{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143401,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143401,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3401","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Abzugsf\u00e4higkeit von Bussen verhindern! Keine \u00dcberw\u00e4lzung der Milliardenbussen und des Aufwandes auf den Steuerzahler","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seiner Antwort auf die Interpellation Schwaller 14.3286 stellt der Bundesrat fest, dass die Abzugsf\u00e4higkeit von strafrechtlichen Bussen beim Bund und in den Kantonen nicht einheitlich gehandhabt wird. Folglich ist nicht klar, ob Bussen und Verwaltungssanktionen mit strafrechtlichem Charakter bei der Festsetzung des steuerbaren Reingewinns als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeter Aufwand in Abzug gebracht werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat stellt ausserdem fest, dass es f\u00fcr die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche explizit vorsieht, dass Bussen keinen gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwand darstellen, bis anhin kein konkretes Gesetzgebungsprojekt gibt. Das muss so schnell wie m\u00f6glich ge\u00e4ndert werden, damit es zumindest f\u00fcr die zuk\u00fcnftigen US-Bussen der Schweizer Banken eine klare Regelung gibt und schliesslich nicht der Steuerzahler die Zeche zahlen muss.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Bussen der juristischen Personen nicht steuerlich abzugsf\u00e4hig sein sollen?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass die bestehenden Gesetzesl\u00fccken in diesem Bereich so schnell wie m\u00f6glich geschlossen werden m\u00fcssen?</p><p>3. Ist es gerechtfertigt, die Bundes- und kantonalen Gesetzgebungen in diesem Bereich zu harmonisieren, damit alle Kantone bei der Abzugsf\u00e4higkeit von Bussen von juristischen Personen gleich verfahren (einheitliche L\u00f6sung im Steuerharmonisierungsgesetz)?</p><p>4. Der ausserordentliche Aufwand des Bundes geht je nach Fall in die Millionen. Kann der Bundesrat die genauen Kosten der letzten F\u00e4lle beziffern? Was ist vorzukehren, damit der Bund f\u00fcr seinen ausserordentlichen Aufwand von den betroffenen Unternehmen entsch\u00e4digt wird? Braucht es daf\u00fcr eine gesetzliche Grundlage?</p><p>5. \u00c4hnliche Fragen k\u00f6nnten sich bei anderen Sanktionen und Gesetzen (z. B. Kartellgesetz) stellen. Ist er der Meinung, dass diese gleichzustellen sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Unbestritten ist, dass Steuerbussen bei den Einkommens- und Gewinnsteuern keinen gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwand darstellen und folglich steuerlich nicht abzugsf\u00e4hig sind (Art. 59 Abs. 1 Bst. a DBG, SR 642.11; Art. 25 Abs. 1 Bst. a StHG, SR 642.14). Keine Einigkeit besteht in der Lehre jedoch dar\u00fcber, ob dies auch f\u00fcr andere finanzielle Sanktionen gilt.</p><p>Zur Kl\u00e4rung der Begriffe sei darauf hingewiesen, dass eine solche untechnisch als \"Busse\" bezeichnete finanzielle Sanktion zumindest nach Schweizer Recht Verschiedenes bedeuten kann: so namentlich eine Busse als Strafe f\u00fcr eine \u00dcbertretung, eine Geldstrafe als Strafe f\u00fcr ein Vergehen, die Einziehung von widerrechtlich erworbenem Verm\u00f6gen oder eine Gewinnabsch\u00f6pfung als Massnahme z. B. zur Marktkorrektur. In der Beantwortung dieser Interpellation umfasst der Begriff \"Busse\" mit Bezug auf das Schweizer Recht jene finanziellen Sanktionen, welche das Schweizer Strafrecht f\u00fcr das schuldhafte Begehen einer Straftat vorsieht (d. h. Ordnungsbussen, Bussen und Geldstrafen).</p><p>Unbestrittenermassen ist in jedem Einzelfall zu kl\u00e4ren, welchem Rechtstr\u00e4ger eine solche \"Busse\" zuzuordnen ist.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV), wonach Bussen keinen gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeten Aufwand darstellen. Sie sind dementsprechend steuerlich nicht abzugsf\u00e4hig. Anders verh\u00e4lt es sich bei finanziellen Sanktionen im Sinne einer Gewinnabsch\u00f6pfung, welche keinen Strafzweck verfolgen. Diese sind als gesch\u00e4ftsm\u00e4ssig begr\u00fcndeter Aufwand grunds\u00e4tzlich steuerlich abziehbar.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die Frage der steuerlichen Behandlung von \"Bussen\" oder finanziellen Verwaltungssanktionen nat\u00fcrlicher und juristischer Personen bei Bund und Kantonen vertieft zu pr\u00fcfen. Er wird einen Bericht zu dieser Frage ausarbeiten und hat entsprechend das Postulat Leutenegger Oberholzer 14.3087 zur Annahme empfohlen. Dabei wird er einen allf\u00e4lligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen.</p><p>3. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0129 Absatz\u00a01 BV verf\u00fcgt der Bund bei den direkten Steuern \u00fcber eine Harmonisierungskompetenz u. a. betreffend die Steuerpflicht, den Gegenstand und die zeitliche Bemessung. Bez\u00fcglich des Gegenstandes der direkten Steuern hat der Bund die sich daraus ableitende sachliche Bemessung im DBG und StHG harmonisiert.</p><p>4. Im Bereich der internationalen Steueramtshilfe erhebt der Bund f\u00fcr die Behandlung von Amtshilfeersuchen grunds\u00e4tzlich keine Kosten. Ausserordentlicher Verwaltungsaufwand liegt aber in der Regel bei der Behandlung von Gruppenersuchen vor. Mit Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2010 (SR 952.2) wurden der UBS AG die Vollkosten f\u00fcr die Behandlung der beiden Gruppenersuchen \u00fcberw\u00e4lzt. Am 1. Februar 2013 trat das Steueramtshilfegesetz (StAhiG, SR 672.5) in Kraft. Aufgrund des StAhiG ist es nunmehr m\u00f6glich, u. a. Finanzinstituten die beim Bund angefallenen Behandlungskosten zu \u00fcberw\u00e4lzen, sofern die Kosten durch eigenes Fehlverhalten des betroffenen Finanzinstituts verursacht wurden und einen ausserordentlichen Umfang erreichen. Dies war bei den Gruppenersuchen bez\u00fcglich dreier Bankinstitute der Fall. Die entsprechenden, bei der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung angefallenen Vollkosten wurden oder werden den betroffenen Bankinstituten \u00fcberw\u00e4lzt. Diese Kosten bewegen sich im mittleren zweistelligen Millionenbereich.</p><p>5. Auch in diesen Bereichen ist jeweils abzukl\u00e4ren, ob es sich um eine \"Busse\" oder um andere finanzielle Sanktionen handelt. Als Beispiel sei erw\u00e4hnt, dass hinsichtlich Artikel\u00a049a Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 \u00fcber Kartelle und andere Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (Kartellgesetz, SR 251) das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheid vom 24. Februar 2010 (B-2050/2007) entschieden hat, dass diese Busse einen strafrechtlichen Charakter hat. In diesem Sinne gilt auch f\u00fcr eine solche kartellrechtliche finanzielle Sanktion, dass diese steuerlich gleich zu qualifizieren ist wie eine andere \"Busse\", die einer juristischen Person auferlegt wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1402617600000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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