{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143353,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143353,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3353","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Der Online-Hundehandel boomt und f\u00f6rdert Tierleid und Kriminalit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz leben etwa 500 000 Hunde in 12 Prozent der Haushalte, fast jeder zweite heute angeschaffte Hund kommt aus dem Ausland. Etwa 21 000 Hunde wurden 2012 offiziell aus dem Ausland importiert (400 Hunde pro Woche), Tendenz steigend. Nicht alle Auslandshunde sind registriert. Das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen geht von bis zu 60 000 illegalen Importen pro Jahr aus!</p><p>Die hiesige Hundezucht kann den Bedarf nicht decken, weshalb die Schweiz f\u00fcr den internationalen Welpenhandel lukrativ ist: Die Gewinnmarge f\u00fcr ausl\u00e4ndische H\u00e4ndler bzw. Z\u00fcchter liegt bei 20 bis 30 Importwelpen pro Monat bei etwa 20 000 bis 30 000 Schweizerfranken. Problematisch ist dabei, dass die Welpen im Ausland oft unter schlimmsten Bedingungen gez\u00fcchtet werden. Der illegale Hundehandel produziert nicht nur massenweise Tierleid, sondern \u00f6ffnet auch hochansteckenden Krankheiten T\u00fcr und Tor.</p><p>Der legale und illegale Tiermarkt l\u00e4uft prim\u00e4r \u00fcber Inserateplattformen. Wie zwei Recherchen des Schweizer Tierschutzes (2012, 2013/14) zeigen, sind vor allem im Bereich der Hunde etwa 80 Prozent der Inserate unseri\u00f6s oder fraglich-seri\u00f6s: Meist fehlen M\u00f6glichkeiten, die Identit\u00e4t des Anbieters und des Tieres sowie deren Herkunfts- und Aufenthaltsorte seitens Interessenten zu \u00fcberpr\u00fcfen, was wiederum den illegalen Hundehandel und weitere Betrugsabsichten sowie allgemein die Gesch\u00e4ftemacherei auf Kosten des Tierwohls und des Tierschutzes massiv beg\u00fcnstigt. Die Hintergr\u00fcnde d\u00fcrften einem Grossteil der Interessierten und K\u00e4ufer nicht bewusst sein.</p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie beurteilt er den zunehmenden Hundeimport unter seuchenhygienischen, tier- und konsumentensch\u00fctzerischen Aspekten?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass das 2012 beschlossene Hausierhandelsverbot als Massnahme gegen illegale, tierschutzwidrige und seuchenhygienisch bedenkliche Hundeimporte alleine ungen\u00fcgend ist?</p><p>3. Sieht der Bundesrat bei Hundeimporten Handlungs- und Regelungsbedarf wegen der Zunahme von Betrugsf\u00e4llen gegen\u00fcber Konsumenten sowie der dadurch bedingten Zunahme von Tierschutzf\u00e4llen und entsprechenden Interventionen seitens der Polizei-, Strafverfolgungs- und Veterin\u00e4rbeh\u00f6rden?</p><p>4. Wie m\u00f6chte er zuk\u00fcnftig den illegalen Hundeimport und -handel kontrollieren und reduzieren?</p><p>5. Welche Massnahmen sieht er zur Bek\u00e4mpfung des bestehenden unseri\u00f6sen Inseratewildwuchses, der heute auf Kosten des Tier- und Konsumentenschutzes geht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Aus tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Sicht sowie aus Sicht des Konsumentenschutzes stellt der illegale Import von Hunden ein ernstzunehmendes Problem dar. Betreffend die Zahl der illegal importierten Hunde k\u00f6nnen nur Sch\u00e4tzungen vorgenommen werden. Bekannt ist, dass pro Jahr rund 50 000 Hunde neu registriert und 21 000 Hunde legal importiert werden. F\u00fcr den legalen Hundeimport sind die anwendbaren Importvorschriften sehr streng. Illegal gehandelte Hunde sind oft nicht vorschriftsgem\u00e4ss geimpft, in schlechtem Gesundheitszustand und mangelhaft sozialisiert.</p><p>2. Das am 1. Mai 2013 mit der Revision des Tierseuchengesetzes in Kraft getretene erweiterte Hausierhandelsverbot (Art. 21; SR 916.40) verbietet neu auch das Umherziehen mit Hunden zum Verkauf, beispielsweise von Hunden, die in Privatautos \u00fcber die Grenze gebracht und der K\u00e4uferin oder dem K\u00e4ufer auf Parkpl\u00e4tzen oder zu Hause \u00fcbergeben werden. Es verbietet damit gezielt einen bestimmten Verkaufskanal, \u00fcber den bisher besonders viele illegal importierte Hunde weitergegeben worden sind. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine unter vielen Massnahmen gegen illegale, tierschutzwidrige und seuchenhygienisch bedenkliche Hundeimporte: So braucht jeder, der gewerbsm\u00e4ssig mit Hunden handelt, eine Bewilligung, die an strenge Voraussetzungen gekn\u00fcpft ist. Wer gewerbsm\u00e4ssig Hunde importieren will, muss zudem eine Vielzahl von weiteren Vorschriften beachten. Beim gewerbsm\u00e4ssigen Import von Hunden aus der EU, welcher den gr\u00f6ssten Anteil der Hundeeinfuhren ausmacht, muss der Importeur im elektronischen Meldesystem der EU f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Tierbewegungen (Traces) registriert sein, und die zust\u00e4ndige Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde im Herkunftsland ist verpflichtet, ein Gesundheitszeugnis und eine Abgangsmeldung zu erfassen. Diese Informationen gelangen auf elektronischem Weg direkt an das Veterin\u00e4ramt des Bestimmungskantons. Bei Importen aus Drittstaaten erfolgt die \u00dcbermittlung der entsprechenden Daten durch die Grenzkontrollstelle. Gewerbsm\u00e4ssig eingef\u00fchrte Tiere m\u00fcssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und \u00fcber eine von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde des Herkunftslandes ausgestellte Gesundheitsbescheinigung verf\u00fcgen, mittels derer die Identit\u00e4t, der Gesundheitsstatus und die korrekte Tollwutimpfung der Tiere best\u00e4tigt werden. Bei Einfuhren aus Drittstaaten werden die Tiere und die mitgef\u00fchrten Dokumente durch die Grenztier\u00e4rztinnen und Grenztier\u00e4rzte, bei Einfuhren aus der EU stichprobenartig durch den Zoll kontrolliert. Schliesslich muss der Tierhalter, der einen Hund erwirbt, diesen innert zehn Tagen nach der \u00dcbernahme in der zentralen Hundedatenbank registrieren lassen.</p><p>F\u00fcr Personen, die mit ihrem eigenen Hund in die Schweiz einreisen, sind die Vorschriften \u00e4hnlich streng. Auch ihre Hunde m\u00fcssen gekennzeichnet sein und \u00fcber einen Heimtierausweis sowie Tollwutschutz verf\u00fcgen.</p><p>\u00dcberdies d\u00fcrfen Welpen, die weniger als 56 Tage alt sind, nur in Begleitung ihrer Mutter oder einer Amme in die Schweiz verbracht werden. In der Schweiz d\u00fcrfen die Welpen dann fr\u00fchestens im Alter von 56 Tagen von der Mutter oder der Amme getrennt werden. Im \u00dcbrigen wird der illegale Import von Hunden mit Busse bis zu 20 000 Franken, in schweren F\u00e4llen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht (Art. 47 und 48 des Tierseuchengesetzes). Mit der Strafbestimmung wird auch eine abschreckende Wirkung erzielt.</p><p>Alle Vorschriften sind auf der Website des Bundesamtes f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) detailliert und \u00fcbersichtlich dargestellt (<a href=\"http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/index.html?lang=de\">http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/index.html?lang=de</a><a href=\"http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/index.html?lang=de\">http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/index.html?lang=de</a>).</p><p>3./4. Das zust\u00e4ndige Bundesamt pr\u00fcft zusammen mit den Vollzugsbeh\u00f6rden m\u00f6gliche Massnahmen, um der Zunahme von illegalen Hundeimporten entgegenzuwirken. Im \u00dcbrigen setzt der Bundesrat auf einen konsequenten Vollzug der bestehenden Vorschriften sowie eine gute Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Auf der Website des BLV finden sich zahlreiche n\u00fctzliche Informationen. Auch Tierschutzorganisationen weisen regelm\u00e4ssig auf tierschutz- und tierseuchenrechtliche Probleme beim illegalen Import von Hunden hin. Zudem arbeiten die Schweiz und die EU im Bereich der Tiergesundheit gest\u00fctzt auf Anhang 11 des Agrarabkommens eng zusammen.</p><p>5. Der Inseratewildwuchs, insbesondere im Internet, ist nicht auf den Hundehandel beschr\u00e4nkt, sondern ein allgemeines Ph\u00e4nomen. Soweit die Inserate nachweislich irref\u00fchrende oder unrichtige Angaben enthalten, k\u00f6nnen sie das T\u00e4uschungsverbot nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG; SR 241) verletzen. Dieses Verbot ist strafrechtlich abgest\u00fctzt. Widerhandlungen sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (Art. 23 UWG). Wenn der Bund Kenntnis von solchen Widerhandlungen erh\u00e4lt, kann er straf- oder zivilrechtlich intervenieren (Art. 10 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 23 UWG). Dar\u00fcber hinaus kommt auch der Aufkl\u00e4rung und Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten eine wichtige Bedeutung zu.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1404259200000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527092547)\/","SubmissionDate":"\/Date(1399507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Umwelt"}}