{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143407,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143407,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3407","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehene Bildungsmassnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) zu revidieren, damit Personen, die sich f\u00fcr mehrere Jahre vom Arbeitsmarkt zur\u00fcckgezogen haben und einen Wiedereinstieg ins Berufsleben anstreben, ausdr\u00fccklich zum Personenkreis gez\u00e4hlt werden, der Anspruch auf Bildungsmassnahmen nach Artikel\u00a060 Absatz\u00a02 Avig hat. Diese Revision hat zum Ziel, Artikel\u00a060 Absatz\u00a02 mit Artikel\u00a059d der aktuellen Gesetzesfassung in Einklang zu bringen. Indem diese Personen ausdr\u00fccklich in Artikel\u00a060 aufgelistet werden, wird ihnen die M\u00f6glichkeit gew\u00e4hrt, im Laufe der Kursdauer als nicht vermittlungsf\u00e4hig zu gelten (Art. 4), was gerade auf Menschen zutrifft, die ins Berufsleben zur\u00fcckkehren m\u00f6chten.</p>","ReasonText":"<p>Personen, die sich f\u00fcr mehrere Jahre vom Arbeitsmarkt zur\u00fcckgezogen haben, um ihre Angeh\u00f6rigen zu betreuen, und nun wieder ins Erwerbsleben einsteigen m\u00f6chten, haben keinen Anspruch auf Taggeld. Das liegt daran, dass sie aufgrund ihrer langen Erwerbspause die Beitragszeit in der Regel nicht erf\u00fcllen. Allerdings gew\u00e4hrt Artikel\u00a059d Avig diesen Personen einen Anspruch auf Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen und auf Erstattung von daraus resultierenden Kosten. Dieser Ausnahmeartikel ist besonders auf die Situation von Personen zugeschnitten, die eine R\u00fcckkehr ins Berufsleben anstreben. Gleichwohl werden sie in Artikel\u00a060 desselben Gesetzes nicht unter den Personen aufgelistet, die f\u00fcr die Teilnahme an Bildungsmassnahmen Leistungen beanspruchen k\u00f6nnen.</p><p>Die abschliessende Aufz\u00e4hlung in dem Artikel beschr\u00e4nkt sich auf Versicherte und Personen, die unmittelbar von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Diese zweite Kategorie f\u00fcgte man aufgrund ung\u00fcnstiger Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt (Ank\u00fcndigungen von Stellenabbau, geplante Umstrukturierungen usw.) bei der letzten Gesetzesrevision ein.</p><p>Es ist schlichtweg unrealistisch, an einer Umschulung oder Weiterbildung teilzunehmen und gleichzeitig vermittlungsf\u00e4hig zu sein, nachzuweisen, dass man auf Arbeitsuche ist, und eine Bescheinigung \u00fcber das Sorgerecht vorzulegen!</p><p>Artikel\u00a060 Absatz\u00a04 befreit gerade von der Pflicht, als vermittlungsf\u00e4hig zu gelten.</p><p>Personen, die den beruflichen Wiedereinstieg anstreben, ausdr\u00fccklich in Artikel\u00a060 Avig zu erw\u00e4hnen w\u00fcrde dem Wunsch des Bundesrates entsprechen, den er in der Fachkr\u00e4fteinitiative zum Ausdruck gebracht hat. Diese Initiative zielt auf die Bek\u00e4mpfung des Fachkr\u00e4ftemangels ab und sieht die M\u00f6glichkeit dazu im nichterwerbst\u00e4tigen Bev\u00f6lkerungsteil.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zun\u00e4chst ist festzuhalten, dass Personen, die ihre Berufst\u00e4tigkeit w\u00e4hrend mehrerer Jahre unterbrochen haben, um ihre Angeh\u00f6rige zu betreuen, gem\u00e4ss Artikel\u00a014 Absatz\u00a02 Avig und Artikel\u00a013 Absatz\u00a01bis Aviv Anspruch auf Taggelder haben. Des Weiteren erm\u00f6glicht auch Artikel\u00a09b Avig einen erweiterten Zugang zu Arbeitslosenentsch\u00e4digungen f\u00fcr Versicherte, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben, indem in solchen F\u00e4llen die Rahmenfrist f\u00fcr die Beitragszeit verl\u00e4ngert wird. Der Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung berechtigt unabh\u00e4ngig von Artikel\u00a059d Avig zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen.</p><p>Artikel\u00a060 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b Avig betrifft haupts\u00e4chlich Personen, deren Arbeitsverh\u00e4ltnis aufgrund einer K\u00fcndigungsfrist noch nicht beendet ist oder die in einem befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnis stehen. Drei Monate vor dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags gelten letztere als unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht. Eine Leistung wird ausgerichtet, wenn diese ganz konkret die Chancen der versicherten Person erh\u00f6ht, noch w\u00e4hrend des laufenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses eine neue Stelle zu finden und so gar nicht oder weniger lang Arbeitslosenentsch\u00e4digung zu beziehen. In der Praxis werden Leistungen dieser Art gew\u00e4hrt, wenn die versicherte Person dank eines Kurses einen Arbeitsvertrag erhalten k\u00f6nnte.</p><p>Aus diesem Grund kommt Artikel\u00a060 Absatz\u00a04 Avig in solchen F\u00e4llen nicht zur Anwendung: Die versicherte Person steht ja noch in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis, und die Frage nach der Befreiung von der Vermittlungsf\u00e4higkeit stellt sich gar nicht. Artikel\u00a060 Absatz\u00a04 Avig richtet sich an Versicherte, die Arbeitslosenentsch\u00e4digung beziehen. Damit soll vermieden werden, dass die Stellensuche oder die Zuweisung einer Stelle die versicherte Person daran hindert, die Kursziele zu erreichen. Die Personalberatenden der RAV (regionale Arbeitsvermittlungszentren) m\u00fcssen von Fall zu Fall entscheiden, ob Artikel\u00a060 Absatz\u00a04 Avig zur Anwendung kommt.</p><p>Artikel\u00a059d Avig hingegen richtet sich an Personen, f\u00fcr die keine Rahmenfrist er\u00f6ffnet werden kann, da sie weder die Beitragszeit erf\u00fcllen noch von der Erf\u00fcllung der Beitragszeit befreit sind. Ziel dieses Artikels ist, f\u00fcr diese Personen auf konkrete Art und Weise die Chance auf eine Erwerbst\u00e4tigkeit zu erh\u00f6hen. Da diese Personen keine Arbeitslosenentsch\u00e4digung beziehen, bestimmen in solchen F\u00e4llen die RAV-Beratenden, welche Pflichten die arbeitsuchenden Personen hinsichtlich der Stellensuche zu erf\u00fcllen haben. Dabei verf\u00fcgen die kantonalen Beh\u00f6rden von Fall zu Fall \u00fcber einen grossen Ermessensspielraum.</p><p>Grunds\u00e4tzlich zielen die arbeitsmarktlichen Massnahmen auf eine schnelle und dauerhafte Wiederbesch\u00e4ftigung ab, weshalb es widerspr\u00fcchlich w\u00e4re, Versicherte ohne weitere Bedingungen von der Vermittlungsf\u00e4higkeit zu befreien, w\u00e4hrend sie an einem Kurs teilnehmen. Denn versicherte Personen sind nach Artikel\u00a017 Absatz\u00a01 Avig verpflichtet, Arbeit zu suchen, und sie m\u00fcssen eine Massnahme f\u00fcr eine zumutbare Arbeit jederzeit verlassen k\u00f6nnen. In der Praxis f\u00fchren diese Verpflichtungen f\u00fcr Personen, die an einer Massnahme nach Artikel\u00a059d Avig teilnehmen, generell kaum zu Problemen. Denn mit Ausnahme der Motivationssemester (Semo), die meistens sechs Monate dauern, beschr\u00e4nken sich die anderen Massnahmen oft auf eine Periode von einigen Wochen oder finden abends oder ein- bis zweimal pro Woche statt.</p><p>Fazit: Das aktuelle System gem\u00e4ss Artikel\u00a060 Absatz\u00a02 Avig bedarf keiner \u00c4nderung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Maire Jacques-Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1457308800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526797437)\/","SubmissionDate":"\/Date(1401840000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Bildung"}}