{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143299,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143299,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3299","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ber\u00fccksichtigung von allgemeinen Abz\u00fcgen und Sozialabz\u00fcgen bei im Ausland beschr\u00e4nkt steuerpflichtigen Personen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Verhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen sicherzustellen, dass bei in der Schweiz ans\u00e4ssigen und im Ausland beschr\u00e4nkt steuerpflichtigen Personen allgemeine Abz\u00fcge und Sozialabz\u00fcge vollst\u00e4ndig ber\u00fccksichtigt werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) regeln die Besteuerung im internationalen Verh\u00e4ltnis, indem sie die nationalen Besteuerungsrechte so einschr\u00e4nken, dass Eink\u00fcnfte nicht doppelt besteuert werden k\u00f6nnen. Ob, mit welcher Bemessungsgrundlage, mit welchen Abz\u00fcgen und zu welchem Tarif ein Vertragsstaat von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht, h\u00e4ngt sodann von seinem nationalen Steuerrecht ab.</p><p>Grunds\u00e4tzlich besteht die M\u00f6glichkeit, in einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht der Staaten auch dahingehend einzuschr\u00e4nken, dass Abz\u00fcge ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, falls das nationale Recht diese nicht selbst vorsieht. Solche Vereinbarungen sind international allerdings ungebr\u00e4uchlich und im Musterabkommen der OECD nicht enthalten. Der Grund daf\u00fcr liegt darin, dass die steuerlichen Abz\u00fcge von Staat zu Staat stark variieren. Der OECD ist es nicht gelungen, eine L\u00f6sung in dieser Frage zu finden. Die Vertragsstaaten sind nach dem Musterabkommen der OECD und den meisten DBA daher einzig gehalten, Staatsangeh\u00f6rige des anderen Vertragsstaates nicht schlechter zu behandeln als die eigenen Staatsangeh\u00f6rigen, wenn sie sich in gleichen Verh\u00e4ltnissen befinden. Eine unterschiedliche Behandlung von beschr\u00e4nkt und unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtigen Personen ist nach dem Musterabkommen der OECD und den meisten DBA zul\u00e4ssig.</p><p>Die Schweiz ist im vorliegenden Zusammenhang bestrebt, im internationalen Verh\u00e4ltnis eine Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen hinsichtlich der Beitr\u00e4ge an die Vorsorge unabh\u00e4ngig von der Ans\u00e4ssigkeit in ihren DBA sicherzustellen. Sie hat dazu in den letzten Jahren mit einigen Staaten eine entsprechende Regelung getroffen (vgl. z. B. Art. 18 Abs. 2 DBA mit Rum\u00e4nien; SR 0.672.966.31). Der Quellenstaat ist nach diesen Bestimmungen jedoch nicht verpflichtet, Abz\u00fcge zu gew\u00e4hren, die \u00fcber die in seinem nationalen Steuerrecht vorgesehenen Abz\u00fcge hinausgehen.</p><p>Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass ein DBA-Partnerstaat der Schweiz sich zur Gew\u00e4hrung von Abz\u00fcgen verpflichtet, die in seinem nationalen Recht nicht oder nicht in der von der Schweiz festgelegten H\u00f6he vorgesehen sind. Um die von der Motion geforderte vollst\u00e4ndige Ber\u00fccksichtigung der schweizerischen Abz\u00fcge zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcsste sich die Schweiz folglich in ihren DBA verpflichten, den in der Schweiz ans\u00e4ssigen Steuerpflichtigen die im Quellenstaat nicht ber\u00fccksichtigten Abz\u00fcge des schweizerischen Rechts auch f\u00fcr den im Quellenstaat besteuerten Anteil des Bruttoeinkommens zu gew\u00e4hren. Dies w\u00fcrde zu verschiedenen Umsetzungsschwierigkeiten und \u00fcberproportionalen Abz\u00fcgen auf dem in der Schweiz steuerbaren Substrat f\u00fchren.</p><p>Es ist festzuhalten, dass nicht jeder Staat Abz\u00fcge kennt. Das von der Schweiz mit den Abz\u00fcgen verfolgte verfassungsm\u00e4ssige Ideal der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit (Art. 127 Abs. 2 der Bundesverfassung) wird zudem oft auch \u00fcber eine pauschale Ber\u00fccksichtigung von Auslagen in dem auf dem Bruttoeinkommen angewandten Steuertarif verfolgt. Dies ist insbesondere bei beschr\u00e4nkter Steuerpflicht h\u00e4ufig. Da diese pauschale Einpreisung von Abz\u00fcgen allerdings nicht unbedingt ausdr\u00fccklich erfolgen muss, ist zuweilen nicht ersichtlich, ob Tarife eines Staates Abz\u00fcge ber\u00fccksichtigen. Eine volle Ber\u00fccksichtigung der Abz\u00fcge durch die Schweiz k\u00f6nnte in solchen F\u00e4llen zu einer \u00dcberprivilegierung der betroffenen Personen f\u00fchren.</p><p>Kennt der DBA-Partnerstaat auch Abz\u00fcge, m\u00fcsste festgestellt werden, welche Abz\u00fcge des schweizerischen Rechts im Quellenstaat in welchem betragsm\u00e4ssigen Umfang ber\u00fccksichtigt wurden. W\u00e4ren die vom Quellenstaat gew\u00e4hrten Abz\u00fcge anderer Art oder liesse sich deren Grund nicht ausmachen, w\u00fcrde sich zudem die Frage stellen, ob dennoch die vollen schweizerischen Abz\u00fcge zus\u00e4tzlich zu gew\u00e4hren w\u00e4ren, was wie dargelegt einer \u00dcberprivilegierung gleichkommen w\u00fcrde.</p><p>Mit der Motion wird gefordert, die vollst\u00e4ndige Ber\u00fccksichtigung der allgemeinen Abz\u00fcge und der Sozialabz\u00fcge von in der Schweiz ans\u00e4ssigen und im Ausland beschr\u00e4nkt steuerpflichtigen Personen im Rahmen von DBA-Verhandlungen sicherzustellen. Dieses fl\u00e4chendeckende und daher indifferenzierte Vorgehen f\u00fchrt aus den obengenannten Gr\u00fcnden zu weit. Der Bundesrat ist aber bereit, in H\u00e4rtef\u00e4llen nach angemessenen L\u00f6sungen zu suchen, um das Problem in DBA-Verhandlungen gezielt anzugehen. Bei einer allf\u00e4lligen Annahme der Motion im Erstrat w\u00fcrde er im Zweitrat einen Ab\u00e4nderungsantrag stellen, um das grunds\u00e4tzliche Anliegen der Motion st\u00e4rker auf ausgepr\u00e4gte Problemf\u00e4lle auszurichten.</p><p>In verfassungsm\u00e4ssiger Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die von der Motion geforderte Regelung in die kantonale Kompetenz hinsichtlich der Freibetr\u00e4ge und Sozialabz\u00fcge eingreift (Art. 129 Abs. 2 der Bundesverfassung). Bei einer Weiterverfolgung des vorliegenden Anliegens w\u00e4re daher eine Konsultation der Kantone angezeigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1401235200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1632787200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|2446","Category":"V","Modified":"\/Date(1750809880463)\/","SubmissionDate":"\/Date(1398729600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Steuer"}}