{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143457,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143457,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3457","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Missbr\u00e4uchlicher Umgang mit Forschungsdaten bei Publikationen aus Nationalfondsprojekten an der medizinischen Fakult\u00e4t der Uni Z\u00fcrich. Unverz\u00fcgliches Handeln ist geboten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Universit\u00e4t Z\u00fcrich (Uni Z\u00fcrich) ist gem\u00e4ss Artikel\u00a04 FIFG (Stand vom 1. M\u00e4rz 2014) als Hochschulforschungsst\u00e4tte ein Forschungsorgan des Bundes, an welchem vom SNF beauftragte und finanzierte Forschungen durchgef\u00fchrt werden. Seit bald f\u00fcnf Jahren besch\u00e4ftigt sich das Bundesparlament mit einem Skandal um SNF-Projekte an der medizinischen Fakult\u00e4t der Uni Z\u00fcrich, in welchem die Behinderung von Publikationen, Verletzung geistigen Eigentums durch die Uni Z\u00fcrich toleriert und Rechtsverst\u00f6sse von SNF gedeckt wurden. Zudem hat der SNF beteiligten Personen das rechtliche Geh\u00f6r verweigert und gesetzlich verankerte Untersuchungsgrunds\u00e4tze verletzt (siehe auch Interpellationen 10.3924, 10.4167, 12.4241, 13.3252, 13.3263, 13.3862, 13.4222, Anfragen 13.1068, 13.1069). Der Bundesrat behauptete in seinen Antworten \u00fcberdies, es handle sich um einen \"Einzelfall\". Das \u00fcberparteiliche Komitee \"Rechtsstaat und Wissenschaft\", welchem der Erstunterzeichnende angeh\u00f6rt, erhielt jetzt Kenntnis von einem zweiten Fall, in welchem erneut SNF-Projekte an der medizinischen Fakult\u00e4t der Uni Z\u00fcrich involviert sind. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang zur Beantwortung folgender Fragen eingeladen:</p><p>1. Ist er \u00fcber den Fall einer Wissenschaftlerin an der Uni Z\u00fcrich informiert, die im Zusammenhang mit zwei SNF-Projekten Daten erhoben hat und nicht an den daraus resultierenden Publikationen beteiligt wurde?</p><p>2. Wie bewertet er die Tatsache, dass im Zusammenhang mit diesen SNF-Projekten und den daraus publizierten Ergebnissen m\u00f6glicherweise Datenmanipulationen vorgenommen worden sind?</p><p>3. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die medizinische Fakult\u00e4t der Uni Z\u00fcrich gegen\u00fcber dem SNF bewusst falsche Angaben in Bezug auf die Person und T\u00e4tigkeiten der Wissenschaftlerin verbreitet hat?</p><p>4. Trifft es zu, dass der SNF der Wissenschaftlerin verweigert hat, sie in Bezug auf die vorgenannten Sachverhalte anzuh\u00f6ren?</p><p>5. Welche Konsequenzen zieht er aus den anhaltenden Verletzungen des rechtlichen Geh\u00f6rs und geistigen Eigentums im Zusammenhang mit SNF-Projekten? Welche Massnahmen zum Schutz betroffener Personen im vorliegenden Fall und in zuk\u00fcnftigen F\u00e4llen wird er jetzt ergreifen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Schweizerische Nationalfonds zur F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) ist das F\u00f6rderorgan des Bundes f\u00fcr die wissenschaftliche Forschung. Gem\u00e4ss Reglement des SNF \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Beitr\u00e4gen haben Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4nger die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten. Dabei sind namentlich auch die Rechte an Forschungsresultaten und die Autorenrechte der an der Forschung Beteiligten zu beachten und zu regeln.</p><p>Ein Blick in die Statistik zeigt, dass im Jahr 2013 beim SNF insgesamt 5360 Gesuche eingegangen sind. Die wenigsten Entscheidverf\u00fcgungen des SNF wurden beim Bundesverwaltungsgericht angefochten (Anzahl Beschwerden 2013: 11; 2012: 10; 2011: 10), wobei von diesen 31 Beschwerden 3 gutgeheissen und 2 teilweise gutgeheissen wurden und zu einer Neubeurteilung f\u00fchrten. Gering ist auch die Anzahl der Verfahren betreffend Verdacht auf Verletzung der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t, welche in die Zust\u00e4ndigkeit des SNF fallen (2011-2013: 9 Verfahren). Konflikte bei der Durchf\u00fchrung von durch den SNF unterst\u00fctzten Forschungsarbeiten k\u00f6nnen nie ganz ausgeschlossen werden. Die Hochschulen nehmen ihre diesbez\u00fcgliche prim\u00e4re Verantwortung wahr. Nach Auskunft des SNF ist es nur in seltenen F\u00e4llen n\u00f6tig, subsidi\u00e4r zur Hochschule ein eigenes Verfahren durchzuf\u00fchren (Art. 3 des Reglements des Forschungsrates \u00fcber den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4ngern; <a href=\"http://www.snf.ch/SiteCollection/Documents/ueb_org_fehlverh_\">www.snf.ch/SiteCollection/Documents/ueb_org_fehlverh_</a>gesuchstellende_d.pdf). Gem\u00e4ss diesem Reglement informiert der SNF Betroffene im Rahmen von entsprechenden Anfragen \u00fcber die prim\u00e4re Zust\u00e4ndigkeit der Hochschulen f\u00fcr Vorf\u00e4lle, die sich im Rahmen der Forschungsabwicklung ereignen.</p><p>Der Bundesrat hat von den Problemen im Kontext der Durchf\u00fchrung von zwei vom SNF unterst\u00fctzten Forschungsprojekten bereits Kenntnis (siehe Vorstossantworten: 10.3924, 10.4167, 12.4241, 13.1068, 13.1069, 13.3252, 13.3263, 13.3862, 13.4222, 13.1090). Die vorliegende Interpellation verlangt Auskunft \u00fcber einen anderen Fall.</p><p>Ausgehend von diesen Vorbemerkungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Nach Auskunft des SNF haben ihm weder betroffene Forschende noch die genannte Hochschule Dokumente \u00fcber einen Verdacht auf Verletzung der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t bzw. von Regeln des SNF unterbreitet oder bei ihm ein Verfahren beantragt.</p><p>2. Die Rechte und Pflichten der Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4nger des SNF sind im vom Bundesrat genehmigten Beitragsreglement des SNF festgelegt. Datenmanipulationen verstossen klarerweise gegen die Regeln und werden durch den SNF gest\u00fctzt auf die Rechtsgrundlagen geahndet. Nach Auskunft des SNF ist keine Abkl\u00e4rung eines Verdachts auf Datenmanipulation im Zusammenhang mit von ihm unterst\u00fctzten Forschungsvorhaben h\u00e4ngig.</p><p>3. Nach Auskunft des SNF wurden ihm keine falschen Angaben unterbreitet.</p><p>4./5. Der SNF hat kein Verfahren eingeleitet, da weder im Rahmen seiner Kontrollverfahren noch aufgrund entsprechender Dokumentation und Anzeige Anlass f\u00fcr eine in seiner Zust\u00e4ndigkeit liegende Abkl\u00e4rung eines Verdachts auf Verletzung von Regelungen besteht. Namentlich hat der SNF keiner Person das rechtliche Geh\u00f6r verweigert. Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Anlass, Massnahmen zu ergreifen. In den einleitend erw\u00e4hnten Vorstossantworten hat der Bundesrat dargelegt, dass kein generelles Problem bei der genannten Universit\u00e4t vorliegt. Er bedauert, dass es im Einzelfall zu komplexen Konflikten bei der Forschungsdurchf\u00fchrung kommen kann. Der SNF ist jedoch gehalten, nicht ausserhalb seines Zust\u00e4ndigkeitsbereichs zu handeln.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Freysinger Oskar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527080830)\/","SubmissionDate":"\/Date(1402963200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Wissenschaft und Forschung"}}