{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143535,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143535,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3535","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie viel ukrainisches Verm\u00f6gen ist in der Schweiz gesperrt, und wie sind die Gelder in die Schweizer Banken gelangt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Anfang Mai gab die Bundesanwaltschaft bekannt, ukrainische Verm\u00f6genswerte in der H\u00f6he von 170 Millionen Franken gesperrt zu haben. Sie teilte mit, dass dabei \u00fcberwiegend die gleichen Personen und Gelder betroffen sind wie diejenigen, gegen die der Bundesrat eine Sperrung verf\u00fcgt hat. Anfang Juni hat das EDA informiert, dass in der Schweiz 75 Millionen Dollar von Personen aus dem engsten Umfeld des abgesetzten ukrainischen Pr\u00e4sidenten Wiktor Janukowitsch blockiert wurden. In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Sind 75 Millionen Franken die endg\u00fcltige Gesamtsumme der in der Schweiz auf Grundlage dieser Verordnungen blockierten Verm\u00f6gen?</p><p>2. Sind h\u00f6here Betr\u00e4ge zu erwarten?</p><p>Es erstaunt, dass man trotz angeblicher Bem\u00fchungen seitens der Banken, die Herkunft der Verm\u00f6genswerte in ihren Institutionen zu kl\u00e4ren, immer wieder feststellen muss, dass diese Gelder weiterhin in die Schweiz gelangen k\u00f6nnen. Aus diesem Grund m\u00f6chte ich Folgendes wissen:</p><p>a. Hat der Bundesrat vor, wie beim Arabischen Fr\u00fchling, \u00fcber die Finma Untersuchungen bei den Finanzintermedi\u00e4ren vornehmen zu lassen? Denn so k\u00f6nnte man in Erfahrung bringen, wie solche Summen, von denen zumindest ein Teil m\u00f6glicherweise illegaler Herkunft ist, zumal mehrere Strafverfahren er\u00f6ffnet wurden, auf Schweizer Konten hinterlegt werden konnten.</p><p>b. Bef\u00fcrchtet der Bundesrat nicht, dass sp\u00e4ter auch Gleiches im Zusammenhang mit russischen Verm\u00f6genswerten festgestellt wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Angesichts der politischen Ereignisse, die in der Ukraine zur Absetzung von Pr\u00e4sident Janukowitsch f\u00fchrten, verabschiedete der Bundesrat am 26. Februar 2014 eine Verordnung zur Sperrung von Verm\u00f6genswerten des ehemaligen Pr\u00e4sidenten und seines engsten Umfeldes. Bei dieser Sperrung handelt es sich um eine vorsorgliche Massnahme ohne anklagenden oder konfiskatorischen Charakter. Ziel dieser Massnahme ist es, allf\u00e4llige Verm\u00f6genswerte in der Schweiz zu sichern im Hinblick auf die k\u00fcnftige Rechtshilfezusammenarbeit mit der Ukraine. Bis heute wurden aufgrund dieser bundesr\u00e4tlichen Sperrung rund 75 Millionen Dollar eingefroren.</p><p>Parallel zu dieser vorsorglichen Massnahme f\u00fchrt die Bundesanwaltschaft eigene Strafuntersuchungen. Im Rahmen dieser Verfahren wegen Verdachts auf Geldw\u00e4scherei im gleichen Zusammenhang wurden bis jetzt Verm\u00f6genswerte in der H\u00f6he von rund 100 Millionen Franken beschlagnahmt. Dabei handelt es sich teilweise um dieselben Verm\u00f6genswerte, die bereits durch die Verordnung des Bundesrates gesperrt sind.</p><p>Die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Arabischen Fr\u00fchling haben gezeigt, dass sich die bundesr\u00e4tlich gesperrten Verm\u00f6genswerte nach der Anfangsphase nicht mehr massgeblich \u00e4ndern.</p><p>2. Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber ein umfassendes gesetzliches Dispositiv, um zu verhindern, dass unrechtm\u00e4ssig erworbene Gelder von politisch exponierten Personen (PEP) auf den Schweizer Finanzplatz gelangen. Dieses enth\u00e4lt zahlreiche Sorgfaltspflichten f\u00fcr Finanzintermedi\u00e4re. Der Entwurf zum Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financi\u00e8re (Gafi), der gegenw\u00e4rtig im Parlament behandelt wird, tr\u00e4gt ausserdem dazu bei, diesen rechtlichen Rahmen zu st\u00e4rken. Zum einen sind die Finanzintermedi\u00e4re verpflichtet, die Vertragsparteien zu identifizieren (Know Your Customer, Art. 3 des Geldw\u00e4schereigesetzes, GwG; SR 955.0) und die wirtschaftlich Berechtigten festzustellen (Know Your Beneficial Owner, Art. 4 GwG). Ausserdem sind sie nach Artikel\u00a014 der Verordnung der Finma \u00fcber die Verhinderung von Geldw\u00e4scherei (GwV-Finma, SR 955.033.0) verpflichtet, bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungen zu treffen. Zum andern sieht die schweizerische Geldw\u00e4schereigesetzgebung f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen, nicht nur, aber auch f\u00fcr solche mit PEP, eine Meldepflicht an die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) vor, wenn ein begr\u00fcndeter Verdacht besteht, dass die Verm\u00f6genswerte krimineller Herkunft sind (Art. 9 GwG). Die Finanzintermedi\u00e4re verf\u00fcgen ausserdem \u00fcber ein Melderecht bei einfachem Verdacht (Art. 305ter Abs. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches; SR 311.0).</p><p>a. Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten wird durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma) \u00fcberwacht. 2011 nahm die Finma die Ereignisse des Arabischen Fr\u00fchlings zum Anlass, um bei den involvierten Finanzintermedi\u00e4ren die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Sinne des GwG bei ihren Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit PEP zu \u00fcberpr\u00fcfen. Mit solchen Kontrollen und anderen \u00dcberwachungsmassnahmen wird die Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermedi\u00e4ren im Rahmen der laufenden Aufsicht der Institute untersucht und \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>Das \u00dcberwachungssystem in der Schweiz entspricht den internationalen Anforderungen, namentlich jenen der Gafi. Sollten trotz dieser Vorsichtsmassnahmen unrechtm\u00e4ssig erworbene Verm\u00f6genswerte in die Schweiz gelangen, m\u00fcssen diese identifiziert und soweit m\u00f6glich den Berechtigten zur\u00fcckerstattet werden. Unser Land verf\u00fcgt dazu \u00fcber Rechtshilfe- und/oder Strafverfolgungsinstrumente. Der Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber unrechtm\u00e4ssig erworbene Verm\u00f6genswerte, der vom Bundesrat am 21. Mai 2014 verabschiedet wurde, vervollst\u00e4ndigt dieses Dispositiv und kodifiziert die schweizerische Praxis im Umgang mit \"Potentatengeldern\".</p><p>b. Es ist hinzuzuf\u00fcgen, dass auch ein umfassendes Abwehrdispositiv nicht l\u00fcckenlos verhindern kann, dass unrechtm\u00e4ssig erworbene Verm\u00f6genswerte auf den Schweizer Finanzplatz gelangen. Dies gilt f\u00fcr russische Verm\u00f6genswerte genauso wie f\u00fcr Gelder aus allen anderen L\u00e4ndern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1408492800000)\/","SubmittedBy":"Marra Ada","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526473993)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403136000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Finanzwesen"}}