{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143413,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143413,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3413","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Leistungsvertr\u00e4ge in der Gesundheitsverordnung. Sind Boni f\u00fcr Zuweisungen und Operationen legal und erw\u00fcnscht?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>FMH, SGC und der Verein der leitenden Spezial\u00e4rzte Schweiz stellen einen wachsenden Trend zu zielbezogenen Bonusvereinbarungen zwischen Spit\u00e4lern, Chef\u00e4rzten und leitenden \u00c4rzten fest. Sie monieren, diese Boni w\u00fcrden falsche Anreize schaffen und unn\u00f6tige Eingriffe f\u00f6rdern. Kritisiert werden auch Vertr\u00e4ge, welche die Zuweisung und Weitervermittlung von Patienten finanziell honorieren. Die Organisationen warnen vor kontraproduktiven Effekten, sprechen von einer Einschr\u00e4nkung der freien Arzt- und Spitalwahl der Patienten. Der Wettbewerb um Patienten und wirtschaftlichen Erfolg scheint fragw\u00fcrde Formen anzunehmen. Der Bundesrat wird deshalb um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er den Trend, dass Spit\u00e4ler Chef\u00e4rztinnen und leitende \u00c4rzte immer \u00f6fter \u00fcber Leistungsvertr\u00e4ge mit zielbezogenen Boni bezahlen? Wie beurteilt er die Entwicklung von Verg\u00fctungssystemen mit Boni, die an die Erreichung von bestimmten Fallzahlen, eine Anzahl lukrative Eingriffe, Untersuchungen und von Case-Mix-Punkten gekn\u00fcpft sind? Hat der Bundesrat Kenntnis von solchen Entwicklungen, kann er sie best\u00e4tigen oder widerlegen?</p><p>2. Wie beurteilt er die m\u00f6glichen Auswirkungen dieser Entwicklungen f\u00fcr die Patienten und f\u00fcr die Versorgung generell? Wie beurteilt er sie z. B. hinsichtlich denkbarer Mengenausweitungen oder \u00dcberbehandlungen in lukrativen Segmenten und Minderbehandlungen in kostentr\u00e4chtigen Bereichen? Wie k\u00f6nnte er solche feststellen oder widerlegen?</p><p>3. Wie beurteilt er die Auswirkungen auf die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte? W\u00e4chst der Druck, in zunehmendem Masse nach Rentabilit\u00e4tskriterien statt nach medizinischen Kriterien entscheiden zu m\u00fcssen? Wie k\u00f6nnte sich dies auf das Verh\u00e4ltnis zwischen Arzt und Patient auswirken?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass Patienten ein Recht auf Transparenz und Information betreffend solche Vertr\u00e4ge haben m\u00fcssen?</p><p>5. Hat der Bundesrat Kenntnis von Zuweisungsvereinbarungen oder Kooperationsvertr\u00e4gen zwischen \u00c4rztenetzwerken oder \u00c4rzten mit Spit\u00e4lern, verbunden mit finanziellen Vorteilen? Teilt er die Meinung, dass Patientinnen und Patienten gegen\u00fcber solche Interessenbindungen offenzulegen sind, um deren freie Spital- und Arztwahl zu gew\u00e4hrleisten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Arbeitsvertr\u00e4ge und die Entl\u00f6hnungsmodalit\u00e4ten zwischen den Spit\u00e4lern und deren Chef\u00e4rztinnen und Chef\u00e4rzten sowie den leitenden \u00c4rztinnen und \u00c4rzten unterstehen je nach Organisationsform des Spitals \u00f6ffentlichem kantonalem oder privatem Recht. Die Aufsicht \u00fcber die Spit\u00e4ler obliegt grunds\u00e4tzlich den Kantonen und wird meist in der kantonalen Spital- oder Spitalversorgungsgesetzgebung geregelt. Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht weder Regelungen betreffend die Modalit\u00e4t der Entl\u00f6hnung der Leistungserbringer noch Regelungen betreffend die Aufsicht der Spit\u00e4ler durch den Bundesrat vor. Zudem hat der Bundesrat von den erw\u00e4hnten Leistungsvertr\u00e4gen mit zielgerichteten Boni bis jetzt keine Kenntnis erhalten. Sollten die beschriebenen Verg\u00fctungssysteme dazu f\u00fchren, dass h\u00f6here Fallzahlen resultieren, ohne dass daf\u00fcr eine medizinische Notwendigkeit besteht, so sind diese als problematisch zu beurteilen und widersprechen der Zielsetzung des KVG, einen effizienten Mitteleinsatz und damit die Wirtschaftlichkeit zu gew\u00e4hrleisten. Die Schlussbestimmungen der \u00c4nderung vom 22. Oktober 2008 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) sehen in den Abs\u00e4tzen 2bis und 2ter vor, dass die Versicherer pro Leistungserbringer unter anderem die Entwicklung der Leistungsmengen mittels Monitoring \u00fcberwachen und bei einer ungerechtfertigten Erh\u00f6hung der effektiven Fallzahl von \u00fcber zwei Prozent gegen\u00fcber den vereinbarten Werten die Mehrertr\u00e4ge in den ersten beiden Jahren nach Einf\u00fchrung des Verg\u00fctungsmodells vom Typus DRG anteilm\u00e4ssig nach Artikel\u00a049a KVG r\u00fcckverg\u00fctet werden.</p><p>2./3. Die Kantone f\u00fchren im Rahmen ihrer Versorgungsplanung das Angebot auf, welches zu sichern ist, um die Grundversorgung und die entsprechende Infrastruktur sicherzustellen. Bei der Beurteilung und der Auswahl des auf der Spitalliste zu sichernden Angebotes m\u00fcssen die Kantone insbesondere die Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t der Leistungserbringung ber\u00fccksichtigen. Im Zusammenhang mit einer Wirkungsanalyse der KVG-Revision bez\u00fcglich der Spitalfinanzierung werden verschiedene Studien, unter anderem zu den Auswirkungen auf die Qualit\u00e4t der Versorgung im station\u00e4ren Bereich der Spit\u00e4ler sowie zur Frage nach einer allf\u00e4lligen Zunahme des Leistungsvolumens, durchgef\u00fchrt. Erste Resultate hierzu werden nicht vor Ende des Jahres 2014 erwartet. Weiter untersucht die Wirkungsanalyse den Einfluss der Revision der Spitalfinanzierung auf die Sicherstellung der Versorgung sowie den Umgang der Spit\u00e4ler mit erh\u00f6htem Kostendruck. Die Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verh\u00e4ltnis sind nicht Teil der Wirkungsanalyse, aus der Beurteilung der Wirksamkeit des Gesetzes sowie den Erkenntnissen \u00fcber dessen Vollzug werden hierzu allenfalls R\u00fcckschl\u00fcsse m\u00f6glich sein.</p><p>4. Die spitalinterne Organisation untersteht - mit gewissen Ausnahmen wie zum Beispiel den Anforderungen an die Kostentransparenz im Sinne der Verordnung vom 3. Juli 2002 \u00fcber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spit\u00e4ler, Geburtsh\u00e4user und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL; SR 832.104) und der spitalinternen datenschutzrechtlichen Organisation - nicht dem Gebot der Transparenz. Insbesondere sind die Spit\u00e4ler gegen\u00fcber den Patienten nicht zum transparenten Ausweis der Entl\u00f6hnung ihrer Chef\u00e4rztinnen und Chef\u00e4rzte sowie der leitenden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte verpflichtet. Diese unterstehen grunds\u00e4tzlich auch keinem Einsichtsrecht durch die Patienten. Der Bundesrat ist wie oben festgehalten der Ansicht, dass in erster Linie die Spitaltr\u00e4ger und die Fachgesellschaften gefordert sind, um die notwendigen Massnahmen zur Wahrung der Interessen der Patienten zu treffen. Dazu w\u00fcrden auch allf\u00e4llige Massnahmen im Hinblick auf Transparenz betreffend leistungsorientierte Vertragsverh\u00e4ltnisse geh\u00f6ren. Der Bundesrat wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen.</p><p>5. Da der Bundesrat keine Aufsicht \u00fcber die Spit\u00e4ler aus\u00fcbt, hat er bisher keine Kenntnis von Zuweisungsvereinbarungen oder Kooperationsvertr\u00e4gen zwischen \u00c4rztenetzwerken oder \u00c4rzten und Spit\u00e4lern, welche mit finanziellen Vorteilen verbunden sind. Bei Zuweisungsvereinbarungen gilt es insbesondere zu beachten, dass die kantonalen Leistungsauftr\u00e4ge nicht umgangen werden d\u00fcrfen. Vereinbarungen zu einer besseren Koordination unter den Leistungserbringern sind jedoch grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fcssen, solange damit eine Verbesserung des Behandlungsprozesses angestrebt wird, die freie Arzt- und Spitalwahl gem\u00e4ss KVG ausserhalb von Modellen mit eingeschr\u00e4nkter Wahl der Leistungserbringer nicht eingeschr\u00e4nkt wird und keine Risikoselektion der Patienten erfolgt. In seinen gesundheitspolitischen Priorit\u00e4ten Gesundheit 2020 vom 23. Januar 2013 betont der Bundesrat die Wichtigkeit der integrierten Versorgung. Die Bedeutung dieser allgemeinen Stossrichtung zeigt sich daran, dass im Rahmen von Gesundheit 2020 bereits einige Projekte Koordinationsthemen f\u00fcr einzelne Patientengruppen aufgenommen haben oder explizit den Auftrag haben, die Koordination von Behandlungsprozessen mit geeigneten Kommunikationsinstrumenten zu unterst\u00fctzen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526501910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1401926400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}