{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143406,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143406,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3406","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundesanwaltschaft. Zweigstelle Lugano. Zusammenarbeit mit den italienischen Beh\u00f6rden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es ist allgemein bekannt, dass in den letzten Jahrzehnten grosse Mafia-Organisationen wie Camorra, Cosa Nostra, 'Ndrangheta oder Sacra Corona Unita allm\u00e4hlich und systematisch ihren Einflussbereich in Norditalien ausgeweitet haben, um in den wichtigsten Wirtschaftsstandort Italiens vorzudringen und ihre Geldw\u00e4schereimechanismen zu optimieren. Verschiedene Ermittlungen italienischer Staatsanwaltschaften, insbesondere der Lombardei, haben kriminelle Organisationen zerschlagen k\u00f6nnen, deren Ver\u00e4stelungen bis in den Tessiner Finanzplatz reichen.</p><p>Die Zweigstelle der Bundesanwaltschaft in Lugano ist f\u00fcr ihre schlecht vorbereiteten Akten bekannt. Bereits zwei Mal wurden ihre Dossiers vom Bundesstrafgericht zur\u00fcckgewiesen. Die Verfahren der Bundesanwaltschaft Lugano ziehen sich zudem \u00fcber beinahe zehn Jahre hin. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Tessiner Bundesanwaltschaft gegenw\u00e4rtig tats\u00e4chlich in der Lage ist, gegen das Vordringen und die Pr\u00e4senz krimineller Organisationen aus Italien und anderen L\u00e4ndern auf dem Tessiner Finanzplatz vorzugehen. Gegen den von den italienischen Beh\u00f6rden zerschlagenen Pensabene-Clan der 'Ndrangheta hat die Bundesanwaltschaft kein Strafverfahren eingeleitet, trotz der Tatsache, dass die Familie Gesch\u00e4fte im Tessin betrieb und einer ihrer Anf\u00fchrer drei Jahre vor seiner Verhaftung in Savosa/TI lebte. Dies ist ein Fall von vielen, der die tats\u00e4chliche F\u00e4higkeit der Tessiner Zweigstelle, insbesondere im Finanzsektor effektiv gegen die organisierte Kriminalit\u00e4t vorzugehen, infrage stellt.</p><p>In diesem Zusammenhang m\u00f6chte ich der Bundesanwaltschaft die folgenden Fragen stellen:</p><p>1. Wie viele Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalit\u00e4t hat die Bundesanwaltschaft - aufgeschl\u00fcsselt nach Jahr - eingeleitet und abgeschlossen? Wie viele davon entfallen auf die Zweigstelle Lugano seit deren Einrichtung?</p><p>2. Stehen die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei in regelm\u00e4ssigem Kontakt mit den italienischen Polizeibeh\u00f6rden und der dortigen Staatsanwaltschaft, insbesondere mit den Beh\u00f6rden der Lombardei?</p><p>3. Worin besteht dieser Kontakt?</p><p>4. Die italienische Politik hat in j\u00fcngster Zeit den Schutz der Rechtsstaatlichkeit und die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz wieder zu zentralen Anliegen der Regierung gemacht. Gleichzeitig sind die internationalen kriminellen Organisationen im Tessin offenkundig pr\u00e4sent. Ist es angesichts dieser Tatsachen nicht an der Zeit, zum einen die Zusammenarbeit mit den italienischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und zum andern den proaktiven Einsatz der Luganer Zweigstelle der Bundesanwaltschaft zu st\u00e4rken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Bundesanwaltschaft ist im Rahmen von Artikel\u00a024 Absatz\u00a01 StPO seit dem 1. Januar 2002 zust\u00e4ndig f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung grenz\u00fcberschreitender organisierter Kriminalit\u00e4t gem\u00e4ss Artikel\u00a0260ter des Strafgesetzbuches. Die gew\u00fcnschten statistischen Zahlen pr\u00e4sentieren sich wie folgt (jeweils in Klammern die Zahlen der seit 2004 bestehenden Zweigstelle Lugano):</p><p>Verfahrenser\u00f6ffnungen: 2002: 10; 2003: 35; 2004: 26 (1); 2005: 17 (1); 2006: 21 (5); 2007: 16 (4); 2008: 12 (2); 2009: 12 (2); 2010: 6 (2); 2011: 11 (1); 2012: 12 (1); 2013: 19 (5); 2014 (bis Ende Juli): 8 (2).</p><p>Verfahrensabschl\u00fcsse (Urteile, Strafbefehle, Einstellungen, Sistierungen): 2002: 0; 2003: 1; 2004: 8 (1); 2005: 16 (1); 2006: 9 (1); 2007: 16 (3); 2008: 12 (1); 2009: 11 (2); 2010: 10 (2); 2011: 11 (2); 2012: 11 (0); 2013: 15 (4); 2014 (bis Ende Juli): 8 (2).</p><p>Die Zahlen alleine lassen keine R\u00fcckschl\u00fcsse zu auf die Komplexit\u00e4t und Gr\u00f6sse der Verfahren bzw. die jeweilige Anzahl Beschuldigter. Diese Daten geben auch nicht Auskunft \u00fcber die Anzahl passiver Rechtshilfeverfahren zugunsten ausl\u00e4ndischer Strafverfahren, welche Ermittlungen zur Aktivit\u00e4t krimineller Organisationen zum Gegenstand hatten. Ein wichtiger Indikator f\u00fcr die aktive F\u00fchrung von Verfahren wegen des Straftatbestandes der kriminellen Organisation sind zudem die angeordneten Einziehungen von Verm\u00f6genswerten, \u00fcber welche die kriminellen Organisationen italienischen Ursprungs verf\u00fcgten bzw. welche in der Verf\u00fcgungsgewalt von Personen waren, deren Zugeh\u00f6rigkeit zur kriminellen Organisation von italienischen Gerichten festgestellt worden war. So wurden von 2002 bis einschliesslich 2013 in Strafverfahren der Zweigstelle Lugano Einziehungen in der H\u00f6he von etwa 8 000 000 Franken angeordnet.</p><p>Bez\u00fcglich der Bedeutung der Zweigstelle Lugano sei schliesslich auch auf die Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde vom 28. Mai 2014 auf die Interpellation Quadri 14.3279 verwiesen.</p><p>2. Die Bundesanwaltschaft unterh\u00e4lt regelm\u00e4ssige Beziehungen zu den entsprechenden italienischen Justizbeh\u00f6rden. Ebenso pflegt sie regelm\u00e4ssige Kontakte zur Direzione Nazionale Antimafia (DNA). Die Bundesanwaltschaft steht im Rahmen der von ihr gef\u00fchrten Strafverfahren in Kontakt mit jenen Justizbeh\u00f6rden, welche ihrerseits Strafverfahren f\u00fchren, die Verbindungen zu den Verfahren der Bundesanwaltschaft aufweisen, dies gest\u00fctzt auf die rechtlichen Grundlagen \u00fcber die internationale Zusammenarbeit zwischen Justizbeh\u00f6rden. Solche Kontakte bestehen oft auch mit italienischen Justizbeh\u00f6rden (Staatsanwaltschaften und Gerichten), die f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der mafi\u00f6sen, organisierten Kriminalit\u00e4t zust\u00e4ndig sind; dazu geh\u00f6ren auch die Justizbeh\u00f6rden der Region Lombardei. Analoge Kontakte bestehen zwischen der Bundeskriminalpolizei und den italienischen Polizeistellen.</p><p>Im Rahmen ihrer Strafverfahren hat die Bundesanwaltschaft via ihre Zweigstelle Lugano eng und aktiv mit den italienischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, darunter auch jenen der Lombardei, zusammengearbeitet. Hierbei sei daran erinnert, dass dies im November 2012 in Italien zur Verhaftung von zahlreichen mutmasslichen Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung mafi\u00f6ser Pr\u00e4gung des Typs 'Ndrangheta gef\u00fchrt hatte; unter den Verhafteten befanden sich auch Personen, die in der italienischen Schweiz wohnhaft waren und in Norditalien einer dauerhaften kriminellen Aktivit\u00e4t nachgingen.</p><p>3. Diese Kontakte sind institutioneller Art und werden durch die geltenden formellen Rechtsvorschriften \u00fcber die internationale Zusammenarbeit geregelt. Bedingt durch die geografische N\u00e4he und die sowohl quantitativ als auch qualitativ bedeutsame Aktivit\u00e4t der Justizbeh\u00f6rden der Lombardei und des Piemont unterh\u00e4lt die Bundesanwaltschaft seit 2004 auch weniger f\u00f6rmliche Kontakte mit den Staatsanwaltschaften Turin und Mailand. Im September 2009 wurde der Leiter der Zweigstelle Lugano von der Staatsanwaltschaft Turin eingeladen, um die Organisation und Zust\u00e4ndigkeiten der Bundesanwaltschaft vorzustellen; zudem hat der Bundesanwalt unmittelbar nach seinem Amtsantritt zusammen mit dem Leiter der Zweigstelle Lugano im Mai 2012 die Staatsanwaltschaft Mailand besucht.</p><p>Im Rahmen der breiten Zusammenarbeit mit Italien st\u00fctzt sich die Bundesanwaltschaft auch auf ein Memorandum aus dem Jahre 2001 geschlossen mit der DNA, d. h. mit der italienischen Zentralbeh\u00f6rde, die funktionsgem\u00e4ss die Ermittlungen der verschiedenen Bezirksstaatsanwaltschaften zur Bek\u00e4mpfung der Mafia auf italienischem Gebiet vorantreibt und koordiniert. Dieses Memorandum erm\u00f6glicht, mittels Informationsaustausch und regelm\u00e4ssiger Kontakte auf zentraler Ebene mit der Bundesanwaltschaft die notwendigen Strategien auszuarbeiten; weiter erm\u00f6glicht die zentralisierte Koordination den von beiden Seiten bestellten Vertretern, auf die Vereinfachung und Beschleunigung der jeweiligen nationalen Strafverfahren hinzuarbeiten. Das Memorandum hat sich als wirksam erwiesen: Diverse Verfahren der Bundesanwaltschaft wurden dank Informationen der DNA eingeleitet, welche aus bereits erfolgten Koordinationst\u00e4tigkeiten der DNA auf dem eigenen nationalen Territorium stammten; in Strafverfahren, die in Zusammenarbeit oder unter Mithilfe von verschiedenen regionalen italienischen Staatsanwaltschaften durchgef\u00fchrt wurden, hatte die DNA eine aktive Rolle bei der internen Koordination.</p><p>4. Die Bundesanwaltschaft ist von sich \u00e4ndernden politischen Entwicklungen in ausl\u00e4ndischen Staaten unabh\u00e4ngig; auch wird sie in ihrer T\u00e4tigkeit von diesen nicht direkt beeinflusst. Bereits in den vergangenen Jahren erf\u00fcllte die gegenseitige Rechtshilfezusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft bzw. der Zweigstelle Lugano und Italien alle qualitativen und quantitativen Erwartungen. Im strafrechtlichen Bereich werden die gegenseitige Rechtshilfe und die Zusammenarbeit mit den italienischen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weiter gef\u00f6rdert durch die Verwendung auch innovativer Instrumente der Rechtshilfe wie der Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen, welche insbesondere die Zweigstelle Lugano ausgiebig und proaktiv genutzt hat und weiterhin nutzt; hinzu kommen die M\u00f6glichkeiten des erw\u00e4hnten Memorandums aus dem Jahr 2001 mit der DNA.</p><p>Die rechtlichen Grundlagen \u00fcber die internationale Rechtshilfe erlauben der Zweigstelle Lugano oder den anderen operativen Organisationseinheiten der Bundesanwaltschaft keine weiter gehende Autonomie. Im Rahmen der geltenden Rechtslage setzt die Zweigstelle Lugano ihre Kr\u00e4fte gezielt daf\u00fcr ein, um die bestehenden rechtlichen M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der organisierten Kriminalit\u00e4t optimal zu nutzen.</p>  Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposal":24,"FederalCouncilProposalText":"Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":12,"ResponsibleDepartmentName":"Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"AB-BA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1779241681583)\/","SubmissionDate":"\/Date(1401840000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Finanzwesen"}}