{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143373,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143373,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3373","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Migrationsabkommen zwischen der Schweiz und Nigeria. Schutz von Menschen, welche wegen ihrer sexuellen Orientierung in Nigeria verfolgt werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, auch aus aktuellem Anlass und der Kooperation zwischen der Schweiz und Nigeria, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was sind der Wissensstand und die Haltung des Bundesrates angesichts der rechtsstaatlich und menschenrechtlich skandal\u00f6sen Gesetze gegen Homosexuelle in Nigeria?</p><p>2. Werden im Rahmen des Migrationsabkommens mit Nigeria diese Gesetzesversch\u00e4rfungen thematisiert? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, was sind die Erkenntnisse des Bundesrates, was erschliessen sich daraus f\u00fcr Konsequenzen?</p><p>3. Wie ist es rechtsstaatlich und menschenrechtlich vertretbar, dass in der Schweiz nigerianische Staatsvertreterinnen und -vertreter LGBTI-Fl\u00fcchtlinge zwecks Erstellung eines Laissez-Passer \"begutachten\" k\u00f6nnen, obwohl die Ausschaffung nach Nigeria offensichtlich eine langj\u00e4hrige Gef\u00e4ngnisstrafe wegen deren sexueller Orientierung zur Folge haben wird? Kann er garantieren, dass ausgeschaffte Betroffene nicht Opfer der nigerianischen Homohass-Justiz werden?</p><p>4. Die menschenrechtswidrige und diskriminierende Gesetzeslage muss entschieden kritisiert und sanktioniert werden. Hat dies der Bundesrat bereits getan?</p><p>5. Was f\u00fcr Sanktions-M\u00f6glichkeiten gibt es im Rahmen des Migrationsabkommens? Sind eine Sistierung oder gar eine K\u00fcndigung des Abkommens rechtlich m\u00f6glich? Wie sieht es mit wirtschaftlichen Sanktionen aus?</p><p>6. Ist er bereit, LGBTI-Menschen aus Nigeria angesichts der generellen und individuellen Bedrohungslage unb\u00fcrokratisch den vorl\u00e4ufigen Aufenthalt oder den Fl\u00fcchtlingsstatus zu erm\u00f6glichen?</p>","ReasonText":"<p>Der aktuelle Fall des homosexuellen Nigerianers O. ist nicht nur einfach eine Frage des Asylwesens, sondern zeigt auf, dass die Verfolgung von LGBTI-Menschen nicht nur durch religi\u00f6se und politische Extremistinnen und Extremisten, sondern vermehrt auch durch Staaten, wie beispielsweise Nigeria, erfolgt. Dort wurden in den letzten Jahren massiv die Gesetze gegen LGBTI-Menschen versch\u00e4rft: von Menschen- und Grundrechtsverletzungen (Meinungs\u00e4usserungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Kussverbot usw.) \u00fcber langj\u00e4hrige Haftstrafen und extralegale T\u00f6tungen (z. B. Steinigungen in Nordnigeria) bis hin zu der Bestrafung von Menschen, die LGBTI-Menschen nicht bei den Beh\u00f6rden denunzieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./4. Der Bundesrat hat Kenntnis vom Same Sex Marriage (Prohibition) Act, der im Dezember 2013 von Nigeria verabschiedet wurde. In einem Schreiben an das nigerianische Aussenministerium hat die Schweiz Ende Januar 2014, gemeinsam mit Australien, \u00d6sterreich, Belgien, D\u00e4nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Holland, Norwegen und Schweden ihre tiefe Besorgnis \u00fcber das neue Gesetz ausgedr\u00fcckt. Dabei wurde insbesondere auf die Verletzung universeller Menschenrechtsnormen wie das Diskriminierungsverbot, die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit und das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit hingewiesen. Die elf Staaten haben die nigerianischen Beh\u00f6rden zudem aufgefordert, das Gesetz mit h\u00f6chster Zur\u00fcckhaltung anzuwenden und sich an die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu halten.</p><p>2. Die Schweiz tauscht sich im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen mit Nigeria regelm\u00e4ssig \u00fcber kritische Menschenrechtsanliegen aus. Hierf\u00fcr bietet der im Jahr 2011 ins Leben gerufene Menschenrechtsdialog die ideale Plattform und nicht die Migrationspartnerschaft, die in erster Linie dem Zweck dient, eine koh\u00e4rente Migrationspolitik der Schweiz im Interesse beider Partner sicherzustellen. Die Schweiz hat im Zuge des Menschenrechtsdialogs bereits mehrfach ihre Besorgnis \u00fcber LGBTI-Diskriminierung ausgedr\u00fcckt und Nigeria an seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen erinnert. Anl\u00e4sslich der vierten Gespr\u00e4chsrunde mit Nigeria hat die Schweiz Anfang Juni dieses Jahres ihre Besorgnis und ihre Bedenken erneut wiederholt.</p><p>3./6. Im Rahmen der Abkl\u00e4rung bez\u00fcglich Herkunftsstaats (sogenannte zentrale Befragung) werden keine asylrelevanten Informationen bekanntgegeben, und diese werden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien durchgef\u00fchrt. Gem\u00e4ss Asylgesetz ist der Schutz von Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentit\u00e4t verfolgt werden, mit dem Begriff der bestimmten sozialen Gruppe geregelt. Seit mehreren Jahren werden Personen, die Asylgr\u00fcnde in diesem Rahmen geltend machen, nach der vom Bundesamt f\u00fcr Migration entwickelten Praxis als bestimmte soziale Gruppe bezeichnet und k\u00f6nnen unter diesem Begriff als Fl\u00fcchtlinge anerkannt werden. Dies bedeutet nicht, dass jeder homosexuelle Asylsuchende automatisch Asyl erh\u00e4lt. Vielmehr muss er glaubhaft machen k\u00f6nnen, dass er deswegen in seinem Herkunftsland gezielt verfolgt worden ist oder dass ihm gezielte Verfolgung droht. Dabei werden nicht nur die individuellen Umst\u00e4nde, sondern wird auch die Situation im Herkunftsland ber\u00fccksichtigt. F\u00fchrt die Einzelfallpr\u00fcfung zum Ergebnis, dass weder eine begr\u00fcndete Furcht vor zuk\u00fcnftiger Verfolgung noch ein Wegweisungsvollzugshindernis vorliegt, so wird das entsprechende Asylgesuch abgelehnt und der Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz angeordnet.</p><p>5. Eine Sistierung bzw. K\u00fcndigung der Migrationspartnerschaft mit Nigeria w\u00e4re gem\u00e4ss dem Memorandum of Understanding zwar rechtlich m\u00f6glich, doch ist der Bundesrat davon \u00fcberzeugt, dass unilaterale und konfrontative Mittel wie Sanktionen im Falle Nigerias weniger zielf\u00fchrend w\u00e4ren als ein partnerschaftlicher Dialog. Der Dialog bietet die Grundlage f\u00fcr eine konstruktive Zusammenarbeit. Dar\u00fcber hinaus hat die Kooperation zwischen Nigeria und der Schweiz im Migrationsbereich die Zusammenarbeit der beiden Staaten in weiteren Politikbereichen, wie beispielsweise die Polizeikooperation, die Zusammenarbeit im Bereich des Menschenhandels und die politischen Konsultationen, positiv beeinflusst.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1407888000000)\/","SubmittedBy":"Trede Aline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|1236|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526593393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1399507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Menschenrechte|Migration"}}