{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143392,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143392,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3392","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Organisation der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach Artikel\u00a0174 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) geh\u00f6rt es zu den Aufgaben der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), der Gesch\u00e4ftsstelle der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO \"die f\u00fcr eine zweckm\u00e4ssige Anlagebewirtschaftung notwendige Infrastruktur\" zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 14.3099, \"Verh\u00e4ltnis zwischen der Zentralen Ausgleichsstelle und den Ausgleichsfonds AHV/IV/EO\", weist der Bundesrat darauf hin, dass die ZAS bis zu Beginn der 2000er-Jahre den Ausgleichsfonds die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe notwendigen Einrichtungen (R\u00e4umlichkeiten, Informatik, administrative Personalverwaltung, Mobiliar usw.) zur Verf\u00fcgung stellte. Damals bestand die Gesch\u00e4ftsstelle der Ausgleichsfonds lediglich aus vier Angestellten. Die ZAS und die Gesch\u00e4ftsstelle hatten eine Vereinbarung abgeschlossen, die 2005 gek\u00fcndigt wurde. Seitdem sind die Ausgleichsfonds mit gegenw\u00e4rtig rund vierzig Mitarbeitenden in von der ZAS getrennten R\u00e4umlichkeiten untergebracht.</p><p>1. Warum haben die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO 2005 ihre Organisation pl\u00f6tzlich ge\u00e4ndert, w\u00e4hrend der gesetzliche und regulatorische Rahmen - insbesondere Artikel\u00a0174 Absatz\u00a02 AHVV - unver\u00e4ndert blieb? Wurde diese Organisations\u00e4nderung vom Bundesrat genehmigt? Falls ja, wann?</p><p>2. Woraus besteht heute die in Artikel\u00a0174 Absatz\u00a02 AHVV erw\u00e4hnte Infrastruktur? Es kann sich ja nicht um die Besorgung des Rechnungswesens handeln, da diese Aufgabe in Artikel\u00a015 der Verordnung \u00fcber die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO geregelt ist.</p><p>3. Wenn die ZAS der Gesch\u00e4ftsstelle keine Infrastruktur im Sinne von Artikel\u00a0174 Absatz\u00a02 AHVV mehr zur Verf\u00fcgung stellt, warum hat der Bundesrat diese Bestimmung nicht aufgehoben?</p><p>4. Wie l\u00e4sst sich die Tatsache erkl\u00e4ren, dass innerhalb von wenigen Jahren die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausgleichsfonds von vier auf vierzig angestiegen ist?</p><p>5. Werden der Personalaufwand und die Funktionsausgaben der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO in der Staatsrechnung ausgewiesen, die dem Parlament j\u00e4hrlich zur Genehmigung vorgelegt wird? Wenn nicht, wie \u00fcbt das Parlament die Oberaufsicht \u00fcber die Ausgleichsfonds aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit dem 1. Januar 1997 hat der Gesetzgeber die Anlagem\u00f6glichkeiten der Ausgleichsfonds der AHV im Rahmen der 10. AHV-Revision erweitert. Mit der \u00c4nderung von Artikel\u00a0108 des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (SR 831.10) auf den 1. Februar 2001 zu den Anlagevorschriften wurden die Anlagem\u00f6glichkeiten der Fonds auf internationale Wertschriften erweitert. Gleichzeitig wurden auch die Rolle des Verwaltungsrates der Fonds und seine Aufsicht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsstelle gest\u00e4rkt. Mit der \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber die Verwaltung der Ausgleichsfonds vom 23. Mai 2001 (SR 831.192.1) entkoppelte der Bundesrat die Gesch\u00e4ftsstelle von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) (Art. 7 und 7a der Verordnung). Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2001 unterstellte der Bundesrat die Gesch\u00e4ftsstelle dem Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds. Damit wurden die Kompetenzen des Verwaltungsrates mit seinen Verantwortungen in Einklang gebracht.</p><p>Im Jahr 2004 genehmigte der Verwaltungsrat eine St\u00e4rkung der operativen Verantwortung der Gesch\u00e4ftsstelle. Gleichzeitig bezog diese neue B\u00fcros, und der Verwaltungsrat beschloss die Einf\u00fchrung eines neuen Informatiksystems (Jahresbericht 2004 des Verwaltungsrates, S. 20). Aufgrund dieses Aufbaus einer eigenen Infrastruktur wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen Ausgleichsfonds und ZAS per 2005 aufgel\u00f6st.</p><p>2./3. Die ZAS erledigt f\u00fcr die Ausgleichsfonds die f\u00fcr die Besorgung des Rechnungswesens sowie f\u00fcr die Verwaltung und Aufsicht des Geldverkehrs der ersten S\u00e4ule erforderlichen Arbeiten. Der Bundesrat ist bereit zu pr\u00fcfen, inwieweit mit gezielten Rechtsanpassungen die heute in verschiedenen Verordnungen enthaltenen organisatorischen Bestimmungen aktualisiert werden sollen und ob allf\u00e4llige Rechts\u00e4nderungen f\u00fcr eine Optimierung der Governance der Ausgleichsfonds angezeigt sind.</p><p>4. Mit der Erweiterung der Anlagem\u00f6glichkeiten machten sich die Ausgleichsfonds unabh\u00e4ngiger von den Leistungserbringern, Depotbanken und externen Verm\u00f6gensverwaltern. Dies f\u00fchrte an der Gesch\u00e4ftsstelle zu einer wachsenden Internalisierung der Verm\u00f6gensverwaltung. Sie entspricht derzeit rund der H\u00e4lfte der Verwaltungsmandate, was auch eine punktuelle Erweiterung der Grunds\u00e4tze der Good Governance und des Kontrollrahmens bedingte (interne Revision, internes Controlling, Reporting und \u00dcberwachung, operationelles und finanzielles Risikomonitoring). Aufgrund der Internalisierung, der wachsenden Komplexit\u00e4t der Verm\u00f6gensverwaltung sowie der Sicherstellung eines Risikomanagements und einer soliden und vertrauensw\u00fcrdigen Operationsplattform mussten die Strukturen der Gesch\u00e4ftsstelle angepasst werden, wodurch auch zus\u00e4tzliche personelle Ressourcen n\u00f6tig wurden. Die Kosten dieser Internalisierung und Aufgabenentwicklung konnten hingegen durch eine deutliche Reduktion der externen Kosten, beispielsweise f\u00fcr die fr\u00fcheren Honorare an externe Verm\u00f6gensverwalter oder an die Depotbank, bei Weitem kompensiert werden.</p><p>5. Der Personalaufwand und die Funktionsausgaben der Ausgleichsfonds werden nicht durch den Bundeshaushalt finanziert, sondern anteilm\u00e4ssig durch die drei Sozialversicherungen getragen. Entsprechend sind die Verm\u00f6gensverwaltungs- und Betriebskosten der Ausgleichsfonds nicht Bestandteil der Staatsrechnung des Bundes, sondern sie werden im separaten Jahresbericht der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO ausgewiesen.</p><p>Die Ausgleichsfonds unterstehen der Aufsicht des Bundesrates und somit Oberaufsicht des Parlamentes.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1408492800000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526852117)\/","SubmissionDate":"\/Date(1401667200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen|Soziale Fragen"}}