{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143588,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143588,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3588","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"F\u00f6rderungs- und Bewilligungsstopp f\u00fcr Stallbauten ohne betriebseigene Futterbasis ausserhalb der Bauzone","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ist der Bundesrat bereit, die Auswirkungen von Tierst\u00e4llen, f\u00fcr welche eine betriebliche und regionale Futterbasis ganz oder teilweise fehlt, auf agrarpolitische, raumplanerische und Umwelt-Zielvorgaben zu analysieren und dem Parlament Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene aufzuzeigen, um Bauten von St\u00e4llen oder Teilen davon, f\u00fcr die keine betriebliche Futterbasis nachgewiesen werden kann, in Zukunft nicht mehr als landwirtschaftliche Bauten zu behandeln und von F\u00f6rderungen mit \u00f6ffentlichen Mitteln auszuschliessen?</p>","ReasonText":"<p>Die gegenw\u00e4rtige Gesetzgebung behandelt Tierproduktion auch dann als landwirtschaftliche Produktion, wenn daf\u00fcr keine oder keine ausreichende betriebliche Futterbasis vorhanden ist, die Produktion also teilweise oder ganz auf importierten Futtermitteln basiert. Diese bodenunabh\u00e4ngige Produktion profitiert dadurch von vielf\u00e4ltigen F\u00f6rderungen durch die \u00f6ffentliche Hand, obwohl es sich im eigentlichen Sinn nicht um eine landwirtschaftliche Prim\u00e4rproduktion, sondern um eine industrielle Veredelungsproduktion handelt. </p><p>Die Erh\u00f6hung der Tierproduktion \u00fcber die regionale Futterbasis hinaus hat zu vielf\u00e4ltigen Folgeproblemen gef\u00fchrt und ist einer der Hauptgr\u00fcnde, dass agrarpolitische und Umweltzielsetzungen nicht erreicht werden. Zudem steht die Praxis im Widerspruch zu raumplanerischen Zielen, da die St\u00e4lle fast immer in die offene Landschaft ausserhalb der Bauzone gebaut werden. </p><p>Nicht zuletzt stellt die Produktion auf Basis importierter Futtermittel eine innerlandwirtschaftliche Konkurrenz zur bodenb\u00fcrtigen tierischen Produktion dar und ist damit auch nicht im Interesse einer b\u00e4uerlichen Landwirtschaft. </p><p>Das Ausmass der nichtstandortgem\u00e4ssen Tierproduktion in der Schweiz ist besorgniserregend: Das zeigt sich etwa darin, dass die Schweiz europaweit die dritth\u00f6chsten Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung aufweist, was erhebliche Sch\u00e4den bei empfindlichen \u00d6kosystemen wie W\u00e4lder oder Moore verursacht.</p><p>Die F\u00f6rderung der bodenunabh\u00e4ngigen Tierproduktion durch Bund und Kantone steht im Widerspruch zu politischen und gesetzlichen Vorgaben - der Raumplanung, den Umweltzielen Landwirtschaft und den landwirtschaftlichen Verfassungszielen einer nachhaltigen, b\u00e4uerlichen Produktion.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bauten und Anlagen f\u00fcr die bodenunabh\u00e4ngige Tierhaltung sind in der Landwirtschaftszone gem\u00e4ss Raumplanungsgesetzgebung nur unter besonderen Voraussetzungen zul\u00e4ssig: Entweder handelt es sich dabei um eine sogenannte innere Aufstockung, oder der Standort befindet sich in einer Speziallandwirtschaftszone nach Artikel\u00a016a Absatz\u00a03 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700). Die Voraussetzungen f\u00fcr die innere Aufstockung sind in Artikel\u00a036 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) geregelt. Die Ausscheidung einer Speziallandwirtschaftszone erfolgt im Rahmen der Nutzungsplanung; dabei sind die Ziele und Grunds\u00e4tze der Raumplanung zu beachten, und die Grundeigent\u00fcmerschaft hat grunds\u00e4tzlich keinen Anspruch auf die Zuweisung zu einer solchen Zone. Stehen einem Vorhaben - sei es eine innere Aufstockung oder ein Vorhaben in einer Speziallandwirtschaftszone - Interessen wie Gew\u00e4sserschutz, Landschaftsschutz, Schutz von Fruchtfolgefl\u00e4chen oder Geruchsabst\u00e4nde entgegen, so darf die Zone nicht ausgeschieden bzw. die Bewilligung nicht erteilt werden, es sei denn, der Mangel k\u00f6nne mit entsprechenden Auflagen behoben werden.</p><p>Die geltende Raumplanungsgesetzgebung bietet hinreichend Raum, um bei der Pr\u00fcfung von Vorhaben der bodenunabh\u00e4ngigen Tierhaltung \u00f6ffentlichen Interessen der Raumplanung und des Umweltschutzes angemessen Rechnung tragen zu k\u00f6nnen. Der Bundesrat sieht deshalb weder auf Gesetzes- noch auf Verordnungsstufe einen Handlungsbedarf. Indes bleibt darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der anstehenden zweiten Revisionsetappe des RPG die Bewilligungsvoraussetzungen der inneren Aufstockung indirekt Gegenstand der Diskussionen sind.</p><p>Der Mitteleinsatz f\u00fcr die Landwirtschaft wurde im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 neu geregelt. Danach sind die Massnahmen des Bundes auf die bodenbewirtschaftenden b\u00e4uerlichen Betriebe ausgerichtet (Art. 2 Abs. 1 Bst. b des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998, LwG; SR 910.1). F\u00fcr den Erhalt von Direktzahlungen ist namentlich die Einhaltung des \u00f6kologischen Leistungsnachweises sowie der massgebenden Bestimmungen der Gew\u00e4sserschutz-, der Umweltschutz- und der Tierschutzgesetzgebung Voraussetzung (Art. 70a Abs. 1 Bst. b und c LwG). Um das Tierwohl zu f\u00f6rdern, hat das Parlament Beitr\u00e4ge f\u00fcr besonders tierfreundliche Produktionsformen f\u00fcr alle Tierkategorien vorgesehen (Art. 75 Abs. 1 Bst. c LwG). Sofern bodenunabh\u00e4ngige Betriebe die strengen Anforderungen erf\u00fcllen, erhalten sie diese Beitr\u00e4ge.</p><p>Investitionshilfen f\u00fcr St\u00e4lle werden aufgrund eines anrechenbaren Raumprogramms gew\u00e4hrt, das sich auf die langfristig gesicherte landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4che und die Produktionsm\u00f6glichkeiten des Betriebs abst\u00fctzt; f\u00fcr die Festsetzung des anrechenbaren Raumprogramms werden Hofd\u00fcngerabnahmevertr\u00e4ge nicht ber\u00fccksichtigt (Art. 10 Abs. 1 und 2 der Strukturverbesserungsverordnung vom 7. Dezember 1998, SVV; SR 913.1). St\u00e4lle f\u00fcr die bodenunabh\u00e4ngige Tierproduktion sind demnach von einer F\u00f6rderung ausgeschlossen und m\u00fcssen vollst\u00e4ndig vom Bauherrn selbst finanziert werden. Die F\u00f6rderung ber\u00fccksichtigt somit die Verfassungsziele einer nachhaltigen, b\u00e4uerlichen Produktion und ber\u00fccksichtigt die Anliegen des Tierwohls.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Bertschy Kathrin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526489297)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403222400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}