{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143367,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143367,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3367","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sexting bek\u00e4mpfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Erg\u00e4nzung des Strafgesetzbuches zu unterbreiten, welche Sexting als eigenen Straftatbestand beinhaltet.</p>","ReasonText":"<p>Die Verbreitung und der Austausch selbstproduzierter intimer Fotos und Videos von sich oder anderen \u00fcber Internet und Mobiltelefon nehmen immer mehr zu. Via Internet und Nachrichten-Apps verbreiten sich diese Bilder rasend schnell. Mit der Verbreitung der Bilder gehen vielfach Drohungen und N\u00f6tigung einher. Betroffen sind oft Minderj\u00e4hrige, welchen grosser Schaden zugef\u00fcgt wird.</p><p>In der Antwort auf meine Interpellation 13.4266 h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass dem Ph\u00e4nomen \"Sexting\" in erster Linie mit Pr\u00e4vention durch Sensibilisierung und Medienkompetenz zu begegnen sei und dass im \u00dcbrigen die bestehenden gesetzlichen Regeln gen\u00fcgen. Der Pr\u00e4vention kommt tats\u00e4chlich eine grosse Bedeutung zu. Es braucht aber zus\u00e4tzlich eine klare gesetzliche Regelung, welche das Weiterverbreiten intimer Fotos oder Videos von anderen unter Strafe stellt. Eine solche Norm kann auch eine pr\u00e4ventive Wirkung entfalten. Es kommt dazu, dass im geltenden Strafrecht bei Sexting insbesondere die Regelungen zur Pornografie zur Anwendung gelangen k\u00f6nnen. Diese setzen voraus, dass die Bildaufnahme \"pornografisch\" ist oder dass die Aufnahme sexuelle Handlungen mit Kindern beinhaltet. Oft geht es beim Sexting aber um Bilder, die nicht direkt als pornografisch zu qualifizieren sind, die den Betroffenen durch eine Verbreitung in der \u00d6ffentlichkeit aber trotzdem betr\u00e4chtlichen Schaden zuf\u00fcgen k\u00f6nnen. Entsprechend ist das Strafrecht anzupassen, indem beispielsweise Artikel\u00a0197 Ziffer 3 erg\u00e4nzt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Interpellation 13.4266 ausgef\u00fchrt, dass das Ph\u00e4nomen des Sexting in erster Linie an seinem Ursprung bek\u00e4mpft werden muss. Es geht vor allem darum, Minderj\u00e4hrige, Eltern und erwachsene Bezugspersonen zu sensibilisieren und auf diesem Wege zu verhindern, dass die hier infrage stehenden Bilder \u00fcberhaupt erstellt und anderen \u00fcbermittelt werden. Der Bundesrat hat ausserdem dargelegt, welche Strafnormen im Zusammenhang mit Sexting zur Anwendung gelangen. Geht mit der Weiterverbreitung einer intimen Aufnahme eine Drohung oder N\u00f6tigung einher, so kommen Artikel\u00a0180 oder Artikel\u00a0181 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) zur Anwendung, allenfalls zus\u00e4tzlich noch Artikel\u00a0197 StGB (Pornografie).</p><p>Die Motion\u00e4rin m\u00f6chte nun die Strafbarkeit ausdehnen und verlangt, dass auch das Weiterverbreiten intimer Fotos und Filme von Drittpersonen bestraft wird, selbst wenn es sich nicht um Pornografie im Sinne von Artikel\u00a0197 StGB handelt. Das Anliegen der Motion\u00e4rin richtet sich somit auf Bilder und Filmaufnahmen, die allein aufgrund ihres Inhaltes und der Umst\u00e4nde der Herstellung noch nicht problematisch sind.</p><p>Das Strafrecht soll nur als Ultima Ratio, das heisst als letztes Mittel, eingesetzt werden (siehe auch die Antwort des Bundesrates zur Interpellation 10.3396). Eine Verhaltensweise soll nur dann bestraft werden, wenn die anderen Vorschriften der Rechtsordnung nicht als ausreichend erachtet werden. Es ist nicht die Aufgabe des Strafrechtes, jedes moralisch vorwerfbare Verhalten zu erfassen.</p><p>Beim Weiterverbreiten intimer Aufnahmen Dritter handelt es sich nicht um ein Ph\u00e4nomen, das bei Minderj\u00e4hrigen besonders geh\u00e4uft auftritt: In der James-Studie aus dem Jahre 2012 geben 6 Prozent von mehr als 1100 befragten Schweizer Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren an, sie h\u00e4tten erotische oder aufreizende Fotos oder Videos von sich selbst \u00fcber das Handy verschickt (Willemse/Waller/S\u00fcss/Genner/Huber, 2012, James - Jugend, Aktivit\u00e4ten, Medien - Erhebung Schweiz, ZHAW). Nur bei einem kleinen Teil davon d\u00fcrfte es zu einer Weiterverbreitung der verschickten Aufnahmen gekommen sein.</p><p>Zudem gelangen beim Weiterverbreiten intimer Aufnahmen Dritter bereits heute die Bestimmungen zum Schutz der Pers\u00f6nlichkeit (Art. 28f. des Zivilgesetzbuches; SR 210) zur Anwendung. Personen, von denen ein intimes Bild ohne oder gegen ihren Willen verbreitet wird, werden in der Regel in ihrer Pers\u00f6nlichkeit widerrechtlich verletzt, auch wenn sie die Aufnahme selbst erstellt haben. Sie k\u00f6nnen deshalb unter anderem die Beseitigung der Verletzung, Schadenersatz und Genugtuung verlangen. Auch das Bundesgesetz \u00fcber den Datenschutz (SR 235.1) findet Anwendung.</p><p>Die erw\u00e4hnten Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und die bestehenden Regelungen im StGB bieten hier nach Auffassung des Bundesrates gen\u00fcgend Schutz. In erster Linie ist aber die Medienkompetenz zu f\u00f6rdern, um Minderj\u00e4hrige, Eltern und erwachsene Bezugspersonen f\u00fcr die mit Sexting verbundenen Risiken zu sensibilisieren. Es sollen nicht nur Jugendliche, die bereits Aufnahmen von sich verschickt haben oder dies in Betracht ziehen, informiert werden. Ebenso wichtig ist es, (potenzielle) Weiterverbreiter auf die m\u00f6glichen Folgen ihres Handelns hinzuweisen.</p><p>Insgesamt ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine Ausdehnung der Strafbarkeit nicht angezeigt ist. Wie er aber bereits in seiner Antwort zur Interpellation 13.4266 ausgef\u00fchrt hat, l\u00e4sst er im Sinne einer Gesamtauslegeordnung im Rahmen des nationalen Programms \"Jugend und Medien\" den Regulierungsbedarf im Jugendmedienschutz pr\u00fcfen. Der entsprechende Bericht soll dem Bundesrat im zweiten Quartal 2015 vorliegen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1407888000000)\/","SubmittedBy":"Amherd Viola","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481673600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107363003)\/","SubmissionDate":"\/Date(1399507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht"}}