{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143579,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143579,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3579","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Widerhandlungen gegen Magistratspersonen, Beamtinnen und Beamte im Rahmen ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit. Strafverfolgung von Amtes wegen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Strafgesetzbuches vorzulegen: Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch, die sich gegen Magistratspersonen, Beamtinnen und Beamte richten und aufgrund von deren beruflicher T\u00e4tigkeit ver\u00fcbt werden, sollen von Amtes wegen und nicht auf Strafantrag hin verfolgt werden. Der Bundesrat kann sich dabei an Artikel\u00a059 des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes orientieren, der f\u00fcr Angestellte von Transportunternehmen eine \u00e4hnliche Pflicht vorsieht.</p>","ReasonText":"<p>Widerhandlungen gegen Vertreterinnen und Vertreter \u00f6ffentlicher Einrichtungen, die anl\u00e4sslich oder aufgrund ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit begangen werden, kommen leider immer h\u00e4ufiger vor. Am 5. Dezember 2013 wurde sogar ein amtierender Bundesrichter von einer in ein Verfahren involvierten Person k\u00f6rperlich angegriffen und verletzt (vgl. Gesch\u00e4ftsbericht des Bundesgerichtes 2013, S. 13). Damit ist ein neues Ausmass erreicht worden.</p><p>Anl\u00e4sslich der Behandlung dieses Berichtes im St\u00e4nderat am 11. Juni 2014 wollte der Motion\u00e4r wissen, was f\u00fcr rechtliche Schritte in diesem Zusammenhang unternommen werden k\u00f6nnten. Der Pr\u00e4sident des Bundesgerichtes gab zur Antwort, dass man Widerhandlungen wie T\u00e4tlichkeiten, Drohungen oder einfache K\u00f6rperverletzung, die im Zusammenhang mit der beruflichen T\u00e4tigkeit der betreffenden Person erfolgen, von Amtes wegen und nicht auf Strafantrag hin verfolgen k\u00f6nnte.</p><p>Eine solche Gesetzes\u00e4nderung w\u00e4re vor allem bei Gewalttaten \u00e4usserst w\u00fcnschenswert: Bei einer Widerhandlung gegen eine Magistratsperson, eine Beamtin oder einen Beamten aufgrund der beruflichen T\u00e4tigkeit geht es n\u00e4mlich nicht um die Person selbst, sondern vielmehr um die \u00f6ffentliche Einrichtung, die sie oder er repr\u00e4sentiert. Vor diesem Hintergrund scheint es nicht angemessen, dass das Opfer der Widerhandlung selbst Strafantrag einreichen, Parteirechte wahrnehmen und eine ganze Reihe von Formalit\u00e4ten erledigen muss, die solche Verfahren verlangen. Eine Widerhandlung dieser Art wiegt besonders schwer. Dies sowie die Tatsache, dass die Widerhandlung aufgrund der Funktion des Opfers begangen wurde, rechtfertigt diesen Antrag zus\u00e4tzlich.</p><p>Es ist mir bewusst, dass das Anliegen dieser Motion schon im Rahmen der Initiative des Kantons Genf 12.306, \"H\u00e4rtere Sanktionen bei Straftaten gegen Beh\u00f6rden und Beamte\", eingereicht wurde. Die Behandlung dieses Gesch\u00e4fts wurde an der Sitzung des St\u00e4nderates vom 11. Juni 2014 ausgesetzt. Die Standesinitiative geht viel weiter als die vorliegende Motion, da sie auch die Wiedereinf\u00fchrung kurzer Freiheitsstrafen und die Einf\u00fchrung von Mindeststrafen verlangt, wenn sich die Widerhandlung gegen Beh\u00f6rden oder Beamtinnen und Beamte richtet. Weil diese Initiative rechtlich ein breites Feld \u00f6ffnet und die Bearbeitung viel Zeit braucht, ist das Gesch\u00e4ft vom St\u00e4nderat zu Recht ausgesetzt worden.</p><p>Was den Gegenstand der vorliegenden Motion betrifft, gilt dies aber nicht. Diese ist \u00fcberschaubar und kann rasch umgesetzt werden. Zudem gibt es, wie im Motionstext erw\u00e4hnt, eine solche rechtliche Regelung schon in Artikel\u00a059 des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes (SR 745.1), insbesondere f\u00fcr Angestellte von Transportunternehmen, die im Besitz einer Konzession oder Bewilligung sind. In der vorliegenden Motion geht es um Magistratspersonen, Beamtinnen und Beamte.</p><p>Es ist Sache des Bundesrates, der \u00fcber viel Handlungsspielraum verf\u00fcgen muss, zu definieren, welche Personen ber\u00fccksichtigt werden. Unserer Meinung nach sind die Mitglieder von kantonalen und eidgen\u00f6ssischen rechtsprechenden Beh\u00f6rden und Mitglieder der Exekutive des Bundes, der Kantone und eventuell der Gemeinden zu ber\u00fccksichtigen. Der Bundesrat wird zudem die Frage pr\u00fcfen, ob die neue Bestimmung auch f\u00fcr die Mitglieder der kantonalen und eidgen\u00f6ssischen Parlamente gelten soll. Der Begriff Beamtin oder Beamter muss ebenfalls definiert werden. In zahlreichen \u00f6ffentlichen Einrichtungen wurde dieser Status n\u00e4mlich abgeschafft. Wichtig ist die Funktion, die von der betreffenden Person ausge\u00fcbt wird, steht diese doch im Dienste einer \u00f6ffentlichen Einrichtung, um eine Aufgabe von \u00f6ffentlicher Tragweite wahrzunehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der in der Motion aufgezeigten Problematik bewusst und hat daher bereits 2009 im Vorentwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber die polizeilichen Aufgaben eine Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a0285 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311) vorgeschlagen. Nach dieser im Vergleich zur Motion wesentlich enger gefassten Variante sollte bestraft werden, wer Magistratspersonen des Bundes, Mitglieder der Bundesversammlung oder den Bundesanwalt durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt. Damit sollten Drohungen gegen diese Personen auch ausserhalb einer konkreten Amtshandlung als Offizialdelikt verfolgt werden. Am 26. Juni 2013 hat der Bundesrat beschlossen, die gesamte Vorlage nicht mehr weiterzuverfolgen, da keine hinreichende politische Unterst\u00fctzung f\u00fcr eine umfassende Kodifikation der polizeilichen Aufgaben des Bundes vorhanden sei. Der Bundesrat ist aber bereit, die erw\u00e4hnte Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a0285 StGB nochmals zu pr\u00fcfen.</p><p>Eine Offizialisierung von s\u00e4mtlichen Antragsdelikten, die ausserhalb einer konkreten Amtshandlung gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Mitgliedern von Beh\u00f6rden und Beamten begangen werden, lehnt der Bundesrat aber aus den nachfolgenden Gr\u00fcnden ab.</p><p>Die Unterschiede zwischen einem Offizial- und einem Antragsdelikt sind nicht sehr gross. Bei der Einreichung eines Strafantrages sind - anders als bei einer Strafanzeige - lediglich einige formelle Punkte (Frist, Form und Person) zu beachten. In mehr als 90 Prozent aller F\u00e4lle nimmt die Strafbeh\u00f6rde nicht selber eine Straftat wahr, sondern sie wird meistens vom Opfer mit einer Anzeige dar\u00fcber in Kenntnis gesetzt. Unterbleibt eine Anzeige, kommt es daher bei Offizialdelikten in aller Regel genauso wenig zu einem Strafverfahren wie bei Antragsdelikten, bei denen kein Strafantrag eingereicht wird. Sowohl bei Antragsdelikten als auch bei Offizialdelikten kann die gesch\u00e4digte Person auf die Wahrnehmung ihrer Parteirechte verzichten. In diesem Fall ergeben sich im weiteren Verlauf des Verfahrens keine wesentlichen Unterschiede; dies unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um ein Offizial- oder ein Antragsdelikt handelt. Denn die gesch\u00e4digte Person muss als Zeugin oder Zeuge aussagen und m\u00f6glicherweise zu einem Vergleichsgespr\u00e4ch erscheinen. Ein erkennbarer Nutzen f\u00fcr die Betroffenen w\u00fcrde daher mit der Umsetzung der Motion nicht erzielt.</p><p>Durch die Verfolgung geringf\u00fcgiger Delikte von Amtes wegen best\u00fcnde jedoch die Gefahr der Blockierung von Beh\u00f6rden, insbesondere von Gerichten. Denn durch gezielte Straftaten k\u00f6nnen Richterinnen und Richter als gesch\u00e4digte Personen in ein Strafverfahren verwickelt werden, mit dem Ziel, diese in einem h\u00e4ngigen oder k\u00fcnftigen Verfahren gegen den T\u00e4ter in den Ausstand zu zwingen. Um dies zu verhindern, stellen heute Richterinnen und Richter oft keinen Strafantrag. Allerdings kann beispielsweise ein erheblicher Eingriff in die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t selbst dann einen Ausstandsgrund darstellen, wenn kein Strafantrag eingereicht wird. Zudem wollen sich Richterinnen und Richter wohl auch die Last eines Strafverfahrens ersparen. Es ist daher angezeigt, in weniger schweren F\u00e4llen - und auf solche beziehen sich Antragsdelikte in der Regel - die betroffene Person selber dar\u00fcber entscheiden zu lassen, ob sie eine Strafverfolgung w\u00fcnscht oder ihre Privatsph\u00e4re sch\u00fctzen will.</p><p>Die Motion verweist auf Artikel\u00a059 des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes (SR 745.1), da diese Bestimmung f\u00fcr die Angestellten des \u00f6ffentlichen Verkehrs eine vergleichbare Regelung enthalte. Dieser Verweis ist nicht zielf\u00fchrend, da die strafbaren Handlungen gegen diese Personen nur von Amtes wegen verfolgt werden, wenn sie w\u00e4hrend der Dienstaus\u00fcbung begangen werden. Das entspricht der bereits erw\u00e4hnten konkreten Amtshandlung nach Artikel\u00a0285 StGB.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1410393600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526737077)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403136000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Recht Allgemein"}}