{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143434,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143434,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3434","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kabotage. Der Benachteiligung und der Diskriminierung der Schweizer Transportunternehmen muss ein Ende gesetzt werden!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Aus welchem Grund wird die Kabotage in der Schweiz geduldet, w\u00e4hrend sie f\u00fcr Schweizer Transportunternehmen in Italien verboten ist?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, einzugreifen und den Zustand der Benachteiligung und der Diskriminierung von Schweizer Transportunternehmen zu beheben?</p><p>3. Falls ja, welche Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat zu ergreifen?</p>","ReasonText":"<p>Das Landverkehrsabkommen, das die Schweiz mit der EU im Rahmen der bilateralen Vertr\u00e4ge abgeschlossen hat, sieht keine Liberalisierung der sogenannten Kabotage (Binnenverkehr durch ein ausl\u00e4ndisches Transportunternehmen) vor. Dennoch sind Kabotage-F\u00e4lle aus dem Tessin bekannt, die von gewissen Beh\u00f6rden toleriert werden. Dabei handelt es sich um den Transport von G\u00fctern aus Italien, die nicht an die Schweizer Empf\u00e4ngerin oder den Schweizer Empf\u00e4nger gem\u00e4ss Transportpapieren gehen, sondern die vom italienischen Transportunternehmen anschliessend gem\u00e4ss den Anweisungen der urspr\u00fcnglichen Empf\u00e4ngerin oder des urspr\u00fcnglichen Empf\u00e4ngers an weitere Zielorte in der Schweiz geliefert werden. Konkret entspricht der tats\u00e4chlich erfolgte Transport nicht der urspr\u00fcnglich geplanten Lieferung von G\u00fctern aus Italien; ebenso wenig stimmen die entsprechenden Dokumente \u00fcberein. Die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV) hat darauf hingewiesen, dass aus steuerrechtlicher Sicht entscheidend ist, dass die Ware von A nach B bewegt wird, unabh\u00e4ngig von den Liefervertr\u00e4gen, die w\u00e4hrend des Transports ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen (was f\u00fcr die anschliessende Feinverteilung innerhalb der Schweiz notwendig ist). Auf dieser Grundlage ist die Zollverwaltung zum Schluss gekommen, dass es sich (zollrechtlich) um einen internationalen Transport und nicht um Kabotage handelt, wobei die Frage offenbleibt, wie der Sachverhalt auf der Grundlage des bilateralen Landverkehrsabkommens mit der EU zu interpretieren ist. Hilfreich ist hier der Hinweis, dass Italien solche Situationen als Binnenverkehr betrachtet, weshalb Schweizer Transportunternehmen in Italien keine entsprechenden Transporte ausf\u00fchren d\u00fcrfen. Konkret ist Italien der Ansicht, dass es sich dann um Kabotage handelt, wenn im Verlauf eines Liefervorgangs die urspr\u00fcnglichen Transportpapiere angepasst werden m\u00fcssen oder wenn w\u00e4hrend einer Lieferung die transportierte Ware die Besitzerin oder den Besitzer wechselt oder die Ware aufgeteilt wird. Im vorliegenden Fall sind alle drei Bedingungen erf\u00fcllt. Wie erw\u00e4hnt werden die Dokumente ge\u00e4ndert, um sie dem tats\u00e4chlichen Zielort der Lieferung anzupassen, der dann mit zus\u00e4tzlichen Transporten erreicht wird. Es handelt sich also eindeutig um Kabotage. Hinzu kommt, dass die Endempf\u00e4ngerin oder der Endempf\u00e4nger der Ware \u00e4ndert, da der Name nicht mehr demjenigen auf den urspr\u00fcnglichen Transportpapieren entspricht (die neuen Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4nger sind n\u00e4mlich nicht von Anfang an angegeben). </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den G\u00fcter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (LVA; SR 0.740.72) und das \u00dcbereinkommen \u00fcber die vor\u00fcbergehende Verwendung (Istanbuler \u00dcbereinkommen; SR 0.631.24) regeln die Kabotage (Binnenverkehr). Das Abkommen und das \u00dcbereinkommen verstehen darunter die Bef\u00f6rderung von Waren mit ausl\u00e4ndischen Bef\u00f6rderungsmitteln, die im Gebiet der vor\u00fcbergehenden Verwendung eingeladen werden, um innerhalb dieses Gebietes wieder ausgeladen zu werden. Das LVA untersagt die Kabotage grunds\u00e4tzlich; nach dem Istanbuler \u00dcbereinkommen kann jede Vertragspartei die vor\u00fcbergehende Verwendung von (unverzollten) ausl\u00e4ndischen Bef\u00f6rderungsmitteln zur gewerblichen Verwendung, die im Binnenverkehr eingesetzt werden, verbieten oder die Bewilligung widerrufen (Art. 8 Anlage C). Der Bundesrat macht in Artikel\u00a034 Absatz\u00a01 der Zollverordnung (SR 631.01) gest\u00fctzt auf Artikel\u00a09 Absatz\u00a01 des Zollgesetzes (SR 631.0) von diesem Recht Gebrauch, indem er Binnentransporte mit ausl\u00e4ndischen Bef\u00f6rderungsmitteln untersagt. Somit ist ein (ausl\u00e4ndischer) Transporteur nicht befugt, mit ausl\u00e4ndischen Bef\u00f6rderungsmitteln in der Schweiz Waren zu laden, um sie innerhalb der Schweiz wieder abzuladen.</p><p>Im vom Interpellanten geschilderten Fall wurden alle Waren in Italien geladen und anschliessend an verschiedenen Zielorten in der Schweiz abgeladen. Diese Abladungen in der Schweiz sind keine Kabotage, sondern erfolgen im Rahmen eines grenz\u00fcberschreitenden Transports. Ob vom Schweizer Zwischenh\u00e4ndler anschliessend noch Liefervertr\u00e4ge erstellt und die in Italien geladenen Waren an verschiedenen Orten in der Schweiz abgeladen wurden, spielt keine Rolle - der Transport der Ladung an sich bleibt grenz\u00fcberschreitend.</p><p>Kabotage ist in der Schweiz ebenso wie in Italien verboten.</p><p>2. Die Schweiz wird pr\u00fcfen, ob Italien diese Art grenz\u00fcberschreitender Transporte verbietet.</p><p>3. Sollte Italien die beschriebenen grenz\u00fcberschreitenden Transporte tats\u00e4chlich verbieten und Schweizer Transporteure benachteiligen, so wird der Bundesrat im Rahmen der Gruppe IV Schweiz-Italien an die italienischen Beh\u00f6rden gelangen. Wird dabei keine L\u00f6sung erzielt, wird die Frage im Rahmen des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU (LVA) behandelt. Ist auch diese Intervention erfolglos, kann der Fall dem Verwaltungssauschuss zur Pr\u00fcfung der Durchf\u00fchrung und Auslegung des Istanbuler \u00dcbereinkommens vorgelegt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526447333)\/","SubmissionDate":"\/Date(1402531200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}