{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143378,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143378,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3378","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Asyl und Unterdr\u00fcckung Homosexueller","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In vielen Staaten wird Homosexualit\u00e4t immer noch als Verbrechen angesehen. Zuletzt haben Uganda und Nigeria Gesetze erlassen, mit denen Homosexuelle noch viel st\u00e4rker als bisher unterdr\u00fcckt werden. Es ist daher nur folgerichtig, dass der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union im vergangenen Jahr entschieden hat, dass Homosexuelle, die in ihrem Herkunftsstaat wegen ihrer sexuellen Orientierung von einer strafrechtlichen Verfolgung bedroht sind, als Fl\u00fcchtlinge anerkennt werden.</p><p>In der Schweiz ist die Lage alles andere als klar. Der Fall des homosexuellen Nigerianers O., dem die Ausschaffung droht, hat in den vergangenen Wochen einige mediale Aufmerksamkeit erfahren, und er hat die Probleme aufgezeigt, die sich aus der gegenw\u00e4rtigen Praxis der Schweiz ergeben. Ich bitte deshalb den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trotz des \u00e4usserst gewaltt\u00e4tigen Vorgehens gewisser Staaten (vor allem der obenerw\u00e4hnten Staaten) sind in der Schweiz in den letzten Monaten Asylgesuche Homosexueller abgelehnt worden. Wie rechtfertigt es der Bundesrat, dass derartige Entscheide gef\u00e4llt worden sind, angesichts der Tatsache, dass die Betroffenen in ihrem Herkunftsstaat von einer strafrechtlichen Verfolgung bedroht sind?</p><p>2. Gew\u00e4hrt die Schweiz LGBT-Personen, die in ihrem Herkunftsstaat verfolgt worden sind und dies auch belegen k\u00f6nnen, tats\u00e4chlich kein Asyl?</p><p>3. W\u00e4re es nicht an der Zeit, dass das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) - so, wie es der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union getan hat - seine Praxis an die Realit\u00e4t anpasst und diese neue Welle von Repressionen ernst nimmt?</p><p>4. Wie kann es der Bundesrat rechtfertigen, dass Homosexuelle (die gem\u00e4ss dem BFM als \"einer bestimmten sozialen Gruppe\" zugeh\u00f6rig bezeichnet werden) nicht automatisch gesch\u00fctzt werden, wenn in ihrem Herkunftsland Homosexualit\u00e4t unter Strafe steht?</p><p>5. Auf welche Weise setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene daf\u00fcr ein, dass in den betroffenen Staaten der Unterdr\u00fcckung Homosexueller entgegengewirkt wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Asylgesetz (AsylG) ist der Schutz von Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentit\u00e4t verfolgt werden, unter dem Begriff \"Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe\" geregelt. Seit mehreren Jahren werden Personen, die entsprechende Asylgr\u00fcnde geltend machen, nach der vom Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) entwickelten Praxis als Zugeh\u00f6rige zu einer bestimmten sozialen Gruppe subsumiert und k\u00f6nnen unter diesem Begriff als Fl\u00fcchtlinge anerkannt werden (Art. 3 Abs. 1 AsylG). Dies bedeutet nicht, dass jeder homosexuelle Asylsuchende automatisch Asyl erh\u00e4lt. Vielmehr muss er glaubhaft machen k\u00f6nnen, dass er deswegen in seinem Herkunftsland gezielt verfolgt worden ist oder dass ihm eine gezielte Verfolgung droht. Dabei werden nicht nur die individuellen Umst\u00e4nde, sondern auch die allgemeine Situation im Herkunftsland ber\u00fccksichtigt. F\u00fchrt die Einzelfallpr\u00fcfung zum Ergebnis, dass weder eine begr\u00fcndete Furcht vor zuk\u00fcnftiger Verfolgung noch ein Wegweisungsvollzugshindernis vorliegt, so wird das entsprechende Asylgesuch abgelehnt und der Vollzug der Wegweisung aus der Schweiz angeordnet.</p><p>2. Die allgemeinen Rechtsgrundlagen zur Durchf\u00fchrung eines Asylverfahrens gelten auch dann, wenn eine Person Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentit\u00e4t geltend macht. Das BFM pr\u00fcft auch bei diesen Vorbringen in jedem Einzelfall, ob die asylsuchende Person Verfolgung erlitten oder begr\u00fcndete Furcht vor zuk\u00fcnftiger Verfolgung hat. Die betroffenen Personen m\u00fcssen keinen Nachweis erbringen, sondern nur glaubhaft machen k\u00f6nnen, dass sie deswegen in ihrem Herkunftsland gezielt verfolgt worden sind oder dass ihnen gezielte Verfolgung droht.</p><p>3. Am 7. November 2013 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof entschieden, dass Homosexuelle einen Anspruch auf Anerkennung als Fl\u00fcchtlinge haben, wenn ihnen im Herkunftsland strafrechtliche Verfolgung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung droht. Die aktuelle BFM-Praxis folgt seit Jahren der im genannten Urteil definierten Einzelfallpr\u00fcfung und steht somit im Einklang mit der Praxis des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs.</p><p>4. Entsprechend den Ausf\u00fchrungen bei Antwort 1 muss das BFM das Asylgesuch pr\u00fcfen und im Einzelfall entscheiden, ob ein Asylgrund vorliegt.</p><p>5. Die Schweiz setzt sich f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung und Gender-Identit\u00e4t ein. Dies entspricht einer Priorit\u00e4t ihres aussenpolitischen Engagements zur weltweiten St\u00e4rkung der Menschenrechte. Die Schweiz bringt dieses Anliegen aktiv in die entsprechenden Uno-Foren (Menschenrechtsrat und WHO), die OSZE sowie in den Europarat ein. Im Uno-Menschenrechtsrat gibt die Schweiz regelm\u00e4ssig Erkl\u00e4rungen unter Item 4 ab, in welchen sie sich gegen Diskriminierung allgemein und explizit gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Gender-Identit\u00e4t ausspricht. Die letzten Erkl\u00e4rungen hat die Schweiz in diesem Zusammenhang gegen die Gesetzgebung und Praxis in Uganda (Juni 2012), Russland und Kamerun (beide September 2013) abgegeben.</p><p>Der Bundesrat ist \u00fcber die Verabschiedung des Same Sex Marriage (Prohibition) Act in Nigeria am 7. Januar 2014 informiert worden. Die Schweiz hat gemeinsam mit zehn weiteren Staaten Ende Januar in einem Schreiben an das nigerianische Aussenministerium seine Besorgnis \u00fcber das neue Gesetz ausgedr\u00fcckt. Dabei wurde insbesondere auf die Verletzung universeller Menschenrechtsnormen wie das Diskriminierungsverbot, die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit und das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit hingewiesen. Die Unterzeichnerstaaten haben die nigerianischen Beh\u00f6rden zudem aufgefordert, das Gesetz mit h\u00f6chster Sorgfalt anzuwenden und gem\u00e4ss seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1404259200000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526643713)\/","SubmissionDate":"\/Date(1399507200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4913,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Migration"}}