{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143375,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143375,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3375","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Herausforderungen einer voll gegenfinanzierten Unternehmenssteuerreform III","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Projekt der Unternehmenssteuerreform III steht vor der Herausforderung einer Bew\u00e4ltigung der Altlasten aus der USR II (Bundesgerichtsurteil zur Verletzung der Abstimmungsfreiheit/verheimlichte Steuerausf\u00e4lle). Das Projekt hat an der Urne nur eine Chance, wenn es vollumf\u00e4nglich gegenfinanziert ist und die Gegenfinanzierung einen integrierenden Bestandteil des Projekts bildet (vgl. Medienseminar USR III vom 19. Dezember 2013). Dazu sind einnahmenseitige Massnahmen zwingend. Der Vernehmlassungsbericht muss dar\u00fcber ausf\u00fchrlich informieren.</p><p>1. Mit Ausnahme von Liechtenstein erheben alle unsere Nachbarstaaten eine Kapitalgewinnsteuer. Wie beurteilt der Bundesrat die M\u00f6glichkeiten der Beteiligungsgewinnsteuer als Instrument zur Eind\u00e4mmung der strukturellen Steuerausf\u00e4lle aufgrund des Kapitaleinlageprinzips (USR II)? Welche Modelle f\u00fcr eine Beteiligungsgewinnsteuer mit welchem Ertragspotenzial stehen im Vordergrund?</p><p>2. Ist er bereit, alle bisher erfassten M\u00e4ngel aus der Unternehmenssteuerreform II aufzulisten, aufzuzeigen, wie sie korrigiert werden k\u00f6nnen und wie die Ausf\u00e4lle gegenfinanziert werden? Insbesondere die Verletzung der Rechtsformneutralit\u00e4t zwischen Aktion\u00e4ren, die auf Jahre hinaus Milliarden von steuerfreien Dividenden erhalten, und den selbstst\u00e4ndigerwerbenden Inhaberinnen und Inhabern von Einzelfirmen und Personengesellschaften (Landwirtschaft, KMU, freie Berufe, Dienstleistungen)?</p><p>3. Ist er bereit, die unter verschiedenen Aspekten unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig tiefe Teildividendenbesteuerung bei Eink\u00fcnften von Aktion\u00e4ren mit qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft) zu korrigieren? Falls nein, wieso nicht?</p><p>4. Der interkantonale Steuerwettbewerb ist v\u00f6llig aus dem Ruder gelaufen. Der j\u00fcngste Wirksamkeitsbericht zum Ressourcen- und Lastenausgleich zeigt ein zunehmendes Auseinanderklaffen der Steuerbelastungen auf. Ist der Bundesrat bereit, mit den Kantonen aktiv \u00fcber n\u00f6tige Schranken des Steuerwettbewerbs zu diskutieren und Massnahmen diesbez\u00fcglich vorzulegen?</p><p>5. Sieht er es als n\u00fctzlich an, die erste \u00f6ffentliche Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Unternehmenssteuerreform III so zu terminieren, dass mindestens das erste Massnahmenpaket aus dem im Juli 2013 durch die G-20-Finanzminister verabschiedeten OECD-Aktionsplan \"Base Erosion and Profit Shifting\" (Beps) integriert werden kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat die Besteuerung der Kapitalgewinne aus Wertschriften in das Massnahmenpaket der Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz \u00fcber steuerliche Massnahmen zur St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (USR III) aufgenommen. Die Kapitalgewinne sollen dabei zusammen mit dem \u00fcbrigen Einkommen beim Bund sowie bei den Kantonen und Gemeinden im Rahmen der Einkommenssteuer zusammen mit dem \u00fcbrigen Einkommen erfasst werden. Der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer wird bei Kapitalgewinnen auf Beteiligungsrechten Rechnung getragen, indem die Gewinne nur zu 70 Prozent in die Bemessungsgrundlage einfliessen. Verluste k\u00f6nnen mit Gewinnen und zum Teil auch mit beweglichen Verm\u00f6gensertr\u00e4gen der laufenden und k\u00fcnftigen Steuerperioden verrechnet werden. Das Einkommenspotenzial wird - bei erheblichen j\u00e4hrlichen Schwankungen - auf 317 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer und auf 774 Millionen Franken bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden veranschlagt.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt am Kapitaleinlageprinzip fest. Die Einf\u00fchrung der Kapitalgewinnsteuer mildert jedoch die mit der Einf\u00fchrung des Kapitaleinlageprinzips verbundenen Mindereinnahmen. Werden zuk\u00fcnftig Kapitaleinlagereserven von der Gesellschaft zur\u00fcckbezahlt, mindert dies die Gestehungskosten der Beteiligung beim Anteilseigner entsprechend. Dies f\u00fchrt im Zeitpunkt des Verkaufs der Beteiligung dazu, dass sich der steuerbare Gewinn aus dem Verkauf entsprechend vergr\u00f6ssert. Dies \u00e4ndert aber nichts daran, dass - aus Sicht der Investoren - eine Kapitalr\u00fcckzahlung (Ersatzdividende) weiterhin attraktiver als eine ordentliche Dividende ist.</p><p>2./3. Aufgrund der wirtschaftlichen Doppelbelastung (Vorbelastung durch die Gewinnsteuer und Besteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer) h\u00e4lt der Bundesrat an der Teilbesteuerung ausgesch\u00fctteter Gewinne fest. Er schl\u00e4gt in der Vernehmlassungsvorlage zur USR III aber verschiedene Anpassungen vor:</p><p>- Einerseits soll die Mindestbeteiligungsquote wegfallen und das Teilbesteuerungsverfahren auf Genussscheine ausgeweitet werden, da die wirtschaftliche Doppelbelastung auch in diesen F\u00e4llen zum Tragen kommt. Mit der Aufhebung der Mindestbeteiligungsquote wird der Kritik des Bundesgerichtes an dieser Bestimmung Rechnung getragen, wonach kein Grund erkennbar sei, der es rechtfertigen w\u00fcrde, die Dividende eines kleinen Teilhabers h\u00f6her zu besteuern als diejenige eines grossen Anteilseigners. Ein solches Vorgehen verstosse gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Belastungsgleichheit (BGE 136 I 65, E. 5.5).</p><p>- Andererseits soll die Entlastung durch die Teilbesteuerung auf Stufe Bund und Kantone auf 30 Prozent begrenzt werden, da die Gewinnsteuerbelastung in den letzten Jahren tendenziell gesunken ist (und im Zuge der USR III wohl weiter sinken wird) und da die wirtschaftliche Doppelbelastung mit den geltenden Entlastungen in einzelnen Kantonen \u00fcberkompensiert wird. Zudem entf\u00e4llt damit der in einzelnen Kantonen geschaffene Anreiz, Dividenden anstelle von Lohn zu beziehen, was Mindereinnahmen bei der AHV verhindert.</p><p>Insgesamt wird dadurch - und durch die Einf\u00fchrung der Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften - eine gleichm\u00e4ssigere Besteuerung unterschiedlicher Rechts- und Finanzierungsformen erreicht.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin nicht, wonach der interkantonale Steuerwettbewerb \"v\u00f6llig aus dem Ruder gelaufen\" sei. Der Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen hat keine gravierenden Schwachstellen oder M\u00e4ngel aufgezeigt. Vielmehr bef\u00fcrwortet der Bundesrat die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden und den sich daraus ergebenden Steuerwettbewerb. Ihm ist jedoch bewusst, dass der Steuerwettbewerb nur durch geeignete Schranken seine wohlfahrtssteigernde Wirkung voll entfalten kann. Durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) steht ein Instrument zur Verf\u00fcgung, das negative Auswirkungen des Steuerwettbewerbs mildert, ohne die Autonomie der Kantone einzuschr\u00e4nken. Die NFA, die stark progressive direkte Bundessteuer der nat\u00fcrlichen Personen, die sich durch die direkte Bundessteuer der juristischen Personen ergebende Mindestbesteuerung der Kapitalunternehmen, die formelle Steuerharmonisierung und die Besteuerungsprinzipien der Bundesverfassung (Grunds\u00e4tze der Allgemeinheit, der Gleichm\u00e4ssigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit) bestimmen die Leitplanken eines regulierten Steuerwettbewerbs in der Schweiz. Dies schliesst punktuelle \u00c4nderungen wie die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Neuregelung der Teilbesteuerung ausgesch\u00fctteter Gewinne nicht aus. Dar\u00fcber hinaus sieht der Bundesrat derzeit keinen Bedarf, \"mit den Kantonen aktiv \u00fcber Schranken des Steuerwettbewerbs zu diskutieren und diesbez\u00fcglich Massnahmen vorzulegen\". Er geht aber davon aus, dass sich die Kantone bei ihren Gewinnsteuersatzsenkungen massvoll verhalten werden.</p><p>5. Der Aktionsplan zur Bek\u00e4mpfung der Gewinnverk\u00fcrzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, Beps) der OECD zielt darauf ab, den Handlungsspielraum multinationaler Unternehmen zur grenz\u00fcberschreitenden Steuergestaltung einzuschr\u00e4nken. Besonders im Visier stehen Ertr\u00e4ge aus mobilen Faktoren und die damit verbundenen Steuerplanungsm\u00f6glichkeiten, welche das Besteuerungssubstrat aush\u00f6hlen und sehr tiefe Gewinnsteuerbelastungen bewirken k\u00f6nnen. Erste Resultate des Aktionsplans wurden im Juni 2014 vom Fiskalkomitee der OECD genehmigt und von der OECD am 16. September 2014 publiziert. Bis Ende 2015 sollen die Arbeiten an der Konkretisierung der Aktionen abgeschlossen sein. Danach sollen die Ergebnisse umgesetzt werden.</p><p>Beps wird das k\u00fcnftige internationale Umfeld der Unternehmensbesteuerung stark beeinflussen. Die Fortentwicklung des schweizerischen Steuerrechts wird diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Die bisherigen Beps-Ergebnisse wurden bei der Konzeption der Vernehmlassungsvorlage ber\u00fccksichtigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1417132800000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526519523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1399507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}