Berechnung auch Stressannahmen ein.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1401235200000)\/","SubmittedBy":"Girod Bastien","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526611033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395360000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Energie"}}