{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143428,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143428,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3428","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ein Genfer Gericht blockiert die Lieferung von Schweizer Bankdaten an die USA","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Banken liefern, von der Politik autorisiert, den Beh\u00f6rden der USA die Namen ihrer jetzigen und ihrer f\u00fcheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit amerikanischen Kundinnen und Kunden zu tun hatten. Gleichzeitig werden zahlreiche Angestellte - mehr eine Formsache als etwas anderes - gebeten, der Lieferung ihrer eigenen Daten zuzustimmen. </p><p>Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die die schweizerischen Gesetze und die Weisungen ihres Finanzinstituts eingehalten haben und nur das taten, was der Arbeitgeber von ihnen verlangte, finden sich so auf amerikanischen schwarzen Listen wieder. Sie m\u00fcssen mit Konsequenzen, vielleicht sogar mit schweren, rechnen, f\u00fcr den Fall, dass sie in die Vereinigten Staaten reisen. </p><p>Die Banken verkaufen mit der Zustimmung der Politik ihre eigenen Angestellten an eine ausl\u00e4ndische Untersuchungsbeh\u00f6rde, in der Hoffnung, dadurch weniger gesalzene Bussen bezahlen zu m\u00fcssen.</p><p>In Genf hat aber das erstinstanzliche Gericht der Beschwerde eines Bankangestellten, der sich der Lieferung seiner eigenen Daten nach \u00dcbersee widersetzte, aufschiebende Wirkung zugesprochen und f\u00fcr Juli eine Anh\u00f6rung angesetzt. \u00dcber diesen Fall hat die \"Tribune de Gen\u00e8ve\" k\u00fcrzlich berichtet.</p><p>Ein Gericht hat also - wenigstens f\u00fcr den Moment - die Lieferung der Bankdaten an die amerikanischen Untersuchungsbeh\u00f6rden gestoppt. </p><p>Die Frage, ob die rechtliche Grundlage f\u00fcr die Datenlieferungen hieb- und stichfest ist, wird im \u00dcbrigen seit Langem beispielsweise von der Gruppe Swiss Respect diskutiert.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er den von Genf verordneten Lieferungsstopp?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Lieferung von Daten \u00fcber Bankangestellte, die amerikanische Kundinnen und Kunden betreuten, moralisch haltbar ist und auf einer hieb- und stichfesten gesetzlichen Grundlage beruht?</p><p>3. Wie viele Namen wurden bisher den amerikanischen Beh\u00f6rden geliefert? Wie viele mit der Zustimmung der Direktbetroffenen, wie viele ohne deren Wissen?</p><p>4. Was will der Bundesrat tun, um jetzige und fr\u00fchere Bankangestellte zu sch\u00fctzen, die bloss auf Geheiss ihrer Vorgesetzten ihre Arbeit getan haben und dabei die schweizerischen Vorschriften und die internen Weisungen des Finanzinstituts eingehalten haben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Banken der Kategorie 1 sowie Banken, welche am US-Programm in den Kategorien 2 und 3 teilnehmen, ben\u00f6tigen eine Bewilligung im Sinne von Artikel\u00a0271 des Strafgesetzbuches. Die entsprechenden Bewilligungen im Rahmen der Musterverf\u00fcgung des Bundesrates vom 3. Juli 2013 erm\u00f6glichen den betroffenen Banken eine Bereinigung ihrer rechtlichen Situation mit den US-Beh\u00f6rden im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung. Die Bewilligungen entbinden die Banken demnach nicht von der Beachtung geltenden Schweizer Rechts wie insbesondere der Regeln \u00fcber den Datenschutz oder arbeitsrechtlicher Bestimmungen.</p><p>Betreffend die Personendaten von Bankmitarbeitenden sehen die Bewilligungen zudem als Bedingung vor, dass diese nur herausgegeben werden d\u00fcrfen, wenn die betroffenen Mitarbeitenden mindestens 20 Tage vor der geplanten Herausgabe an die US-Beh\u00f6rden informiert wurden. Sollen Daten entgegen dem Willen einer betroffenen Person herausgegeben werden, weist die Gesuchstellerin die Person auf ihr Klagerecht nach Artikel\u00a015 des Datenschutzgesetzes hin. Die Bank \u00fcbermittelt diese Daten fr\u00fchestens 10 Tage nach erfolgter Mitteilung, wenn keine Klage anh\u00e4ngig gemacht wird oder die Klage rechtskr\u00e4ftig abgewiesen wurde. Zudem verlangt die Bewilligung, dass vor \u00dcbermittlung von Daten \u00fcber Mitarbeitende f\u00fcr deren h\u00f6chstm\u00f6glichen Schutz mit den Personalverb\u00e4nden eine Vereinbarung abgeschlossen werden muss. Diese liegt mit der Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV), dem Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz (AGV Banken) und der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) vom 29. August 2013 vor. Sie sieht unter anderem einen Fonds f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle vor und verpflichtet Banken, f\u00fcr die Anwaltskosten von Mitarbeitenden aufzukommen, die aufgrund ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit f\u00fcr die jeweilige Bank in den USA strafrechtlich angeklagt werden. Bankangestellten, die infolge von Datenlieferungen privat oder beruflich einen pers\u00f6nlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, steht der Schweizerische Bankpersonalverband f\u00fcr Beratung und Unterst\u00fctzung zur Verf\u00fcgung. Der Bundesrat hat mit den genannten Bedingungen Vorgaben zum Schutz betroffener Personen und zur Beachtung der geltenden Rechtsordnung aufgestellt.</p><p>Es besteht keine Verpflichtung der Banken, den Bundesrat \u00fcber Inhalt und Anzahl erfolgter Datenlieferungen zu informieren. Es entzieht sich daher seiner Kenntnis, wie viele Namen von Bankmitarbeitenden an die US-Beh\u00f6rden geliefert wurden. Weiter ist zu beachten, dass die Herausgabe von Personendaten von Bankangestellten auch nach Auffassung der US-Beh\u00f6rden nichts \u00fcber deren Verschulden aussagt und auch kein Verfahren in den USA zur Folge haben muss. Dies geht auch aus der Medienmitteilung des US-Justizdepartementes vom 29. August 2013 hervor: \"The department has assured its Swiss counterparts that it understands that simply because the names of individuals are included in the information that it receives from a bank does not necessarily mean that any particular individual is or is not culpable of wrongdoing.\"</p><p>Betreffend die Lieferung von Mitarbeiterdaten hat der Bundesrat Vorgaben gemacht, um negative Folgen zu verhindern oder zu mildern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1408492800000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527151173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1402444800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}