{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143509,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143509,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3509","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verrechnungssteuerr\u00fcckforderungen durch Dividend Stripping mit klaren gesetzlichen Grundlagen stoppen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die Verrechnungssteuer und m\u00f6gliche andere Gesetze anzupassen, damit alle zweifelhaften R\u00fcckforderungen mittels Dividend Stripping nicht mehr m\u00f6glich sind und diesbez\u00fcglich in der Schweiz Rechtsklarheit wiederhergestellt wird.</p>","ReasonText":"<p>Nutzniesser oder Besitzer von Aktien haben zum Zeitpunkt der Auszahlung von Dividenden in der Schweiz Anspruch auf R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer. Kein Recht auf R\u00fcckerstattung besteht, wenn diese im Ausland domiziliert sind. Der Anspruch auf eine R\u00fcckerstattung ist im Gesetz zur Verrechnungssteuer geregelt.</p><p>Zahlreiche Finanzinstitute nutzen den Trick des sogenannten Dividend Stripping, um diese R\u00fcckerstattungen trotz Auslanddomizil einfordern zu k\u00f6nnen. Zum Zeitpunkt der Dividendenaussch\u00fcttungen transferieren sie Aktien von Schweizer Unternehmen an Schweizer Partner. Nach der Auszahlung der Dividenden werden dann die Aktien wieder ins Ausland zur\u00fcck transferiert und wird die R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer beantragt. Weil diese R\u00fcckerstattungen von Verrechnungssteuern auf rechtlicher Stufe auch in den Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich geregelt sind und klare gesetzliche Grundlagen dazu fehlen, sind von der ESTV aufwendige, individuelle Abkl\u00e4rungen zu t\u00e4tigen.</p><p>Zwar ist in Artikel\u00a021 des Verrechnungssteuergesetzes festgehalten, dass \"die R\u00fcckerstattung ... in allen F\u00e4llen unzul\u00e4ssig (ist), in denen sie zu einer Steuerumgehung f\u00fchren w\u00fcrde\". Dies wurde erneut durch das Bundesverwaltungsgericht am 3. Juni 2014 best\u00e4tigt. Mehrere strittige F\u00e4lle sind derzeit letztinstanzlich am Bundesgericht h\u00e4ngig. </p><p>Diese Steuertricks sind nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit ein Problem. Darum haben beispielsweise die US-Beh\u00f6rden das entsprechende Gesetz bereits vor Jahren angepasst. In unserem Land sind diese Schritte bis heute ausgeblieben - sie sind aber offensichtlich dringend n\u00f6tig. Laut einem Bericht des \"Tages-Anzeiger\" vom 13. Juni 2014 betr\u00e4gt die Summe der nichtausbezahlten Verrechnungssteuerforderungen derzeit zwischen 2 und 3 Milliarden Franken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Verschiedene Sachverhalte k\u00f6nnen als Dividend Stripping bezeichnet werden. Darunter fallen einerseits F\u00e4lle, in welchen der Antragsteller im Zeitpunkt der Ertragsf\u00e4lligkeit (Art. 21 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes \u00fcber die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965, VStG; SR 642.21) kein Recht zur Nutzung der Ertr\u00e4ge hat. Andererseits werden auch Sachverhalte vom Begriff erfasst, die zu einer Steuerumgehung f\u00fchren (Art. 21 Abs. 2 VStG) oder in denen ein Doppelbesteuerungsabkommen missbr\u00e4uchlich in Anspruch genommen wird. Bereits in seiner Antwort vom 5. September 2007 auf die Interpellation Berset 07.3482 hat der Bundesrat das in der Begr\u00fcndung beschriebene Vorgehen als Steuerumgehung gewertet.</p><p>Aufgrund der Besonderheiten jedes Einzelfalles ist es schwierig, einen generellen und abstrakten Tatbestand im Gesetz zu definieren, welcher s\u00e4mtliche Transaktionen sowohl im In- als auch im Ausland bez\u00fcglich ihrer sch\u00e4dlichen Handlungen vollumf\u00e4nglich abdeckt. Zur Beurteilung solcher Transaktionen sind deshalb stets aufwendige Einzelfallbetrachtungen n\u00f6tig. Mit den heute zur Verf\u00fcgung stehenden gesetzlichen Grundlagen k\u00f6nnen die F\u00e4lle des sogenannten Dividend Stripping jedoch durchaus wirksam bek\u00e4mpft werden. Gest\u00fctzt auf die vorerw\u00e4hnten gesetzlichen Grundlagen konnte die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) mehrere F\u00e4lle zu ihren Gunsten erledigen. So haben beispielsweise mehrere Antragsteller die Verweigerung der R\u00fcckerstattung vorbehaltlos akzeptiert oder die gegen die Verweigerung der R\u00fcckerstattung erhobene Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zur\u00fcckgezogen. In zwei F\u00e4llen hat die ESTV mit ihrer Betrachtungsweise vor dem Bundesverwaltungsgericht obsiegt, weitere F\u00e4lle sind noch beim Bundesgericht h\u00e4ngig.</p><p>Dar\u00fcber hinaus sind auch die Entwicklungen im Ausland bez\u00fcglich der Massnahmen zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch zu erw\u00e4hnen. In diesem Zusammenhang ist der OECD-Massnahmenplan \"Base Erosion and Profit Shifting\" (Beps) zu nennen, welcher unter anderem auch Massnahmen gegen das Gew\u00e4hren von Abkommensvorteilen in nichtangebrachten Umst\u00e4nden beinhaltet.</p><p>Die aktuellen Entwicklungen und der stets wachsende Handel mit Aktienpaketen \u00fcber den Dividendentermin verbunden mit individualisierten Derivaten haben bereits dazu gef\u00fchrt, dass in dem neuausgehandelten DBA mit Island griffigere Missbrauchsbestimmungen zur Bek\u00e4mpfung der vorerw\u00e4hnten Praktiken Eingang gefunden haben. Die Schweiz versucht entsprechende wirksame Missbrauchsbestimmungen auch im Rahmen von Revisionen von DBA zu vereinbaren.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat \u00fcberzeugt, dass die heute zur Verf\u00fcgung stehenden gesetzlichen Grundlagen gen\u00fcgen, um Sachverhalte wie Dividend Stripping wirksam zu bek\u00e4mpfen. Ob und in welchen Bereichen sich ein k\u00fcnftiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben wird, kann aus heutiger Sicht allerdings nicht beurteilt werden. Dazu k\u00f6nnen nur die genauen Analysen der in Rechtskraft erwachsenen Gerichtsurteile Aufschluss geben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1408492800000)\/","SubmittedBy":"Tsch\u00fcmperlin Andy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449100800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102797213)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403136000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}