{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143580,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143580,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3580","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wahrung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung in mit Geldern des Nationalfonds unterst\u00fctzten universit\u00e4ren Institutionen. Ein neuer Fall","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von dem neuen Fall einer Forscherin an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich, die im Rahmen einer vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten Forschungsarbeit in ihrer beruflichen Integrit\u00e4t und ihren Urheberrechten verletzt wurde?</p><p>2. Hat der SNF die n\u00f6tigen Schritte unternommen, um den Fall umfassend aufzukl\u00e4ren? Wenn nein: Warum nicht?</p><p>3. Bei diesem Fall k\u00f6nnte es sein, dass es innerhalb der medizinischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Z\u00fcrich zu einem Missbrauch von Forschungsgeldern des SNF gekommen ist. Welche Schritte sind nach Ansicht des Bundesrates n\u00f6tig, damit dieser Fall vollst\u00e4ndig aufgekl\u00e4rt werden kann?</p>","ReasonText":"<p>Bereits im Jahr 2010 wurde der Bundesrat dar\u00fcber informiert, dass Forscherinnen und Forscher, die an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich mit Unterst\u00fctzung des SNF Forschung betrieben, in ihrer T\u00e4tigkeit behindert worden waren und dass die Gerichte zum Schluss gekommen waren, dass in diesem Fall die Forschungsfreiheit (Art. 20 der Bundesverfassung) verletzt worden ist (Interpellation 10.4167). In seiner Antwort gegen\u00fcber dem Parlament hat der Bundesrat betont, dass es sich um einen speziellen Einzelfall gehandelt habe. Als Kopr\u00e4sident des \u00fcberparteilichen Komitees \"Rechtsstaat und Wissenschaft\", das sich gegen Missbr\u00e4uche in der wissenschaftlichen Lehre und Forschung engagiert, hat der Unterzeichner der vorliegenden Interpellation jedoch Kenntnis erhalten von einem neuen Fall in der medizinischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Z\u00fcrich. Dabei geht es um gravierende Vorkommnisse, die eine schwere Rechtsverletzung zum Schaden wissenschaftlich t\u00e4tiger Personen darstellen. Mit der Interpellation 10.4167 wurde der Bundesrat bereits gefragt, welche Instrumente dem Bund und dem SNF zur Verf\u00fcgung stehen, um solche F\u00e4lle zu verhindern oder, wenn sie eingetreten sind, eingreifen und Vergehen sanktionieren zu k\u00f6nnen. Dass sich solche F\u00e4lle wiederholen, zeigt, dass es offenbar mit dem, was zur Verf\u00fcgung steht, nicht m\u00f6glich ist, wirkungsvoll einzugreifen und vor allem zu verhindern, dass es so weit kommt. Eine gr\u00fcndliche Ausleuchtung der angesprochenen j\u00fcngeren Vorf\u00e4lle ist nicht zuletzt deshalb n\u00f6tig, da sie im vorliegenden Streitfall in einer Institution aufgetreten sind, die mit Bundesgeldern unterst\u00fctzt wird. Dabei sollte insbesondere die Rolle des SNF und des Staatssekretariats f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hinterfragt werden. Dies verlangt auch das oben angesprochene Komitee. Die Protektion, die der SNF und das SBFI der Universit\u00e4t Z\u00fcrich hier gew\u00e4hrt haben, schadet einmal mehr der Wissenschaft.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Schweizerische Nationalfonds zur F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) ist das F\u00f6rderorgan des Bundes f\u00fcr die wissenschaftliche Forschung. Gem\u00e4ss Reglement des SNF \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Beitr\u00e4gen haben Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4nger die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten. Dabei sind namentlich auch die Rechte an Forschungsresultaten und die Autorenrechte der an der Forschung Beteiligten zu beachten und zu regeln.</p><p>Ein Blick in die Statistik zeigt, dass im Jahr 2013 beim SNF insgesamt 5360 Gesuche eingegangen sind. Die wenigsten Entscheidverf\u00fcgungen des SNF wurden beim Bundesverwaltungsgericht angefochten (Anzahl Beschwerden 2013: 11; 2012: 10; 2011: 10), wobei von diesen 31 Beschwerden 3 gutgeheissen und 2 teilweise gutgeheissen wurden und zu einer Neubeurteilung f\u00fchrten. Gering ist auch die Anzahl der Verfahren betreffend Verdacht auf Verletzung der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t, welche in die Zust\u00e4ndigkeit des SNF fallen (2011-2013: 9 Verfahren). Konflikte bei der Durchf\u00fchrung von durch den SNF unterst\u00fctzten Forschungsarbeiten k\u00f6nnen nie ganz ausgeschlossen werden. Die Hochschulen nehmen ihre diesbez\u00fcgliche prim\u00e4re Verantwortung wahr. Nach Auskunft des SNF ist es nur in seltenen F\u00e4llen n\u00f6tig, subsidi\u00e4r zur Hochschule ein eigenes Verfahren durchzuf\u00fchren (Art. 3 des Reglementes des Forschungsrates \u00fcber den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4ngern; <a href=\"http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/ueb_org_fehlverh_\">www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/ueb_org_fehlverh_</a>gesuchstellende_d.pdf).</p><p>Gem\u00e4ss diesem Reglement informiert der SNF Betroffene im Rahmen von entsprechenden Anfragen \u00fcber die prim\u00e4re Zust\u00e4ndigkeit der Hochschulen f\u00fcr Vorf\u00e4lle, die sich im Rahmen der Forschungsabwicklung ereignen.</p><p>Der Bundesrat hat von den Problemen im Kontext der Durchf\u00fchrung von zwei vom SNF unterst\u00fctzten Forschungsprojekten bereits Kenntnis (siehe Vorstossantworten: 10.3924, 10.4167, 12.4241, 13.1068, 13.1069, 13.3252, 13.3263, 13.3862, 13.4222, 13.1090). Die vorliegende Interpellation verlangt Auskunft \u00fcber einen anderen Fall.</p><p>Ausgehend von diesen Vorbemerkungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Nach Auskunft des SNF haben ihm weder betroffene Forschende noch die genannte Hochschule Dokumente \u00fcber einen Verdacht auf Verletzung der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t bzw. von Regeln des SNF unterbreitet oder bei ihm ein Verfahren beantragt.</p><p>2./3. Der SNF hat kein Verfahren eingeleitet, da weder im Rahmen seiner Kontrollverfahren noch aufgrund entsprechender Dokumentation und Anzeige Anlass f\u00fcr eine in seiner Zust\u00e4ndigkeit liegende Abkl\u00e4rung eines Verdachts auf Verletzung von Regelungen besteht. Namentlich besteht auch kein Verdacht auf unrechtm\u00e4ssige Verwendung von Forschungsgeldern des SNF. Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Anlass, Massnahmen zu ergreifen. In den einleitend erw\u00e4hnten Vorstossantworten hat der Bundesrat dargelegt, dass kein generelles Problem bei der genannten Universit\u00e4t vorliegt. Er bedauert, dass es im Einzelfall zu komplexen Konflikten bei der Forschungsdurchf\u00fchrung kommen kann. Der SNF ist jedoch gehalten, nicht ausserhalb seines Zust\u00e4ndigkeitsbereichs zu handeln.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Recordon Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411430400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526716060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403136000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}