{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143544,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143544,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3544","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nationale Meldestelle f\u00fcr sexuelle Missbr\u00e4uche","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>F\u00fcr sexuelle Missbr\u00e4uche an Kindern, Erwachsenen und Behinderten muss Nulltoleranz gelten. Landesweit sorgen solche F\u00e4lle mit Recht f\u00fcr Entsetzen. Da es sich um eine heikle Angelegenheit handelt, w\u00e4ren Fachgesellschaften und Vereine froh um entsprechende Anlaufstellen, um bei Missbrauchsf\u00e4llen in den eigenen Reihen korrekt und schnell vorzugehen. Entsprechende Forderungen wurden in der Presse bereits ge\u00e4ussert (\"NZZ\" vom 18. M\u00e4rz 2014). In Deutschland kennt man das Modell von unabh\u00e4ngigen Beauftragten f\u00fcr Missbrauchsf\u00e4lle bereits. Es gibt eine telefonische Anlaufstelle, die F\u00e4lle von sexuellem Missbrauch bearbeitet. </p><p>Ich bitte den Bundesrat daher, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kennt er solche Meldestellen aus dem Ausland? Wie beurteilt er deren Arbeit und die Wirkung?</p><p>2. Ist er bereit, eine solche Meldestelle einzurichten? Falls ja, wie k\u00f6nnte so eine Meldestelle aussehen, falls nein, warum nicht?</p><p>3. Gibt es bereits bestehende Stellen in vereinzelten Kantonen; falls ja, in welchen?</p><p>4. K\u00f6nnten sie mit dieser Aufgabe betraut werden, um gegebenenfalls Doppelspurigkeiten und Mehraufwendungen zu vermeiden?</p><p>5. Kann er sich vorstellen, </p><p>a. dass so eine Meldestelle niederschwellig und unabh\u00e4ngig gef\u00fchrt wird?</p><p>b. dass alle Meldungen zwingend untersucht werden m\u00fcssen? </p><p>c. dass auch anonyme Meldungen entgegengenommen werden?</p><p>d. dass Whistleblower nicht behaftet werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat verfolgt im Ausland getroffene L\u00f6sungen mit Interesse, ist jedoch nicht in der Lage, die Arbeit und Wirkung von im Ausland geschaffenen Meldestellen abschliessend zu beurteilen.</p><p>2.-4. Am 1. Januar 2013 haben die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden (KESB) ihre Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe der KESB ist der umfassende Schutz von hilfsbed\u00fcrftigen Personen, namentlich von Kindern und Behinderten, wozu auch die Verhinderung von sexuellem Missbrauch geh\u00f6rt. Jedermann kann der KESB Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbed\u00fcrftig erscheint, wobei die Bestimmungen \u00fcber das Berufsgeheimnis vorbehalten sind. Wer in amtlicher T\u00e4tigkeit von einer solchen Person erf\u00e4hrt, ist zur Meldung verpflichtet (Art. 314 Abs. 1 ZGB in Verbindung mit Art. 443 ZGB; SR 210). Wenn an einem Minderj\u00e4hrigen eine strafbare Handlung begangen worden ist, sind die an das Amts- oder das Berufsgeheimnis gebundenen Personen nach Artikel\u00a0364 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) berechtigt, dies der KESB zu melden. Aufgrund der Motion Aubert 08.3790, \"Schutz des Kindes vor Misshandlung und sexuellem Missbrauch\", hat der Bundesrat zudem eine Vorlage ausarbeiten lassen, welche f\u00fcr bestimmte Fachpersonen noch weiter gehende Melderechte und -pflichten vorsieht (<a href=\"http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2366/ZBG-Kindesschutz-Entwurf_de.pdf\">http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2366/ZBG-Kindesschutz-Entwurf_de.pdf</a>). Das Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage dauerte bis am 31. M\u00e4rz 2014, die Eingaben werden derzeit ausgewertet.</p><p>Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht auch die M\u00f6glichkeit, eine Strafanzeige einzureichen. Die infragekommenden Straftatbest\u00e4nde (Art. 187ff. StGB) k\u00f6nnen durch jedermann zur Anzeige gebracht werden und sind als Offizialdelikte von Amtes wegen zu verfolgen. Weiter k\u00f6nnen Ereignisse, welche anl\u00e4sslich eines Ferienaufenthaltes im Ausland festgestellt werden und welche im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung von Kindern durch Touristen stehen, online gemeldet werden (<a href=\"http://www.stopchildsextourism.ch\">www.stopchildsextourism.ch</a>). Schliesslich kann Opferhilfe beanspruchen, wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der k\u00f6rperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeintr\u00e4chtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch den Angeh\u00f6rigen offen und umfasst insbesondere Beratung sowie medizinische, psychologische oder juristische Hilfe. Die Opferhilfestellen ihrerseits k\u00f6nnen bei Verdacht auf ernsthafte Gef\u00e4hrdung der k\u00f6rperlichen, psychischen oder sexuellen Integrit\u00e4t eines minderj\u00e4hrigen Opfers oder einer anderen unm\u00fcndigen Person eine Gef\u00e4hrdungsmeldung an die KESB machen oder Strafanzeige erstatten (Art. 11 Abs. 3 OHG; SR 312.5).</p><p>Es bestehen damit verschiedene Fachbeh\u00f6rden und Beratungsstellen, welche die Aufgaben von Meldestellen \u00fcbernehmen und die Kompetenz haben sollten, auf Verdachtsmeldungen angemessen zu reagieren. Eine parallele Meldestelle auf Bundesebene h\u00e4tte keinen Mehrwert und w\u00fcrde zu Doppelaufwand und Zust\u00e4ndigkeitsproblemen f\u00fchren. Obwohl der Bundesrat grosse Sympathien f\u00fcr das Ziel des Anliegens hegt, h\u00e4lt er das Schaffen einer nationalen Meldestelle f\u00fcr sexuelle Missbr\u00e4uche deshalb f\u00fcr nicht zweckm\u00e4ssig.</p><p>5. a.-c. Die KESB sind unabh\u00e4ngige Fachbeh\u00f6rden. Aufgrund der im Kindes- und Erwachsenenschutz geltenden Offizialmaxime und des Untersuchungsgrundsatzes m\u00fcssen sie Untersuchungen auch ohne f\u00f6rmlichen Antrag von Amtes wegen an die Hand nehmen und durchf\u00fchren, wenn sie Anzeichen f\u00fcr die Gef\u00e4hrdung einer hilfsbed\u00fcrftigen Person erhalten. Die KESB erf\u00fcllen somit schon heute die genannten Kriterien.</p><p>d. Bund und Kantone haben die Melderechte und -pflichten gesetzlich geregelt. Wer in guten Treuen ein solches Recht oder eine solche Pflicht aus\u00fcbt, kann daf\u00fcr grunds\u00e4tzlich nicht verantwortlich gemacht werden, auch wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegr\u00fcndet herausstellen sollte (siehe auch Art. 173 Ziff. 2 StGB, \"\u00dcble Nachrede\").</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Fl\u00fcckiger-B\u00e4ni Sylvia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527503190)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403136000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}