{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143272,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143272,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3272","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit mehreren Staaten Abkommen abzuschliessen; diese Abkommen sollen es dem Bund erlauben, Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die auf ihre Wegweisung warten, auch dann ausweisen zu k\u00f6nnen, wenn ihr Herkunftsstaat sich nicht kooperativ zeigt und die R\u00fcck\u00fcbernahme deshalb nicht vollzogen werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Im V\u00f6lkerrecht wird die Pflicht eines jeden Staates zur R\u00fcck\u00fcbernahme seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger statuiert. Zu oft wird die Wegweisung aber wegen der mangelnden Bereitschaft des jeweiligen Herkunftsstaates, der die R\u00fcck\u00fcbernahme seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger behindert, nicht vollzogen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen abgeschlossen wurde. Um nicht l\u00e4nger vom guten Willen der Beh\u00f6rden im Herkunftsstaat abh\u00e4ngig zu sein, soll der Bundesrat mit Staaten in ausgew\u00e4hlten Weltregionen Partnerschaften eingehen; dies w\u00fcrde es erlauben, dass ein solcher Vertragsstaat B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die aus Schweizer Sicht ausreisepflichtig sind und aus einem Nachbarstaat des Partnerstaates stammen, \u00fcbernimmt. Die \u00dcbernahme w\u00fcrde auch dann vollzogen, wenn der Herkunftsstaat seinen Staatsangeh\u00f6rigen f\u00fcr den betreffenden Partnerstaat keinen Laissez-passer ausgestellt hat. Die R\u00fcck\u00fcbernahme w\u00fcrde somit unabh\u00e4ngig davon vollzogen, ob die r\u00fcckzuf\u00fchrende Person durch den Partnerstaat ausgereist ist. Die Aussicht, in einen anderen Staat als den Herkunftsstaat weggewiesen zu werden, d\u00fcrfte die Zahl der freiwillig R\u00fcckkehrenden dramatisch nach oben schnellen lassen.</p><p>Bei der Auswahl der Partnerstaaten muss auf die Einhaltung einiger Kriterien geachtet werden, insbesondere muss der Partnerstaat Mindestanforderungen im Bereich der Menschenrechte erf\u00fcllen. Damit die Schweiz ihren Teil der Lasten, welche die Migration uns aufb\u00fcrdet, tr\u00e4gt, soll sie im Gegenzug die Entwicklung des Partnerstaates unterst\u00fctzen, und zwar in Form von Reintegrationsprojekten, durch den Aufbau von Kapazit\u00e4ten oder mittels anderer Massnahmen. Ein solches Vorgehen w\u00fcrde in der \u00d6ffentlichkeit auf Zustimmung stossen, und beide Seiten - sowohl die Schweiz als auch der Partnerstaat - w\u00fcrden davon profitieren. Ein solcher Abkommenstyp verst\u00f6sst nicht gegen das V\u00f6lkerrecht; bereits wurden solche Abkommen zwischen Israel und Uganda sowie zwischen Australien und Papua-Neuguinea geschlossen. Ferner hat die Schweiz 2003 ein Abkommen, das dem hier vorgeschlagenen Abkommenstyp stark \u00e4hnelt, mit Senegal geschlossen; es ist aber leider nie in Kraft getreten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motion\u00e4rs, wonach die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden und den Nachbarstaaten sehr wichtig ist und intensiviert werden muss. Die Idee des Motion\u00e4rs, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger eines Staates in ein anderes Land ihrer Herkunftsregion wegzuweisen, l\u00e4sst sich konkret jedoch nur in Ausnahmef\u00e4llen verwirklichen.</p><p>Mit 48 R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen ist die Schweiz weltweit eines der L\u00e4nder, die am meisten Vertr\u00e4ge auf diesem Gebiet abgeschlossen haben. Die Schweiz beabsichtigt, in den n\u00e4chsten Jahren weitere Vertr\u00e4ge dieser Art abzuschliessen. Einige davon enthalten eine Klausel, welche auch die R\u00fcck\u00fcbernahme der Angeh\u00f6rigen von Drittstaaten vorsieht. Diese R\u00fcck\u00fcbernahmeverpflichtung gilt jedoch nur ausnahmsweise und f\u00fcr Personen, welche sich fr\u00fcher rechtm\u00e4ssig im jeweiligen Vertragsstaat aufgehalten haben oder durch diesen gereist sind. Die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene L\u00f6sung kommt f\u00fcr den Bundesrat als Instrument f\u00fcr R\u00fcckf\u00fchrungen allerdings nicht infrage. Denn der politische Grundsatz f\u00fcr die R\u00fcckkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in unserem Hoheitsgebiet ist die Staatsangeh\u00f6rigkeit, und wie der Motion\u00e4r betont, ist jeder Staat zur R\u00fcck\u00fcbernahme seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verpflichtet. In diesem Sinne arbeitet der Bundesrat darauf hin, Abkommen im R\u00fcckkehrbereich abzuschliessen.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt es f\u00fcr nicht vertretbar, R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit L\u00e4ndern auszuhandeln und abzuschliessen, welche bereit w\u00e4ren, als Gegenleistung f\u00fcr Entwicklungshilfe alle Staatsangeh\u00f6rigen ihrer Region aufzunehmen. Dies k\u00f6nnte einige L\u00e4nder zum Menschenhandel verleiten, um in den Genuss des Geldsegens zu kommen. Bis jetzt hat kein anderes europ\u00e4isches Land ein derartiges Abkommen ausgehandelt.</p><p>Was das mit Senegal ausgehandelte Abkommen betrifft, so handelte es sich nicht um ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen, sondern um eine Transitvereinbarung. Diese erm\u00f6glichte der Schweiz, afrikanische Staatsangeh\u00f6rige zwecks Feststellung der Staatsangeh\u00f6rigkeit nach Dakar zu bringen. Dort sollten in den Botschaften der verschiedenen afrikanischen L\u00e4nder die Reisedokumente beschafft werden, damit die betroffenen Personen von Senegal aus in ihr Herkunftsland zur\u00fcckkehren konnten. Die Schweiz verpflichtete sich zur R\u00fccknahme dieser Personen in ihr Hoheitsgebiet, wenn innerhalb von 48 Stunden kein Dokument beschafft werden konnte. Dieses Abkommen war sowohl im Land selbst als auch in der senegalesischen Diaspora in der Schweiz auf heftigen Widerstand gestossen.</p><p>Die Schweiz hat in den letzten Jahren eine Strategie des Interessenausgleichs verfolgt. So sind nebst den R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen weitere Instrumente entwickelt worden wie die Migrationspartnerschaft (Abkommen mit Nigeria, Tunesien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Serbien) oder Migrationsabkommen (Abkommen mit Angola, Demokratische Republik Kongo, Benin), die eine breitere und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnerstaaten erm\u00f6glichen. Ferner ist der Bundesrat bestrebt, mit Programmen zum Schutz in den Herkunftsregionen die Aufnahme- und Schutzkapazit\u00e4ten der betroffenen Staaten zu st\u00e4rken.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1402012800000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526964383)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395360000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}