{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143542,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143542,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3542","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Tiere ab einem Alter von 121 Tagen an den \u00f6ffentlichen Schlachtviehm\u00e4rkten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage so anzupassen, dass Tiere ab einem Alter von 121 Tagen wieder \u00fcber die \u00f6ffentlichen Schlachtviehm\u00e4rkte vermarktet werden k\u00f6nnen. Dabei sollen die gleichen Bedingungen gelten wie jetzt bei Tieren ab einem Alter von 161 Tagen.</p>","ReasonText":"<p>Die Vermarktung von sogenannten Fressern im Alter zwischen 120 und 160 Tagen ist ein wichtiger Betriebszweig f\u00fcr viele Betriebe im Berggebiet. Schweizweit war bisher rund ein Viertel (3000 Tiere) der \u00fcber \u00f6ffentliche M\u00e4rkte abgesetzten Tiere in dieser Kategorie. Aufgrund ge\u00e4nderter gesetzlicher Grundlagen ist ab 1. Juli 2014 die Vermarktung dieser Tierkategorie nicht mehr m\u00f6glich.</p><p>Bisher konnte \u00fcber eine effiziente Aufzucht und die M\u00f6glichkeit, die Tiere zum richtigen Zeitpunkt auf den \u00f6ffentlichen Markt zu geben, ein guter Produkterl\u00f6s realisiert werden. Diese Art der Arbeitsteilung in der Rindermast stellte auch ein wichtiges Element im Zusammenspiel zwischen Berg und Tal dar. Durch diese \u00c4nderung sind die Landwirte nun gezwungen, die Tiere l\u00e4nger auf dem Betrieb zu halten, wenn sie diese \u00fcber die f\u00fcr die Erzielung eines guten Preises wichtige Plattform der \u00f6ffentlichen M\u00e4rkte absetzen wollen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In den vergangenen Monaten hat der Bundesrat rechtliche Bestimmungen ge\u00e4ndert, welche auch die K\u00e4lbermast und die K\u00e4lbervermarktung betreffen.</p><p>Gem\u00e4ss der revidierten Tierschutzverordnung (SR 455.1) m\u00fcssen die K\u00e4lber seit dem 1. September 2013 neu jederzeit Zugang zu Wasser haben, und ab einem Alter von zwei Wochen muss ihnen Raufutter zur freien Verf\u00fcgung stehen. Der freie Zugang zu Raufutter f\u00fchrt zu einer r\u00f6tlichen Farbe von Kalbfleisch. Damit wird es schwieriger, anhand der Fleischfarbe Kalb- insbesondere von Jungrindfleisch zu unterscheiden. Vertreterinnen und Vertreter der Produzenten, der Verarbeiter, der Konsumenten und der Beh\u00f6rden haben unter der Leitung des Schweizer Tierschutzes (STS) an drei \"K\u00e4lbergipfeln\" L\u00f6sungen erarbeitet. Einerseits wurden Grenzwerte f\u00fcr die Kalbfleischfarbe festgelegt, und andererseits wurde das maximale Schlachtalter von 160 Tagen als neues Qualit\u00e4tskriterium definiert.</p><p>Der Bundesrat hat in der Folge der Konsensl\u00f6sung der betroffenen Branche Rechnung getragen und in der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (SR 910.91) die Alterskategorie der Tiere der Rindergattung \"bis 120 Tage alt\" um 40 Tage auf \"bis 160 Tage alt\" erh\u00f6ht.</p><p>Weiter hat der Bundesrat die Schlachtviehverordnung (SR 916.341) ge\u00e4ndert. Seit dem 1. Juli 2014 d\u00fcrfen \u00f6ffentliche M\u00e4rkte f\u00fcr Tiere der Rindergattung nur noch f\u00fcr Tiere bezeichnet werden, die im Zeitpunkt der Auffuhr \u00e4lter als 160 Tage alt sind. Diese \u00c4nderung wurde notwendig, weil seit dem 1. Januar 2012 die Qualit\u00e4t von K\u00e4lbern auf \u00f6ffentlichen M\u00e4rkten nicht mehr eingestuft wird. Damit war es nicht mehr m\u00f6glich, f\u00fcr jedes Schlachtkalb einen verl\u00e4sslichen Schatzungspreis festzulegen und eine Versteigerung im Sinne des Gesetzgebers durchzuf\u00fchren. Verschiedene unangemeldete Inspektionen des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) haben gezeigt, dass beim \u00fcberwiegenden Teil der aufgef\u00fchrten K\u00e4lber lediglich Scheinversteigerungen stattfanden, weil der K\u00e4ufer schon vor dem Markt bestimmt war.</p><p>Die Motion verlangt, dass Tiere ab einem Alter von 121 Tagen wieder an \u00f6ffentlichen M\u00e4rkten aufgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen und dabei die gleichen Bedingungen gelten sollen wie bei Tieren ab einem Alter von 161 Tagen. In der Begr\u00fcndung zur Motion wird lediglich von Fressern im Alter von 120 bis 160 Tagen gesprochen. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass Fresser im Alter von 120 bis 160 Tagen wieder auf die \u00f6ffentlichen Schlachtviehm\u00e4rkte aufgef\u00fchrt, neutral eingestuft, einzeln versteigert und als Inlandleistung nach Artikel\u00a048 Absatz\u00a02 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) angerechnet werden sollen.</p><p>Im Schweizer Recht sind die Fresser nicht definiert. F\u00fcr eine allf\u00e4llige Umsetzung der Motion m\u00fcssten auf Verordnungsstufe zuerst Unterscheidungsmerkmale zwischen Schlachtk\u00e4lbern und Fressern festgelegt werden. Aus Sicht des Bundesrates m\u00fcssten die Fresser nach der Auffuhr auf einen \u00f6ffentlichen Schlachtviehmarkt im Sinne einer Karenzfrist mindestens sechs Monate auf einem Betrieb gem\u00e4stet werden, bevor sie im Rahmen der Schlachtung ein zweites Mal als Inlandleistung angerechnet werden d\u00fcrfen. Die Kontrolle, ob diese Bedingung erf\u00fcllt ist, kann nach Einsch\u00e4tzung des Bundesrates nur \u00fcber die Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfolgen. Dazu w\u00e4re eine Anpassung der TVD notwendig.</p><p>Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Umsetzung der Motion aufgrund der anspruchsvollen Abgrenzung von Fressern und Schlachtk\u00e4lbern zu einem zu hohen finanziellen, technischen und administrativen Zusatzaufwand f\u00fchren w\u00fcrde. Dieser Zusatzaufwand ist in Anbetracht der lediglich 3000 Fresser, die nur rund ein Prozent aller j\u00e4hrlich in der Grossviehmast ben\u00f6tigten Mastremonten ausmachen, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p><p>Der Bundesrat ist sich der regionalen Bedeutung der Produktion von Fressern in Teilen des Berner Oberlands bewusst. F\u00fcr regionalspezifische Anliegen k\u00f6nnten alternative und privatrechtliche M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die F\u00f6rderung des Absatzes der Fresser gepr\u00fcft werden. Innovative, zukunftsorientierte und wertsch\u00f6pfungswirksame Projekte in diesem Bereich, wie beispielsweise der Aufbau einer neuen Vermarktungsplattform f\u00fcr Fresser, k\u00f6nnten grunds\u00e4tzlich im Rahmen der bestehenden Instrumente der Agrarpolitik gef\u00f6rdert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"von Siebenthal Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560816000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750810373630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403136000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}