{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143417,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143417,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3417","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"H\u00e4usliche Gewalt durch konsequente Inverantwortungnahme der gewaltaus\u00fcbenden Person stoppen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Arbeit mit Tatpersonen bei h\u00e4uslicher Gewalt in der Schweiz zu verfassen und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten: Wo steht die Arbeit mit Tatpersonen bei h\u00e4uslicher Gewalt? Wie werden bestehende Angebote genutzt? Wie sieht es aus mit der Verpflichtung von Tatpersonen zu einer Beratung oder zur Teilnahme an einem Lernprogramm durch die Beh\u00f6rden? Wo bestehen L\u00fccken, und wie k\u00f6nnen diese geschlossen werden?</p><p>Die Rahmenbedingungen zur Bek\u00e4mpfung h\u00e4uslicher Gewalt und zum Schutze der Opfer sind im letzten Jahrzehnt insbesondere durch verschiedene Gesetzes\u00e4nderungen auf Bundes- und Kantonsebene wesentlich verbessert worden. Dennoch geh\u00f6rt h\u00e4usliche Gewalt zu einem der gr\u00f6ssten gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit: Im Jahr 2013 wurden gem\u00e4ss polizeilicher Kriminalstatistik 24 Personen innerhalb der Familie get\u00f6tet, durchschnittlich starb also alle zwei Wochen ein Mensch wegen h\u00e4uslicher Gewalt. Eine neuere europ\u00e4ische Studie zeigt, dass mindestens jede f\u00fcnfte Frau in Europa bereits einmal Gewalt von ihrem Partner erlitten hat (vgl. fra.europa.eu). Die Schweizer Gesellschaft investiert j\u00e4hrlich gem\u00e4ss der vom Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ver\u00f6ffentlichten Studie j\u00e4hrlich 164 bis 287 Millionen Franken in die Folgen h\u00e4uslicher Gewalt. </p><p>Wissenschaft und Praxis sind sich einig, dass f\u00fcr weitere massgebliche positive Ver\u00e4nderungen im Bereich h\u00e4usliche Gewalt verst\u00e4rkte Anstrengungen in der T\u00e4terarbeit n\u00f6tig sind. F\u00fcr die nachhaltige Beendigung von h\u00e4uslicher Gewalt ist die effektive Inverantwortungnahme der Tatperson n\u00e4mlich unabdingbar. So zeigen die Resultate des NFP-60-Projekts von D. Gloor und H. Meier, dass Gewalt auch dann nicht aufh\u00f6rt, wenn ein bestimmtes Opfer keine Gewalt mehr erleidet, da der T\u00e4ter sein gewaltt\u00e4tiges Verhalten h\u00e4ufig in neuen Partnerschaften fortsetzt. </p><p>Der Erkenntnis, dass die T\u00e4terarbeit f\u00fcr das Stoppen h\u00e4uslicher Gewalt zentral ist, tr\u00e4gt auch die von der Schweiz im Jahr 2013 unterzeichnete Istanbul-Konvention (vgl. u. a. Interpellation 14.3257) Rechnung: Artikel\u00a016 verpflichtet die Vertragsstaaten, gesetzgeberische oder sonstige Massnahmen einzurichten, die darauf abzielen, gewaltaus\u00fcbende Personen zu lehren, Konflikte gewaltfrei zu l\u00f6sen. Auch in Vorbereitung der Umsetzung dieser Konvention ist deshalb eine vertiefte Auseinandersetzung mit T\u00e4terinnen und T\u00e4tern angezeigt.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Eidgen\u00f6ssische B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat 2008 einen Bericht publiziert, der den Stand der Arbeit mit gewaltaus\u00fcbenden Personen in der Schweiz ausweist. Grundlage f\u00fcr den Bericht bildete eine umfangreiche Befragung aller damals in der Schweiz t\u00e4tigen Institutionen, die spezialisierte Beratung und Lernprogramme f\u00fcr erwachsene Personen anbieten. Eine aktuelle, nicht abschliessende Liste mit 33 Institutionen findet sich auf der Website des EBG.</p><p>Die Organisation und Finanzierung, die Konzepte, Angebote und Arbeitsweisen dieser Institutionen unterscheiden sich in verschiedener Hinsicht. Die Zielsetzung ihrer Beratungst\u00e4tigkeit ist jedoch die gleiche: Gewaltfreiheit, Verantwortungs\u00fcbernahme, Verbesserung der Selbstwahrnehmung und -kontrolle bzw. der sozialen Kompetenz sowie Beziehungsf\u00e4higkeit ihrer Klienten und Klientinnen. Der Bericht hielt weiter fest, dass in der italienischsprachigen Schweiz sowie in l\u00e4ndlichen Regionen ein spezialisiertes Angebot bislang noch fehle und spezifische Angebote f\u00fcr Frauen deutlich weniger verbreitet seien als solche f\u00fcr M\u00e4nner. Diese Situation hat sich seither insofern ver\u00e4ndert, als im Tessin eine Stelle bezeichnet wurde und eine Reihe von Beratungsstellen ihr Angebot auch f\u00fcr Frauen ge\u00f6ffnet hat. Handlungsbedarf sehen die befragten Stellen insbesondere in der methodischen Weiterentwicklung und F\u00f6rderung der Zug\u00e4nglichkeit der Beratungsangebote, in Fragen der Qualit\u00e4tssicherung und Evaluation der erbrachten Leistungen sowie in der Finanzierung der Angebote, die in die Kompetenz der Kantone f\u00e4llt.</p><p>Seit 2004 organisiert das EBG j\u00e4hrlich nationale Koordinations- und Vernetzungstreffen der T\u00e4ter- und T\u00e4terinnenberatungsstellen und unterst\u00fctzt Projekte zur Entwicklung von Qualit\u00e4tsstandards und einer einheitlichen Statistik. 2010 wurde der Fachverband Gewaltberatung Schweiz (FVGS) gegr\u00fcndet, der seither die j\u00e4hrlichen nationalen Treffen organisiert und stellen\u00fcbergreifende Themen (Statistik, Qualit\u00e4tssicherung u. a.) behandelt.</p><p>Das EBG hat 2012 ein Rechtsgutachten publiziert, das die Anordnung von Pflichtberatung und Lernprogrammen im Rahmen von strafrechtlichen Sanktionen, insbesondere als Weisung, beleuchtet. Das Gutachten diskutiert die bestehenden M\u00f6glichkeiten der Anordnung von Lernprogrammen und weist dar\u00fcber hinaus auf weitere M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Anordnung von Lernprogrammen und Pflichtberatungen hin. So w\u00e4re zu pr\u00fcfen, ob und inwieweit die bestehenden kantonalen polizeirechtlichen Gewaltschutzmassnahmen entsprechend erg\u00e4nzt werden k\u00f6nnen. Als weitere M\u00f6glichkeit w\u00e4re auch eine Revision von Artikel\u00a055a StGB zu pr\u00fcfen: Die M\u00f6glichkeit der Verfahrenseinstellung bei Gewalt in Ehe und Partnerschaft k\u00f6nnte an die Beratung bzw. das Absolvieren von Lernprogrammen gekn\u00fcpft werden. Der Bundesrat hat in der Antwort zur Motion Heim 09.3059, \"Eind\u00e4mmung der h\u00e4uslichen Gewalt\", in Aussicht gestellt, die Praxis zu Artikel\u00a055a StGB zu evaluieren und je nach Ergebnis auch eine gesetzliche Regelung von Lernprogrammen zu pr\u00fcfen. Allf\u00e4llige \u00c4nderungen k\u00f6nnten im Rahmen der Umsetzung der Motion Keller-Sutter 12.4025, \"Opfer h\u00e4uslicher Gewalt besser sch\u00fctzen\", vorgenommen werden.</p><p>Mit diesen Massnahmen tr\u00e4gt der Bundesrat den Anliegen des Postulates bereits Rechnung.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1408492800000)\/","SubmittedBy":"Feri Yvonne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466035200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526616750)\/","SubmissionDate":"\/Date(1401926400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}