{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143455,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143455,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3455","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Regionale TV-Sender mit Service-public-Auftrag ausgebremst?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die UPC Cablecom hat f\u00fcr mich \u00fcberraschend als gr\u00f6sster Schweizer Kabelnetzbetreiber Anfang Juni die konzessionierten regionalen TV-Sender in der Senderskala nach hinten verschoben. Und wer erhielt die vorderen Sendepl\u00e4tze? Es sind oft vor allem ausl\u00e4ndische nichtkonzessionierte Sender mit mehrheitlich rein kommerziellen TV-Inhalten - das dient uns nicht. Die noch immer geltende Must Carry Rule aus den Achtzigerjahren verpflichtet die Kabelnetzbetreiber, TV-Sender mit Service-public-Auftrag aufzuschalten. Diese Regel stammt aus der Zeit der analogen Kabelnetze mit 20 bis 40 Sendern. Damals war es wichtig, dass ein Sender \u00fcberhaupt \u00fcbertragen wird. Heute aber gibt es im digitalen Angebot 100 bis 500 Sender. Somit ist es f\u00fcr regionale, schweizerische Sender eine \u00dcberlebensfrage, auf welchem Sendeplatz sie zu finden sind. Dass die vorderen Sendepl\u00e4tze einen deutlichen Wettbewerbsvorteil haben, ist gut nachzuvollziehen. Die neue Reihenfolge geht somit zulasten des Service public regional. Dieser droht zwischen einer omnipotenten SRF und den grossen ausl\u00e4ndischen TV-Senderketten zerrieben zu werden.</p><p>Deshalb folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass der gr\u00f6sste Kabelnetzbetreiber die konzessionierten Regionalsender bei der Sendeplatzzuteilung benachteiligt und somit den Service public regional schw\u00e4cht?</p><p>2. Welche M\u00f6glichkeiten stehen zur Verf\u00fcgung, mittels Aufsichtsbeh\u00f6rde (Bakom) im Kabelnetz wieder Chancengleichheit herzustellen?</p><p>3. Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorwurf, dass der gr\u00f6sste Kabelnetzbetreiber durch die Benachteiligung der regionalen Konzessionssender den Wettbewerb beeinflusst? </p><p>4. Wird die Wettbewerbskommission (Weko) aktiv?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine moderne Must Carry Rule nicht nur quantitative (Aufschaltpflicht), sondern auch qualitative (Sendeplatzzuteilung) Elemente aufweisen sollte?</p><p>6. Wie stellt sich der Bundesrat zu einer Revision der RTVV, wonach die Kabelnetzbetreiber verpflichtet werden sollen, den regionalen Konzessionssendern im Konzessionsgebiet bei der Sendeplatzvergabe Priorit\u00e4t einzur\u00e4umen?</p><p>7. Welche anderen Handlungsfelder sieht der Bundesrat? </p><p>8. Ist er gewillt, einige Vorschl\u00e4ge zu machen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Digitalisierungsprozess erfasst s\u00e4mtliche Verbreitungswege f\u00fcr Radio- und Fernsehprogramme, so auch die Verbreitung \u00fcber Kabel- und Internetleitungen (IP). Historische Anbieter organisieren sich neu, um das Potenzial der neuen Technik besser zu nutzen, derweil neue Akteure mit innovativen Diensten an die Zuschauer herantreten. Neue intelligente Empfangs- und Steuerungsger\u00e4te erschliessen dem Publikum neue Erlebnis- und Konsumm\u00f6glichkeiten.</p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst die Entwicklung hin zur digitalen Programmverbreitung, denn sie f\u00fchrt zu einer Steigerung der Angebots- und Meinungsvielfalt. Ein Ende der technologischen Entwicklung ist nicht absehbar. Umso gr\u00f6sser ist das Risiko, den positiven digitalen Innovationsprozess mittels einer unangemessenen Medienregulierung zu hemmen.</p><p>1./3. Der schrittweise Abbau des analogen TV-Angebots wird voraussichtlich 2015 abgeschlossen sein. Entsprechend nehmen alle Kabelnetzbetreiber gegenw\u00e4rtig Umstellungen im digitalen Angebot vor. Die konzessionierten Regional-TV-Programme werden in diesem Prozess zwar nicht einheitlich, aber weiterhin durchwegs im vorderen Bereich eingereiht. Mit dem Entscheid, alle Regional-TV-Programme freiwillig in der ganzen Sprachregion zu verbreiten, schuf UPC Cablecom eine Kompromissl\u00f6sung: Die Regionalveranstalter erhielten ein wesentlich gr\u00f6sseres Versorgungsgebiet als in der Konzession festgelegt; daf\u00fcr finden sich die Programme in der Reihenfolge nicht an vorderster Stelle, aber immerhin noch in einem Bereich, den ein durchschnittlicher TV-Konsument beim Zappen durchsucht. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass UPC Cablecom die Regionalprogramme damit nicht benachteiligt und den Wettbewerb auch nicht negativ beeinflusst.</p><p>2. Im analogen Angebot der Kabelnetzbetreiber m\u00fcssen zugangsberechtigte Programme (SRG- und konzessionierte Regional-TV-Programme) auf den ersten Programmpl\u00e4tzen verbreitet werden. Bei digitalen Empfangsger\u00e4ten wird das viel umfangreichere Programmangebot aber regelm\u00e4ssig in Listen nach diversen Kriterien (Sprache, Sendeinhalt usw.) sortiert. Der Nutzer w\u00e4hlt die Programme mittels Fernbedienungen an, welche \u00fcber Steuerkreuze operieren und ein einfaches Springen von einer Liste zur anderen erlauben. Die Vorgabe einer bestimmten Programmnummer ist in diesem Kontext nicht mehr zielf\u00fchrend. Artikel\u00a063 Absatz\u00a02 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verlangt, dass die nach dem Einschalten der Navigationshilfe erscheinende Programm\u00fcbersicht zumindest gleichwertig auf die zugangsberechtigten Programme hinweist. Eine Privilegierung dieser Programme ist jedoch nicht verlangt. Solange der Nutzer beim Bet\u00e4tigen seiner Navigationshilfe auf die zugangsberechtigten Programme st\u00f6sst, ohne zus\u00e4tzliche Funktionen aufrufen zu m\u00fcssen, wird dem Gesetz Gen\u00fcge getan bzw. bleibt die Chancengleichheit gewahrt.</p><p>4. Die Wettbewerbskommission wird aktiv, wenn Missbrauch durch ein marktbeherrschendes Unternehmen vermutet wird. Im Zusammenhang mit der Behandlung der Motion Sommaruga Simonetta 07.3484 zum Verschl\u00fcsselungsverbot f\u00fcr Set-Top-Boxen hat das Parlament bereits im April 2011 beschlossen, auf die vom Bundesrat in Erf\u00fcllung der Motion vorgeschlagene Regulierung im Kabelnetzbereich nicht einzutreten, da die Nutzer die Wahl zwischen verschiedenen Fernsehangeboten h\u00e4tten und der Fernsehmarkt somit funktioniere.</p><p>5.-8. Bei der digitalen TV-Verbreitung kann die Must-Carry-Pflicht f\u00fcr einzelne TV-Programme dank der ausreichend zur Verf\u00fcgung stehenden Kapazit\u00e4ten heute jederzeit erf\u00fcllt werden.</p><p>Wo die Kabelnetzbetreiber eine erste Einreihung der Programme vornehmen, bleibt diese Sortierung vorl\u00e4ufig. In welcher Reihenfolge die einzelnen Programme schliesslich auf dem Bildschirm bzw. im elektronischen Programmf\u00fchrer (EPG) erscheinen, ist abh\u00e4ngig vom TV-Empfangsger\u00e4t. So sortieren etwa \u00e4ltere Ger\u00e4te die Programme entweder nach der Kabelfrequenz oder nach Alphabet und nicht nach einer vom Kabelnetzbetreiber festgelegten Systematik. Da das Zappen durch das umfangreiche digitale Programmangebot heute nahezu unm\u00f6glich geworden ist, sortieren zudem viele TV-Konsumenten ihre bevorzugten Programme in pers\u00f6nlichen Favoritenlisten, was dank neuer Anwendungen in den modernen TV-Ger\u00e4ten und Set-Top-Boxen immer einfacher wird. Schliesslich ist heute nicht absehbar, welche Anwendungen und Dienste die Digitalisierung im TV-Bereich in naher Zukunft bereitstellen wird. Zu denken ist etwa an den Einsatz von Tablets oder Smartphones zur Steuerung des TV-Ger\u00e4ts sowie an Softwarel\u00f6sungen, welche die Sortierung anhand der Zuschauerpr\u00e4ferenzen automatisch und individuell vornehmen. Angesichts dieser fortschreitenden technischen Entwicklung erscheint eine rechtliche Regulierung kaum zielf\u00fchrend.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1407888000000)\/","SubmittedBy":"Stolz Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526972553)\/","SubmissionDate":"\/Date(1402963200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}