{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143322,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143322,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3322","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Personalisierte Medizin. Braucht es \u00c4nderungen der Bestimmungen zum Recht auf Nichtwissen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Schweizer Zentrum f\u00fcr Technologiefolgen-Absch\u00e4tzung TA-Swiss hat in einer k\u00fcrzlich erschienenen Studie auf die therapeutischen und pr\u00e4ventiven Nutzen der personalisierten Medizin und insbesondere der Erfassung genetischer, biochemischer und weiterer K\u00f6rperdaten (Biomarker) von Patientinnen und Patienten hingewiesen. Gezieltere Therapien aufgrund entsprechender Daten sollen und k\u00f6nnen therapeutische und \u00f6konomische Effizienzgewinne bringen sowie unerw\u00fcnschte Nebenwirkungen minimieren oder vermeiden.</p><p>Umfassende Biomarker-Untersuchungen, die den entsprechenden Kenntnissen zugrunde liegen, k\u00f6nnen allerdings immer auch Kenntnisse zeitigen, nach denen zwar nicht gesucht wurde, die aber f\u00fcr die Gesundheit der untersuchten Personen relevant sind. Grunds\u00e4tzlich kann davon ausgegangen werden, dass Kenntnisse, die entweder pr\u00e4ventiv zu Verhaltens\u00e4nderungen oder kurativ wirksamen therapeutischen Massnahmen f\u00fchren k\u00f6nnen, im Interesse der untersuchten Person mitgeteilt werden sollten, Kenntnisse hingegen, die auf vorhandene oder voraussehbare, nichtbeeinflussbare Krankheitsrisiken hinweisen, nicht. In der Praxis ist diese Unterscheidung mangels ausreichenden Wissens oder infolge der Entwicklung dieses Wissens oft nicht ohne Weiteres machbar und kann Medizinalpersonen vor erhebliche ethische Konflikte stellen - teilweise auch Patientinnen und Patienten, wenn diese Daten erhalten, die auf Risiken anderer Familienmitglieder schliessen lassen.</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass diese Entwicklungen das bestehende \"Recht auf Nichtwissen\" infrage stellen?</p><p>2. Ist er gegebenenfalls bereit, diese Regeln im Sinn der gemachten \u00dcberlegungen (Bezug auf pr\u00e4ventiven bzw. therapeutischen Nutzen) anzupassen?</p><p>3. Ist er der Meinung, dass sich neben der Frage der Regeln auch Fragen der Gesundheitsbildung sowohl in der Bev\u00f6lkerung wie beim medizinischen Personal sowie allenfalls zu den Aufgaben bestehender Ethikkommissionen stellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Gesetz \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG; SR 810.12) will die Menschenw\u00fcrde und die Pers\u00f6nlichkeit von betroffenen Personen sch\u00fctzen, die Diskriminierung aufgrund des Erbguts verhindern sowie missbr\u00e4uchliche genetische Untersuchungen oder die missbr\u00e4uchliche Verwendung genetischer Daten unterbinden. Um diese Ziele zu erreichen, m\u00fcssen genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich durch \u00c4rztinnen und \u00c4rzte veranlasst werden. Zudem formuliert das Gesetz klare Vorgaben f\u00fcr die Durchf\u00fchrung genetischer Untersuchungen hinsichtlich der Beratung, der notwendigen informierten Zustimmung und der Weiterverwendung von biologischem Material. Diese strengen Auflagen rechtfertigen sich durch die Tatsache, dass es sich bei genetischen Informationen um besonders sch\u00fctzenswerte Daten handelt. Auch der Forschungsbereich ist geregelt: Seit dem 1. Januar 2014 ist das Humanforschungsgesetz (SR 810.30) in Kraft, welches die Erhebung, Sammlung und Weitergabe von personenbezogenen, namentlich auch genetischen Daten und biologischen Materialien zu Forschungszwecken regelt.</p><p>1. Das Recht auf Nichtwissen stellt einen wichtigen Pfeiler der Patientenautonomie dar und ist im Bereich der genetischen Untersuchungen explizit gesetzlich verankert. Es wird durch neue genetische Untersuchungsmethoden, die Informationen, nach denen nicht gezielt gesucht wurde (sogenannte \u00dcberschussinformationen), liefern, sowie durch umfassende Biomarker-Untersuchungen aus Sicht des Bundesrates nicht grunds\u00e4tzlich infrage gestellt. Die neuen Untersuchungen setzen aber voraus, dass die betroffenen Personen durch die medizinischen Fachpersonen im Rahmen eines Beratungsgespr\u00e4chs auf m\u00f6gliche weitere Resultate hingewiesen werden, die \u00fcber den prim\u00e4ren Zweck der Untersuchung hinausgehen. Die betroffenen Personen m\u00fcssen daher vorg\u00e4ngig entscheiden k\u00f6nnen, ob sie \u00fcber solche Resultate informiert werden wollen oder nicht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gerade bei genetischen Untersuchungen, die unter Umst\u00e4nden Aussagen zur genetischen Veranlagung von Familienangeh\u00f6rigen der untersuchten Personen erm\u00f6glichen, die Umsetzung des Rechts auf Nichtwissen schwierig sein kann. Dieser Aspekt ist deshalb beim Beratungsgespr\u00e4ch entsprechend hoch zu gewichten.</p><p>2. Im Zuge der laufenden Revision des GUMG (vgl. Motion WBK-N 11.4037, \"\u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen\") pr\u00fcft der Bundesrat die M\u00f6glichkeit, die Aufkl\u00e4rungspflichten der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte im Vorfeld einer genetischen Untersuchung zu pr\u00e4zisieren. Die Er\u00f6ffnung der Vernehmlassung des Gesetzentwurfes soll Ende 2014 erfolgen.</p><p>3. Der Bundesrat misst der St\u00e4rkung der Gesundheitskompetenz generell eine grosse Bedeutung bei und hat ihr aus diesem Grund bereits in Gesundheit 2020 einen hohen Stellenwert einger\u00e4umt. Die neuen Methoden der personalisierten Medizin und die damit zunehmenden M\u00f6glichkeiten, Krankheiten besser diagnostizieren und pr\u00e4ziser behandeln zu k\u00f6nnen, sind eine Herausforderung sowohl f\u00fcr die Ausbildung medizinischer Fachpersonen wie f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung der gesamten Bev\u00f6lkerung. Deshalb begr\u00fcsst der Bundesrat Massnahmen, die das Ziel verfolgen, die Bev\u00f6lkerung f\u00fcr diese M\u00f6glichkeiten zu sensibilisieren, die Gesundheitskompetenz insgesamt und speziell im Umgang mit genetischen Untersuchungen zu verbessern und die Beziehung zwischen Arzt bzw. \u00c4rztin und Patient bzw. Patientin zu st\u00e4rken. In diesem Zusammenhang pr\u00fcft der Bundesrat auch, ob im Rahmen der genannten Revision des GUMG eine verst\u00e4rkte Information der Bev\u00f6lkerung durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden angezeigt ist.</p><p>Mit Blick auf Forschungsprojekte und den Kenntnisstand der zust\u00e4ndigen Ethikkommissionen ist der Bundesrat der Meinung, dass die angesprochene Thematik bereits heute anl\u00e4sslich der Begutachtung von Gesuchen f\u00fcr klinische Studien, die im neuen Humanforschungsgesetz geregelt ist, angemessen ber\u00fccksichtigt wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1408492800000)\/","SubmittedBy":"Steiert Jean-Fran\u00e7ois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526393237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1399420800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}