{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143341,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143341,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3341","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Swisscom. Geplante Umstellung von analoger auf Internet-Telefonie f\u00fcr alle Festnetzanschl\u00fcsse","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Swisscom hat angek\u00fcndigt, bis Ende 2017 s\u00e4mtliche analogen Festnetzanschl\u00fcsse technologisch auf Internet-Telefonie (Voice over IP, VoIP) umzustellen. Die Kosten einer Telefonminute f\u00fcr die Swisscom sinken dadurch massiv.</p><p>Allerdings kann dies den Kunden Neuinvestitionen aufzwingen und weitere praktische Probleme hervorrufen:</p><p>1. Setzt sich der Bund daf\u00fcr ein, dass notwendige Umstellungskosten nicht vom Benutzer bezahlt werden m\u00fcssen (Ersatz Anschlussdosen, Ersatz nichtkompatibler Telefonapparate und weiterer Ger\u00e4te)?</p><p>2. Setzt sich der Bund daf\u00fcr ein, dass die Swisscom ohne Zusatzkosten f\u00fcr die Kunden weiterhin die M\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung stellt, mehr als vier Telefone anzuschliessen, und gegebenenfalls notwendige Infrastruktur finanziert (Datenleitungen/Repeater), um das Telefonieren in weitl\u00e4ufigen H\u00e4usern, im Keller usw. zu erm\u00f6glichen, wo dies heute mit der analogen Technik problemlos funktioniert?</p><p>3. Setzt er sich daf\u00fcr ein, dass die betagten und behinderten Nutzer von Notrufger\u00e4ten (Alarmknopf, der via Telefon Notrufe ausl\u00f6st) kostenfrei ein Ersatzprodukt mit gleichem Nutzen erhalten (vgl. auch Art. 16 Abs. 1bis FMG)?</p><p>4. Wie bewertet der Bundesrat den Sicherheitsaspekt der Umstellung? Bei einem Stromausfall oder einem z. B. durch Einbrecher bewusst herbeigef\u00fchrten Kurzschluss funktioniert die Internet-Telefonie im Gegensatz zur leitungsgebundenen analogen Telefonie nicht mehr. Wie wird die Standortfeststellung bei Notrufen (Art. 20 FMG) garantiert?</p><p>Auch juristisch stellen sich gravierende Fragen:</p><p>5. Reguliert das FMG (SR 784.10) auch die neue Situation, oder verschiebt sich die Telefonie damit in den unregulierten Bereich eines typischen Internetdienstes?</p><p>6. Kann die Swisscom Konkurrenten vom entb\u00fcndelten Zugang zum Kunden ausschliessen, indem sie analoge Kupferleitungen mit Hochbreitbandleitungen (Glasfaser) ersetzt, die nicht dem Unbundling (gem\u00e4ss Art. 11 FMG) unterstellt sind?</p><p>7. Ist die Ausserbetriebnahme analoger Leitungen kompatibel mit den Vorgaben, eine (entb\u00fcndelungsf\u00e4hige) Grundversorgung sicherzustellen, die mit der Grundversorgungskonzession verbunden sind?</p><p>8. Entf\u00e4llt bei der Umstellung nicht der Anspruch auf Erhebung der Grundgeb\u00fchr?</p><p>9. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bis zum Inkrafttreten einer allf\u00e4lligen (Teil-)Revision die kartellrechtliche Funktion des FMG im Fernmeldebereich nicht unterlaufen wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorab gilt es, darauf hinzuweisen, dass Swisscom aufgrund der bis Ende 2017 laufenden Grundversorgungskonzession an die Leistungspflichten, die sich daraus sowie aus den einschl\u00e4gigen Vorschriften von Gesetz und Verordnung ergeben, gebunden ist. Es bleibt somit gen\u00fcgend Zeit, um die Fragen, die sich durch den technologischen Wandel f\u00fcr die Ausgestaltung der Grundversorgung ergeben, unter sorgf\u00e4ltiger Abw\u00e4gung der auf dem Spiele stehenden Interessen zu kl\u00e4ren.</p><p>Bis Ende 2017 werden die Kundinnen und Kunden auf jeden Fall die Wahl haben und ihren auf der alten Technologie basierenden Telefonanschluss weiterhin nutzen k\u00f6nnen.</p><p>1. Technologiewechsel mit eventuellen Kostenfolgen f\u00fcr die Kundinnen und Kunden waren seit L\u00e4ngerem absehbar. Artikel\u00a017 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) sieht deshalb vor, dass die Grundversorgungskonzession\u00e4rin die Kosten f\u00fcr die Anpassung der Hausinstallation zu tragen hat, wenn die Anpassung notwendig wird, weil sie eine neue Technologie einf\u00fchrt.</p><p>Mit Ausnahme von W\u00e4hlscheibentelefonen und voraussichtlich auch ISDN-Ger\u00e4ten werden gem\u00e4ss Swisscom analoge Endger\u00e4te grunds\u00e4tzlich auch auf der IP-basierten Technologie weiterhin verwendet werden k\u00f6nnen. Die daf\u00fcr notwendige Schnittstelle wird auch k\u00fcnftig angeboten werden. Kundinnen und Kunden m\u00fcssen das Telefon bzw. die Basisstation eines Funktelefons jedoch an einen Router anschliessen.</p><p>2. Nach Auskunft von Swisscom wird es bez\u00fcglich der Anzahl anschliessbarer Telefonapparate keine relevanten Einschr\u00e4nkungen geben. Die Situation pr\u00e4sentiert sich demnach wie folgt:</p><p>a. An einem Anschluss k\u00f6nnen bis zu drei Ger\u00e4te parallel betrieben werden. Mit dem zweiten Anschluss k\u00f6nnen noch einmal so viele Ger\u00e4te angeschlossen werden (d. h. mindestens sechs Ger\u00e4te);</p><p>b. bei Verwendung von Funktelefonen gem\u00e4ss DECT-Standard k\u00f6nnen mehrere Ger\u00e4te an die Basisstation angeschlossen werden (abh\u00e4ngig vom Hersteller);</p><p>c. mit IP-Telefonen k\u00f6nnen beliebig viele Ger\u00e4te an der IP-Schnittstelle des Routers (Ethernet-Anschluss) angeschlossen werden.</p><p>3. Spezialger\u00e4te (z. B. Verst\u00e4rkertelefone f\u00fcr H\u00f6rbehinderte), die an den Router angeschlossen werden k\u00f6nnen, werden weiterhin genutzt werden k\u00f6nnen. Andere, technisch veraltete Anwendungen (z. B. gewisse \"Telealarmger\u00e4te\"), die einen analogen Anschluss mit Kupferleitung erfordern, werden hingegen nicht mehr funktionieren. Schon heute existieren in diesem Bereich alternative Angebote. Je nach L\u00f6sung m\u00fcssen bestehende Ger\u00e4te vor einer Abschaltung des Analoganschlusses ausgetauscht werden.</p><p>4. Die Stromabh\u00e4ngigkeit der modernen Fernmeldekommunikation ist ein wichtiger Punkt. Bei der IP-Telefonie ist eine \"Fernspeisung\" f\u00fcr den Fall eines lokalen Stromausfalls nicht mehr m\u00f6glich. Aus diesem Grund muss bei Bedarf die Notstromversorgung lokal sichergestellt werden. Schon heute ist die Mehrheit der Endger\u00e4te (Router, Drahtlostelefone) am ordentlichen Stromnetz angeschlossen und funktioniert deshalb bei einem Stromausfall nicht mehr. Gleiches gilt f\u00fcr das Internet. Swisscom bietet den Kundinnen und Kunden die M\u00f6glichkeit, einen Dienst zur Rufumleitung auf das Mobiltelefon zu implementieren. Dieser wird aktiviert, sobald der Router nicht mehr mit Strom versorgt wird.</p><p>Die Standortidentifikation und die korrekte Leitweglenkung f\u00fcr Notrufe sind ab Festnetzanschluss auch bei der IP-basierten Technologie gew\u00e4hrleistet und vorgeschrieben (Art. 27-29 FDV). Bei einem lokalen Stromausfall ist ein Notruf \u00fcber das Mobiltelefon weiterhin grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich.</p><p>5. Der \u00dcbergang zur modernen IP-Telefonie \u00e4ndert f\u00fcr Swisscom grunds\u00e4tzlich nichts an den sich f\u00fcr sie aus dem Fernmeldegesetz ergebenden Pflichten. So ist beispielsweise der Notruf nach wie vor sicherzustellen (vgl. oben).</p><p>6. Das Fernmeldegesetz untersagt Swisscom nicht, bestehende Doppelader-Metallleitungen durch Glasfaserkabel zu ersetzen. Gem\u00e4ss Auskunft von Swisscom werden die heute bestehenden Kupferleitungen jedoch nicht entfernt. Ist die Teilnehmeranschlussleitung ein Glasfaserkabel, ist die marktbeherrschende Anbieterin in der Tat nicht verpflichtet, darauf den vollst\u00e4ndig entb\u00fcndelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zu gew\u00e4hren.</p><p>7. Die in FMG und FDV enthaltenen Bestimmungen zur Grundversorgung sind grunds\u00e4tzlich technologieneutral formuliert. Solange Swisscom diese Vorschriften einh\u00e4lt, steht es ihr frei, ihrer Grundversorgungspflicht \u00fcber einen IP-basierten Telefondienst nachzukommen. Vom Gesetz ebenfalls nicht vorgegeben ist, ob dieser Grundversorgungsdienst \u00fcber einen Kupfer- oder einen Glasfaseranschluss erbracht wird. Beides ist m\u00f6glich. Die Frage der Entb\u00fcndelung des Kupferanschlusses steht mit der Grundversorgungsthematik in keinem Zusammenhang. Eine Entb\u00fcndelung nach FMG ist gew\u00e4hrleistet, solange ein Kupferanschluss vorhanden ist.</p><p>8. Das Fernmelderecht kennt keinen Anspruch auf Erhebung einer eigentlichen Grundgeb\u00fchr. Hingegen hat der Bundesrat in Artikel\u00a022 FDV Preisobergrenzen f\u00fcr die Grundversorgungsanschl\u00fcsse gem\u00e4ss Artikel\u00a016 FDV festgelegt. Da den betroffenen Kundinnen und Kunden auch bei einem Wechsel auf IP weiterhin Grundversorgungsanschl\u00fcsse bereitgestellt werden, behalten die entsprechenden Preisobergrenzen grunds\u00e4tzlich ihre G\u00fcltigkeit.</p><p>9. Kartellrechtliche Funktion hat im Fernmelderecht insbesondere das Zugangsregime nach Artikel\u00a011 FMG. Die Zugangsform der Interkonnektion ist technologieneutral formuliert. Die Pflicht der marktbeherrschenden Anbieterin, Interkonnektion zu kostenorientierten Preisen anzubieten, gilt deshalb auch f\u00fcr die IP-Telefonie.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1407888000000)\/","SubmittedBy":"Gl\u00e4ttli Balthasar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527180540)\/","SubmissionDate":"\/Date(1399507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}