{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143472,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143472,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3472","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Besch\u00e4ftigungsoffensive statt Arbeitsmarktdiskriminierung f\u00fcr Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Anders als in vielen anderen L\u00e4ndern ist die Arbeitslosigkeit von Schweizerinnen und Schweizern \u00fcber 50 Jahren gem\u00e4ss Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) zwar nicht h\u00f6her als jene in j\u00fcngeren Alterskategorien, \u00e4ltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aber von anderen Problemen - wie Reintegration nach Arbeitsplatzverlust, grosse Barrieren bei der Jobsuche, m\u00f6gliche Diskriminierung bei Stellenausschreibungen usw. - massiv betroffen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stellensuche</p><p>a. Verliert jemand im Alter von mehr als 50 Jahren seine Stelle, hat sie/er deutlich mehr M\u00fche, einen neuen Job zu finden. So dauert denn die Jobsuche jener Generation anderthalb Mal l\u00e4nger, als dies im Gesamtdurchschnitt der Fall ist. </p><p>Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um diese Barrieren, mit denen \u00e4ltere Menschen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, \u00fcberwindbar zu machen?</p><p>b. In Stelleninseraten wird h\u00e4ufig explizit oder implizit von einem H\u00f6chstalter ausgegangen. Aus subjektiver Sicht von Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren entsprechen solche Vorgaben einer eigentlichen Diskriminierung.</p><p>Wie sch\u00e4tzt er diese Situation und den diesbez\u00fcglichen Handlungsbedarf ein? H\u00e4lt er es f\u00fcr sinnvoll, f\u00fcr die Problematik solcher Ausschreibungen zu sensibilisieren oder diese in gewissen F\u00e4llen gar zu verbieten?</p><p>c. In anderen L\u00e4ndern sind Altersbeschr\u00e4nkungen in Stelleninseraten ohne triftige Gr\u00fcnde nicht erlaubt - so beispielsweise in Deutschland auf der Basis des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).</p><p>W\u00e4re eine solche Gesetzgebung auch in der Schweiz eine n\u00fctzliche Grundlage, um Benachteiligungen \u00e4lterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt wirkungsvoll zu verhindern?</p><p>2. Langzeitarbeitslosigkeit und Aussteuerung</p><p>Gem\u00e4ss Seco sind rund 41 Prozent aller Langzeitarbeitslosen 50 Jahre alt und \u00e4lter (Stand 2013). Ausserdem ist von den 34 681 Personen, die im Jahr 2013 ausgesteuert wurden, \u00fcber ein Viertel 50 Jahre alt und \u00e4lter.</p><p>a. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat der Tatsache entgegenzuwirken, dass das Risiko, \u00fcber 12 Monate beim RAV angemeldet zu sein, in fortgeschrittenem Alter so gross ist?</p><p>b. Was h\u00e4lt er davon, dass der Anteil ausgesteuerter Personen im Alter von mehr als 50 Jahren h\u00f6her ist als jener gleichaltriger Arbeitsloser, obschon in gewissen Situationen ab 55 Jahren ein Anspruch auf 120 zus\u00e4tzliche Taggelder besteht?</p><p>3. Besch\u00e4ftigungsoffensive </p><p>Ist der Bundesrat angesichts der demografischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf den Arbeitsmarkt bereit, eine Besch\u00e4ftigungsoffensive zu ergreifen f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer im Alter von mehr als 50 Jahren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Problemlagen sind bei \u00e4lteren Arbeitslosen sehr heterogen. Grunds\u00e4tzlich sind \u00e4ltere Arbeitskr\u00e4fte in der Schweiz sehr gut im Arbeitsmarkt integriert. Die Erwerbsquote der 55- bis 64-J\u00e4hrigen lag im Jahr 2013 laut Schweizerischer Arbeitskr\u00e4fteerhebung bei 74 Prozent und z\u00e4hlt im internationalen Vergleich zu den h\u00f6chsten. Zwischen 2003 und 2013 stieg der Anteil der 45- bis 64-j\u00e4hrigen Erwerbspersonen aber aufgrund der demografischen Entwicklung (Stichwort Babyboomer) von 35 auf 40 Prozent. Damit steigt auch die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen \u00e4lteren Arbeitnehmenden an. Dennoch ist die Arbeitslosenquote der \u00c4lteren (mehr als 50 Jahre) konstant tiefer als jene der \u00fcbrigen Altersklassen. Sie lag im Jahr 2013 mit 2,6 Prozent 0,6 Prozentpunkte unter dem schweizerischen Gesamtdurchschnitt.</p><p>1a./1b. Der Bundesrat ist sich der Problematik des hohen Risikos zur Langzeitarbeitslosigkeit f\u00fcr \u00fcber 50-j\u00e4hrige Arbeitslose bewusst und handelt entsprechend. Die kantonalen Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) richten ihre Beratungs- und Vermittlungsstrategien auf die relevanten Zielgruppen aus. \u00c4ltere Arbeitslose geh\u00f6ren zur Gruppe mit einem hohen Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko, f\u00fcr welche die meisten Kantone spezifische Eingliederungsstrategien verfolgen. Die Personalberatenden in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) setzen zudem bei Bedarf gezielt arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) ein.</p><p>\u00dcber 55-j\u00e4hrige Versicherte k\u00f6nnen im Vergleich zu j\u00fcngeren Personen von der ALV l\u00e4nger Taggelder beziehen. \u00dcber 50-J\u00e4hrige k\u00f6nnen im Gegensatz zu J\u00fcngeren unabh\u00e4ngig von ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung bis ans Ende der Rahmenfrist an Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen teilnehmen. Ebenso k\u00f6nnen sie mit bis zu 12 Monaten l\u00e4nger Einarbeitungszusch\u00fcsse (EAZ) erhalten, und der mitfinanzierte Lohnanteil liegt mit durchschnittlich 50 Prozent h\u00f6her als bei J\u00fcngeren.</p><p>1b./1c. Das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) gilt f\u00fcr die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, f\u00fcr Beziehungen zwischen Privatpersonen hingegen nur, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage daf\u00fcr besteht. Derzeit enth\u00e4lt das Schweizer Recht keine gesetzliche Bestimmung, die eine Diskriminierung aus Altersgr\u00fcnden in Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden verbieten w\u00fcrde. Anders verh\u00e4lt es sich bei der Lohngleichheit, die sowohl in Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 dritter Satz der Bundesverfassung als auch im Bundesrecht verankert ist. Der Bundesrat sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, erachtet jedoch eine Sensibilisierung als sinnvoll. Im Rahmen der Fachkr\u00e4fteinitiative (FKI) pr\u00fcfen die Sozialpartner, Bund und Kantone, wie sie die Unternehmen zum Thema \"F\u00f6rderung der Erwerbsbeteiligung \u00e4lterer Personen\" sensibilisieren k\u00f6nnen und wie der Austausch guter Praktiken gef\u00f6rdert werden kann. Diese Arbeiten bezwecken, das inl\u00e4ndische Potenzial besser zu mobilisieren, was auch im Hinblick auf die Umsetzungsarbeiten zur Masseneinwanderungs-Initiative (Art. 121a BV) von Bedeutung ist. Die Rolle des Staates beschr\u00e4nkt sich darauf, gute Rahmenbedingungen zu setzen, damit Unternehmen vermehrt Arbeitsbedingungen anbieten, welche f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmende geeignet sind.</p><p>2b. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko zur Langzeitarbeitslosigkeit. Mit dem Ziel der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung werden die kantonalen Vollzugsstellen der ALV \u00fcber Wirkungsindikatoren gesteuert. Damit haben sie einen starken Anreiz, ihre Instrumente f\u00fcr die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit einzusetzen.</p><p>Im Rahmen des vom Bundesrat am 15. Mai 2013 verabschiedeten Nationalen Programms zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von Armut ist geplant, die Angebote in den Bereichen der sozialen und beruflichen Integration f\u00fcr Langzeitarbeitslose (von denen \u00fcberproportional viele \u00e4lter sind) zu evaluieren.</p><p>3. Auch Personen im Pensionsalter bilden ein Fachkr\u00e4ftepotenzial, das mit der Alterung der Bev\u00f6lkerung in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird. K\u00f6nnte im Rahmen der FKI durch die Verbesserung der Voraussetzungen zur Erwerbst\u00e4tigkeit bis zur Pensionierung und dar\u00fcber hinaus der Arbeitseinsatz der 55- bis 64-J\u00e4hrigen um 20 Prozent gesteigert werden, st\u00fcnden der Wirtschaft gesch\u00e4tzte 96 000 zus\u00e4tzliche Vollzeitarbeitskr\u00e4fte zur Verf\u00fcgung. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge 2020 ausgearbeitet. Die Botschaft dazu wird er im Herbst 2014 dem Parlament unterbreiten. Die Reform sieht verschiedene Massnahmen vor, um eine bessere Vereinbarkeit zwischen Erwerbst\u00e4tigkeit und Altersr\u00fccktritt sicherzustellen und die Weiterf\u00fchrung der Erwerbst\u00e4tigkeit zwischen 62 und 70 Jahren zu f\u00f6rdern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409702400000)\/","SubmittedBy":"Bruderer Wyss Pascale","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411430400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526482240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403049600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}