{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143309,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143309,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3309","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine weiteren Massnahmen zur Regulierung des Hypothekarmarktes ohne Evaluation der bisherigen Massnahmen und Konsultation der interessierten Kreise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bevor er weitere Massnahmen zur Regulierung des Hypothekarmarktes und des Zugangs zu Wohneigentum trifft:</p><p>1. die Wirksamkeit der Massnahmen zu evaluieren, die diesbez\u00fcglich in den letzten zwei Jahren getroffen worden sind;</p><p>2. eine breitangelegte Konsultation der interessierten Kreise durchzuf\u00fchren.</p>","ReasonText":"<p>Seit einigen Wochen berichten mehrere Medien von der Absicht des Bundesrates, der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Finma, demn\u00e4chst weitere Massnahmen zu treffen, um den Zugang von Privathaushalten zu Hypothekarkrediten einzuschr\u00e4nken und die Hypothekarverschuldung in unserem Land zu senken.</p><p>Solche Massnahmen werden immer mit derselben Begr\u00fcndung gerechtfertigt: dem Risiko einer \u00dcberhitzung des Immobilienmarktes. Indessen stehen aber die Alarmsignale der SNB und der Finma in einem Spannungsverh\u00e4ltnis zu den sinkenden Immobilienpreisen, wie sie die Fachleute der Branche seit einiger Zeit beobachten.</p><p>Zudem wurden in den letzten zwei Jahren bereits mehrere Massnahmen zur Regulierung des Hypothekarmarktes ergriffen:</p><p>1. Am 1. Juli 2012 wurden mit einer Totalrevision der Eigenmittelverordnung die M\u00f6glichkeiten begrenzt, Mittel aus der zweiten S\u00e4ule zum Erwerb von Wohneigentum vorzubeziehen, und die Regelungen zur Tilgung von Hypothekarschulden versch\u00e4rft.</p><p>2. Am 30. September 2013 hat der Bundesrat auf Antrag der SNB den antizyklischen Kapitalpuffer aktiviert. Diese Massnahme verpflichtet die Banken, zus\u00e4tzliche Eigenmittel f\u00fcr Wohnbauhypotheken zu halten.</p><p>3. Am 30. Juni 2014 wird der antizyklische Kapitalpuffer erh\u00f6ht, wiederum auf Antrag der SNB.</p><p>Diese rasche und unkontrollierte Folge restriktiver Massnahmen ist nicht vern\u00fcnftig. Dies gilt umso mehr, als der Bundesrat diese Entscheidungen getroffen hat, ohne zuvor die Wirksamkeit der bisherigen Massnahmen zu evaluieren und die interessierten Kreise zu konsultieren. \u00dcberdies werden die Massnahmen undifferenziert auf die Wohneigent\u00fcmerinnen und -eigent\u00fcmer wie auch auf die Banken angewendet, obwohl doch die individuellen Verh\u00e4ltnisse bei den einen wie bei den anderen sehr unterschiedlich sind. Ganz generell erschweren alle diese Massnahmen den Erwerb von Wohneigentum, der doch gest\u00fctzt auf die Artikel\u00a0108 und 111 der Bundesverfassung gef\u00f6rdert werden sollte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement verfolgt die Entwicklungen auf dem Schweizer Immobilien- und Hypothekarmarkt mit grosser Aufmerksamkeit. Seit Juli 2012 ist die j\u00e4hrliche Wachstumsrate der Hypothekarkredite insgesamt von 4,7 Prozent auf 3,9 Prozent (April 2014) gesunken. Die gesunkene Wachstumsrate der Hypothekarkredite an Haushalte (von 5,0 Prozent im Juli 2012 auf 3,5 Prozent im April 2014) sowie der zu beobachtende Trend tieferer Belehnung bei neuen Hypotheken zur Finanzierung von Wohneigentum d\u00fcrften zumindest teilweise auf das Massnahmenpaket zur Reduktion der Risiken auf dem Schweizer Hypothekar- und Immobilienmarkt im Sommer 2012 zur\u00fcckzuf\u00fchren sein.</p><p>Die Hypotheken f\u00fcr Wohnliegenschaften wachsen jedoch bei fast allen Banken seit mehreren Jahren immer noch deutlich st\u00e4rker als das Bruttoinlandprodukt (BIP). Mindestens die H\u00e4lfte der gr\u00f6ssten Banken weist Wachstumsraten von mindestens 4,5 Prozent auf. Neben der Vergabe von Hypotheken steigen auch die Preise f\u00fcr verschiedene Arten von Immobilien st\u00e4rker als die Einkommen, wobei beispielsweise das Verh\u00e4ltnis der Preise von Eigentumswohnungen zum Pro-Kopf-Einkommen seit 2001 durchschnittlich um \u00fcber 30 Prozent gestiegen ist. So kam es insgesamt zu einer weiteren Versch\u00e4rfung der Ungleichgewichte auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt. Der Verschuldungsgrad bzw. das Verh\u00e4ltnis des Hypothekarvolumens zum BIP hat mit 140 Prozent einen Spitzenwert erreicht, sowohl historisch betrachtet als auch im internationalen Vergleich.</p><p>Angesichts der anhaltend tiefen Zinsen, der derzeit guten konjunkturellen Lage und der teilweise weiterhin hohen Risikobereitschaft der Banken bei der Hypothekarkreditvergabe kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Ungleichgewichte weiter vergr\u00f6ssern. Die damit verbundenen Risiken f\u00fcr die Stabilit\u00e4t der Volkswirtschaft und des Bankensektors w\u00e4ren erheblich.</p><p>Vor diesem Hintergrund begr\u00fcsst der Bundesrat die von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) am 23. Juni 2014 beschlossene Anpassung der Standesregeln f\u00fcr die Vergabe von Hypotheken. Bis auf Weiteres wird von zus\u00e4tzlichen Massnahmen abgesehen. Die Lage auf den Immobilien- und Hypothekarm\u00e4rkten wird aber weiter beobachtet. Sollten sich die Ungleichgewichte auf den Kreditm\u00e4rkten versch\u00e4rfen, wird anl\u00e4sslich einer zuk\u00fcnftigen Lagebeurteilung \u00fcber den Handlungsbedarf entschieden. Bei der Ausarbeitung allf\u00e4lliger Massnahmen w\u00fcrden die betroffenen Kreise vorg\u00e4ngig konsultiert.</p><p>Versch\u00e4rfungen der Kreditvergabestandards dienen dazu, die Risiken auf den Immobilien- und Hypothekarm\u00e4rkten fr\u00fchzeitig zu reduzieren. Sie erfolgen unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Rahmens zur F\u00f6rderung des Wohneigentums. Nachfrageseitige Massnahmen sind dabei als komplement\u00e4r zum antizyklischen Kapitalpuffer zu verstehen, welcher in erster Linie eine St\u00e4rkung der Widerstandskraft des Bankensektors gegen\u00fcber Verlusten im Hypothekarmarkt bezweckt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1407888000000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526809030)\/","SubmissionDate":"\/Date(1399334400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}