{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143279,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143279,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3279","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Endlose Untersuchungen in der Tessiner Zweigstelle der Bundesanwaltschaft?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Quatur-Untersuchung ist erneut ins Stocken geraten, und der Prozess z\u00f6gert sich weiter hinaus. Die Untersuchung, die ganze 12 Jahre gedauert hat, l\u00e4uft nun gar Gefahr, wegen einer Reihe von Formm\u00e4ngeln mit einem Schlag ins Wasser zu enden, wie auch in den Medien zu lesen war (siehe vor allem den detaillierten \u00dcberblick \u00fcber die Vorgeschichte auf dem Webportal liberatv.ch vom 19. M\u00e4rz). Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat n\u00e4mlich die Untersuchungsakten zum zweiten Mal an den Absender zur\u00fcckgewiesen.</p><p>Dieses neuerliche Hindernis taucht just wenige Tage vor dem 1. April auf, dem zehnten Jahrestag der Pr\u00e4senz der Bundesanwaltschaft am Standort Lugano. Die Geschichte wirft kein gutes Licht auf die Tessiner Zweigstelle. Dass sich eine Untersuchung 12 Jahre hinzieht, verletzt das Beschleunigungsgebot, sendet ein unsch\u00f6nes Signal an die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie die Angeklagten und beeintr\u00e4chtigt den Erfolg der Ermittlungen, wodurch schliesslich auch das Prinzip der Strafgewissheit verletzt wird. Zudem besteht die Gefahr, dass die Beh\u00f6rde hohe Entsch\u00e4digungen zahlen muss. </p><p>Die Bundesanwaltschaft hielt es im \u00dcbrigen bedenklicherweise nicht f\u00fcr n\u00f6tig, ihre \u00f6ffentlich kritisierte Tessiner Zweigstelle zu verteidigen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Best\u00e4tigt der Bundesrat die Bedeutung der Tessiner Zweigstelle der Bundesanwaltschaft?</p><p>2. Wie beurteilt er die 12-j\u00e4hrige Untersuchungsdauer?</p><p>3. Ist er zum Eingreifen bereit, falls es bei der Tessiner Zweigstelle tats\u00e4chlich Missst\u00e4nde gibt, um die Glaubw\u00fcrdigkeit der Institution wiederherzustellen und zu vermeiden, dass die Zukunft dieser Zweigstelle infrage gestellt wird? </p><p>4. Die Verz\u00f6gerungen in der Quatur-Untersuchung sind auf das Hin und Her zwischen dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, das die Akten zur\u00fcckweist, und der Bundesanwaltschaft zur\u00fcckzuf\u00fchren. Wie beurteilt der Bundesrat die Interaktion zwischen diesen beiden Institutionen bei der Durchf\u00fchrung von komplexen Verfahren, f\u00fcr die sie geschaffen wurden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Bedeutung der Zweigstelle Lugano der Bundesanwaltschaft (BA) hat sich best\u00e4tigt. In der italienischen Schweiz eine Zweigstelle mit effektiven und operativen Aufgaben in den spezifischen Bundeszust\u00e4ndigkeiten der organisierten Kriminalit\u00e4t, der Geldw\u00e4scherei und ganz allgemein der Wirtschaftskriminalit\u00e4t zu haben ist f\u00fcr die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde des Bundes von grundlegender strategischer Bedeutung. Vor allem das Tessin mit seinem wirtschaftlichen Hauptort Lugano hat eine grosse Anziehungskraft auf die Formen der Kriminalit\u00e4t, deren Bek\u00e4mpfung gem\u00e4ss Auftrag des Gesetzgebers der Strafverfolgungsbeh\u00f6rde des Bundes anvertraut ist: zum einen aufgrund des Standortes des dritten Finanzplatzes der Schweiz und zum andern aufgrund der N\u00e4he zu den italienischen Regionen Lombardei und Piemont, wo die organisierte Kriminalit\u00e4t inzwischen stabil verwurzelt ist. Die Pr\u00e4senz der Strafverfolgungsbeh\u00f6rde des Bundes in dieser Region der Schweiz ist nicht nur zweckm\u00e4ssig, sondern auch notwendig, damit die BA ihren Auftrag erf\u00fcllen kann. Zudem ist auch der Aspekt der Rekrutierung des spezialisierten italienischsprachigen Personals nicht zu untersch\u00e4tzen, das in den zahlreichen in Lugano auf Italienisch gef\u00fchrten Verfahren f\u00fcr den wirksamen Einsatz in der Strafuntersuchung erforderlich ist; dies w\u00e4re nat\u00fcrlich problematisch, wenn die Strukturen, Ressourcen und personellen Mittel der BA in einer anderen Sprachregion des Bundes konzentriert w\u00e4ren.</p><p>2. Mit Verf\u00fcgung vom 23. Januar 2014 hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichtes (BStGer) das Verfahren im Fall Quatur (SK.2011.23) zum zweiten Mal sistiert und die Anklageschrift vom 29. August 2013 wegen formeller M\u00e4ngel im Zusammenhang mit der Beweisproduktion an die BA zur\u00fcckgewiesen.</p><p>Die Strafkammer des BStGer hatte das Verfahren bereits mit Verf\u00fcgung vom 28. Februar 2012 wegen Verletzung der Verteidigungsrechte im Zusammenhang mit den w\u00e4hrend der Voruntersuchung durchgef\u00fchrten Einvernahmen eingestellt.</p><p>Eine \u00e4hnliche Interpellation wie die vorliegende hatte am 7. M\u00e4rz 2012 bereits Nationalrat Pierre Rusconi eingereicht (12.3084). In ihrer Antwort vom 16. Mai 2012 hatte die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die BA (AB-BA) klargestellt, dass die besagte Verletzung den Verfahrensabschnitt betraf, der vom Eidgen\u00f6ssischen Untersuchungsrichteramt und nicht von der BA gef\u00fchrt wurde; das Eidg. Untersuchungsrichteramt wurde Ende 2010 mit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung aufgel\u00f6st.</p><p>In der Verf\u00fcgung vom 23. Januar 2014 hielt die Strafkammer bezugnehmend auf einen Entscheid des Bundesgerichtes vom 23. September 2013 (6B_125/2013) fest, dass die Protokolle der Telefon- und Fernabh\u00f6rungen, die in einer anderen als der Verfahrenssprache durchgef\u00fchrt worden waren, den Bedingungen des rechtlichen Geh\u00f6rs in formeller Hinsicht nicht gen\u00fcgten. Insbesondere war nicht ersichtlich, ob der \u00dcbersetzer auf die Straffolgen von Artikel\u00a0307 StGB bei falscher \u00dcbersetzung hingewiesen worden war und wie die \u00dcbersetzungen und Transkriptionen zustande gekommen waren.</p><p>Die Strafkammer beschloss die Sistierung des Verfahrens, weil die Menge der Abh\u00f6rungen, die an der Hauptverhandlung nochmals h\u00e4tten angeh\u00f6rt werden m\u00fcssen, exzessiv gewesen w\u00e4re.</p><p>Die lange Zeit, die seit Er\u00f6ffnung des Verfahrens verstrichen ist, ist nur teilweise der BA zuzuschreiben. Tats\u00e4chlich hat die BA das Verfahren am 14. Dezember 2002 er\u00f6ffnet, und drei Jahre sp\u00e4ter, am 14. Dezember 2005, hat sie es im Einklang mit dem alten Bundesstrafverfahren (aBStP) zur Durchf\u00fchrung der Voruntersuchung an das Eidgen\u00f6ssische Untersuchungsrichteramt \u00fcberwiesen; dieses hat es dann am 8. Juni 2010 - viereinhalb Jahre sp\u00e4ter - an die BA zur\u00fcckgewiesen. Ausserdem war am 20. Oktober 2011 bereits eine erste Anklageschrift eingereicht worden.</p><p>Die BA hat beschlossen, die Verf\u00fcgung vom 23. Januar 2014 nicht anzufechten; gegenw\u00e4rtig w\u00e4gt sie jedoch ab, welche Schritte sich gem\u00e4ss dem materiellen und formellen Recht aufdr\u00e4ngen.</p><p>Die Verfahrensdauer, die objektiv lang erscheinen mag, war somit einerseits auf die Komplexit\u00e4t und auf die Besonderheiten des Sachverhalts zur\u00fcckzuf\u00fchren und andererseits auch auf die Besonderheiten des konkreten Prozedere \u00fcber das ganze Verfahren hinweg, das \u00fcbrigens fast ausschliesslich dem aBStP unterstand.</p><p>3. Die BA untersteht nicht der Aufsicht des Bundesrates, sondern der AB-BA. Diese \u00fcberpr\u00fcft im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht und ihrer periodischen Inspektionen auch die T\u00e4tigkeit der Zweigstelle Lugano. Sie hat keine Missst\u00e4nde festgestellt, welche die Glaubw\u00fcrdigkeit der Zweigstelle oder deren Zukunft infrage stellen w\u00fcrden.</p><p>4. In den letzten zwei Jahren hat sich der Dialog zwischen den beiden Beh\u00f6rden, d. h. dem BStGer und der BA, intensiviert, und die periodischen Fachgespr\u00e4che zwischen ihren Direktionen haben sich nutzbringend intensiviert.</p>  Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposal":24,"FederalCouncilProposalText":"Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1401235200000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":12,"ResponsibleDepartmentName":"Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"AB-BA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1779241693577)\/","SubmissionDate":"\/Date(1395360000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4912,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}