{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143549,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143549,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3549","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mehr M\u00f6glichkeiten des Seco bei unerw\u00fcnschten Maklert\u00e4tigkeiten im Krankenversicherungsbereich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird sich das Seco in der Phase bis zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs bei den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden f\u00fcr eine m\u00f6glichst schnelle Erledigung der Verfahren gegen die rechtswidrige T\u00e4tigkeit von Telefonmaklern im Krankenversicherungsbereich einsetzen?</p><p>2. Wird sich das Seco bei den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden/Gerichten f\u00fcr eine Sperrung der rechtswidrig f\u00fcr Maklert\u00e4tigkeit im Krankenversicherungsbereich verwendeten Telefonanschl\u00fcsse einsetzen?</p><p>3. Ist es aus seiner Sicht vorstellbar, dem Seco respektive dem Bundesamt f\u00fcr Kommunikation im Zuge der Revision des Bundesgesetzes betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die Kompetenz zur Sperrung von rechtswidrig verwendeten Telefonanschl\u00fcssen zu erteilen, im Sinne eines administrativen Rechtsnachteils analog zum Entzug des F\u00fchrerausweises bei Verst\u00f6ssen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG)? </p><p>4. Falls daf\u00fcr ein anderes Gesetz revidiert werden m\u00fcsste, welches?</p>","ReasonText":"<p>Die telefonische Maklert\u00e4tigkeit im Krankenversicherungsbereich hat sich zu einem grossen \u00c4rgernis f\u00fcr unsere Bev\u00f6lkerung entwickelt. Seit dem 1. April 2012 hat das Seco mit der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die M\u00f6glichkeit, gegen telefonische Maklert\u00e4tigkeit bei Personen mit Sterneintrag im Telefonverzeichnis vorzugehen. </p><p>In der Fragestunde des Nationalrates vom 16. Juni 2014 hat der Vorsteher des WBF sehr gut ausgef\u00fchrt, das Seco k\u00e4mpfe mit allen Mitteln, die ihm das revidierte UWG zur Verf\u00fcgung stelle, gegen die Nichtbeachtung des Sterneintrags. Diese Mittel best\u00fcnden darin, dass das Seco eine Strafklage bei den zust\u00e4ndigen kantonalen Staatsanwaltschaften oder eine Zivilklage beim zust\u00e4ndigen kantonalen Gericht einreichen k\u00f6nne. Hingegen habe es keine rechtlichen Kompetenzen, eine Telefonnummer zu blockieren oder zu sperren. Diese Kompetenzen st\u00fcnden nur den kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und den Gerichten zu. Das Seco habe auch kein Recht, den Inhaber einer Telefonnummer beim Dienst f\u00fcr die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Erfahrung zu bringen. Dies w\u00e4re auch deshalb wichtig, um Callcenter, die mit verschiedenen Telefonnummern operieren, identifizieren zu k\u00f6nnen. Diese Ausf\u00fchrungen sind zu begr\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Fragen Wermuth 14.5257 und Stolz 14.5260 dargelegt hat, decken die vom Seco eingeleiteten Strafverfahren rund 60 Prozent der bei ihm eingegangenen Beschwerden wegen unerbetener Werbeanrufe ab. Um die Mittel zur Bek\u00e4mpfung der Ausw\u00fcchse im Telefonmarketing noch zu verst\u00e4rken, hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der \u00c4nderung des Bundesgesetzes betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs beantragt, der zust\u00e4ndigen Vollzugsbeh\u00f6rde das Auskunftsrecht \u00fcber Inhaber von Telefonnummern zuzuerkennen. Dieses Gesch\u00e4ft ist zurzeit in parlamentarischer Beratung und damit der Einflusssph\u00e4re des Bundesrates entzogen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Bundesrat die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1. Bereits heute setzt sich das Seco unter Beachtung der Gewaltenteilung f\u00fcr eine schnelle Erledigung der von ihm eingeleiteten Strafverfahren ein. Die kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ihrerseits f\u00fchren ihre Ermittlungen in der Regel rasch, auch wenn sie die Verfolgung der hier zur Diskussion stehenden Straftaten, die Nichtbeachtung des Sterneintrags bei Werbeanrufen, nicht immer mit der gew\u00fcnschten Priorit\u00e4t aufnehmen k\u00f6nnen. Das Problem liegt im \u00dcbrigen nicht in der Geschwindigkeit der Erledigung der Strafverfahren, sondern in den Resultaten dieser Verfahren: Die Personen, welche die Anrufe t\u00e4tigen, k\u00f6nnen oftmals nicht eruiert werden. Telefonnummern d\u00fcrfen von Fernmeldedienstanbieterinnen auch an Personen zugeteilt werden, die ihre Anrufe in die Schweiz vom Ausland aus t\u00e4tigen. Die Ermittlung des Anrufursprungs im Ausland kann sich jedoch als schwierig oder unm\u00f6glich gestalten, dies insbesondere, wenn die Anrufer zwecks Verf\u00e4lschung ihrer Identit\u00e4t gef\u00e4lschte Nummern verwenden (sog. Spoofing). Bestrebungen, den Ursprung solcher Anrufe allenfalls ausfindig machen zu k\u00f6nnen, erfordern die Inanspruchnahme internationaler Rechtshilfe. Infolge des Erfordernisses der doppelten Strafbarkeit kann sich diese wiederum als schwierig erweisen. Aus diesen Gr\u00fcnden f\u00fchren vom Seco veranlasste Strafverfahren wegen Nichtbeachtung des Sterneintrags von Zeit zu Zeit zu Einstellungs- oder Sistierungsbeschl\u00fcssen kantonaler Staatsanwaltschaften. Daran kann auch die Revision des Bundesgesetzes betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nichts \u00e4ndern.</p><p>2. Das Seco beantragt routinem\u00e4ssig in seinen Strafantr\u00e4gen zuhanden der kantonalen Staatsanwaltschaften die Sperrung der Anschl\u00fcsse von Telefonnummern, mit denen Leute in der Schweiz widerrechtlich angerufen werden. Nun macht aber eine Sperrung eines Telefonanschlusses nur Sinn, wenn die Anrufe auch tats\u00e4chlich von diesem Anschluss aus get\u00e4tigt werden. Nutzen die Anrufenden die M\u00f6glichkeit, \u00fcber einen anderen Anschluss (z. B. \u00fcber einen Voice-over-IP-Anschluss eines ausl\u00e4ndischen Anbieters) anzurufen, und lassen sie dabei beim Angerufenen eine beliebige Schweizer Nummer anzeigen, werden durch die Sperrung des Anschlusses einzig R\u00fcckrufe auf die angezeigte Nummer unterbunden. Die Anrufe selber werden nicht blockiert, und die Sperrung zielt somit ins Leere. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anrufenden nicht auf R\u00fcckrufe angewiesen sind, was gerade bei Krankenkassen- und Versicherungsmaklern h\u00e4ufig beobachtet werden kann. Diese haben meist kein Interesse, zur\u00fcckgerufen zu werden. Ein R\u00fcckruf auf die auf dem Display angegebene Nummer ist deshalb in der Regel erfolglos. Wird eine Nummer einer Privatperson oder Firma f\u00fcr derartige Anrufe missbraucht, birgt eine Sperrung \u00fcberdies die Gefahr, dass die berechtigten Nutzer im Gebrauch eingeschr\u00e4nkt werden.</p><p>3. Aus all diesen Gr\u00fcnden w\u00e4re die Einr\u00e4umung der Kompetenz zur Sperrung der Anschl\u00fcsse von Telefonnummern, von denen aus widerrechtliche Anrufe get\u00e4tigt werden, in den meisten F\u00e4llen nicht zielf\u00fchrend. Der Bundesrat beantragt deshalb in seiner Antwort vom 14. Mai 2014 auf das Postulat Birrer-Heimo 14.3254, \"Werbeanrufe von Callcentern mit gef\u00e4lschten Schweizer Telefonnummern\", die Annahme des Postulates. Dieses beauftragt ihn, in einem Bericht Massnahmen aufzuzeigen, um der zunehmenden missbr\u00e4uchlichen Verwendung von Schweizer Telefonnummern einen Riegel zu schieben.</p><p>4. F\u00fcr eine Regelung von Werbeanrufen im Bereich der sozialen Krankenversicherung w\u00fcrde sich auch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) anbieten. Mit seiner Motion vom 22. Dezember 2011 11.4117, \"F\u00fcr ein Verbot der Telefonwerbung durch Krankenversicherer\", hat Nationalrat Maire den Bundesrat beauftragt, die n\u00f6tigen rechtlichen Grundlagen f\u00fcr ein Verbot der Telefonwerbung in der Krankenversicherung zu schaffen. Der St\u00e4nderat hat diese Motion am 19. M\u00e4rz 2014 abgelehnt. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass ein entsprechendes Verbot schwierig umsetzbar und eine Regulierung der Entsch\u00e4digung der Vermittlert\u00e4tigkeit und der Werbekosten zielf\u00fchrender ist. Aus diesem Grund sieht der Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAG), welches sich zurzeit in parlamentarischer Beratung befindet, eine entsprechende Kompetenz des Bundesrates vor. Das KVAG sieht hingegen keine Unterstellung der Vermittler, die im Bereich der sozialen Krankenversicherung t\u00e4tig sind, unter die Aufsicht des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit vor. Was die privaten Krankenversicherer sowie die Vermittler von privaten Krankenzusatzversicherungen betrifft, kann die Finma dann gegen einen ihr unterstellten Versicherer vorgehen, wenn dieser systematisch eine missbr\u00e4uchliche Gesch\u00e4ftspraxis aufweist. Zudem kann mit den Mitteln des Versicherungsaufsichtsgesetzes gegen die Versicherungsgesellschaft vorgegangen werden, wenn diese Gesetze nicht einh\u00e4lt. Diese Sachverhalte m\u00fcssen in einem Aufsichtsverfahren nachweisbar sein. Auch gegen\u00fcber Versicherungsvermittlern kann die Finma im Rahmen der Missbrauchsbek\u00e4mpfung mit ihren aufsichtsrechtlichen Instrumenten die sichernden Massnahmen ergreifen, die ihr zur Wahrung der Interessen der Versicherten erforderlich erscheinen. Dabei kann sie insbesondere registrierte Versicherungsvermittler aus dem Register streichen, wobei die Sachverhalte nachweisbar sein m\u00fcssen. Dies ist bei Vermittlern, die ihre Identit\u00e4t verschleiern und mit nichtidentifizierbaren Telefonnummern Anrufe t\u00e4tigen, sehr schwierig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Stolz Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527291180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403136000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Gesundheit"}}