{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143594,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143594,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3594","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verfolgung aufgrund politischer Bet\u00e4tigung im Ausland als neuen, pr\u00fcfenswerten Asylgrund anerkennen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Welchen Weg sieht der Bundesrat, um Asylsuchende, die aufgrund ihrer politischen T\u00e4tigkeit ausserhalb ihres Heimatlandes neu verfolgt werden und aufgrund dieser Nachverfolgungsgr\u00fcnde ein erneutes Asylgesuch stellen, nicht dem Regime gem\u00e4ss missbr\u00e4uchlicher Einreichung von Mehrfachgesuchen nach Artikel\u00a0111c des Asylgesetzes zu unterwerfen, sondern unter den \u00fcblichen Voraussetzungen die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit zu bewilligen oder Sozialhilfe zu gew\u00e4hren und das Gesuch normal zu pr\u00fcfen?</p>","ReasonText":"<p>Im Sommer 2013 wurden zwei abgewiesene Asylsuchende bei ihrer Einreise in Sri Lanka verhaftet. Das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) stoppte umgehend s\u00e4mtliche Wegweisungen nach Sri Lanka. Gleichzeitig liess es die Verfahren der beiden Asylsuchenden extern und intern \u00fcberpr\u00fcfen, erliess einen Wegweisungsstopp und leitete bei allen abgewiesenen Asylsuchenden aus Sri Lanka eine erneute Pr\u00fcfung ihrer Gef\u00e4hrdung anhand aktualisierter Kriterien ein. Am 26. Mai 2014 kommunizierte das BFM, dass diese erneute Pr\u00fcfung der Wegweisung bei allen abgewiesenen Asylsuchenden aus Sri Lanka zwingend erforderlich und aufgrund neuer Erkenntnisse gerechtfertigt war.</p><p>Abgewiesenen Asylsuchenden aus Sri Lanka machten diese Vorg\u00e4nge deutlich, dass die Beh\u00f6rden von Sri Lanka zur\u00fcckgeschaffte Asylsuchende aufgrund ihrer politischen Bet\u00e4tigung ausserhalb Sri Lankas - beispielsweise in der Schweiz - verfolgen. Es geht also um andere Verfolgungsgr\u00fcnde, als die Betroffenen in ihrem ersten Asylgesuch geltend gemacht hatten. Sie reichten deshalb ein neues Asylgesuch ein. Diese erneute Gesuchstellung wird von den zust\u00e4ndigen Stellen in der Schweiz jedoch meist pauschal als missbr\u00e4uchliches Mehrfachgesuch gem\u00e4ss Artikel\u00a0111c des Asylgesetzes gewertet. Sie unterwarfen damit teilweise gut integrierte, erwerbst\u00e4tige Asylsuchende aus Sri Lanka wieder einem Arbeitsverbot und schlossen sie vom Bezug von Sozialhilfeleistungen aus. Die Betroffenen gerieten damit vollkommen unverschuldet w\u00e4hrend vielen Monaten in eine menschenunw\u00fcrdige soziale Notlage. Diese Notlage dauert teilweise bis heute an.</p><p>Auch der in der Interpellation 14.3349 erw\u00e4hnte Beschluss der Regierung von Sri Lanka vom 21. M\u00e4rz 2014 zeigt, dass diese alles daransetzt, um auch Landsleute mit einer politischen Bet\u00e4tigung ausserhalb Sri Lankas mit \u00e4usserst repressiven Mitteln zu verfolgen. Dies muss als neuer, pr\u00fcfenswerter Asylgrund anerkannt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) unterscheidet klar zwischen subjektiven und objektiven Nachfluchtgr\u00fcnden, da sich daraus unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Die subjektiven Nachfluchtgr\u00fcnde basieren auf dem Verhalten der betroffenen Person nach der Ausreise und sind massgebend f\u00fcr die Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft (beispielsweise exilpolitische T\u00e4tigkeit oder Konfessionswechsel). Sie f\u00fchren immer zum Asylausschluss (Art. 54 AsylG). Dieser Ausschluss soll verhindern, dass eine Person nur deshalb Asyl erh\u00e4lt, weil sie ihr Herkunftsland verlassen hat oder im Ausland ein bestimmtes Verhalten gezeigt hat. Eine Gew\u00e4hrung von Asyl aus solchen Gr\u00fcnden h\u00e4tte eine Aush\u00f6hlung des Asylrechts zur Folge. Personen, die aus subjektiven Gr\u00fcnden als Fl\u00fcchtlinge anerkannt werden, erhalten aufgrund der Unzul\u00e4ssigkeit des Wegweisungsvollzugs eine vorl\u00e4ufige Aufnahme in der Schweiz. Der Gesetzgeber hat jedoch k\u00fcrzlich pr\u00e4zisiert, dass - unter Vorbehalt der Bestimmungen des Abkommens \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge - diejenigen Gr\u00fcnde, die wegen des Verhaltens der betroffenen Person nach der Ausreise entstanden sind, nicht zur Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft f\u00fchren, wenn sie weder Ausdruck noch Fortsetzung einer bereits im Heimat- oder Herkunftsstaat bestehenden \u00dcberzeugung oder Ausrichtung sind (Art. 3 Abs. 4 AsylG, siehe ebenfalls Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. Juni 2014, E-863/2014).</p><p>Die objektiven Nachfluchtgr\u00fcnde stehen im Zusammenhang mit Umst\u00e4nden und Vorkommnissen im Heimat- oder Herkunftsstaat der betroffenen Person, die unabh\u00e4ngig von deren Verhalten eingetreten sind (beispielsweise ein politischer Umsturz oder eine pl\u00f6tzlich und unvorhergesehen einsetzende Repressionswelle). Sie k\u00f6nnen zur Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft und zur Asylgew\u00e4hrung f\u00fchren (Art. 49 AsylG).</p><p>Eine politische Bet\u00e4tigung im Ausland kann somit zur Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft und, je nach Situation, zur Gew\u00e4hrung von Asyl oder einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme in der Schweiz f\u00fchren. Eine \u00c4nderung dieses Systems, das seit Jahren Anwendung findet, zieht der Bundesrat nicht in Betracht.</p><p>Artikel\u00a0111c AsylG betreffend Mehrfachgesuche hat zum Ziel, das Asylverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wenn innert f\u00fcnf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft eines Asyl- und Wegweisungsentscheides von der gleichen Person erneut ein Asylgesuch eingereicht wird. In diesem Fall wird das Verfahren schriftlich gef\u00fchrt, und die Beh\u00f6rde f\u00fchrt die Beweisabnahme gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber das Verwaltungsverfahren durch. Keinesfalls erkl\u00e4rt Artikel\u00a0111c AsylG ein erneutes Asylgesuch an sich als missbr\u00e4uchlich. Das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) pr\u00fcft in jedem einzelnen Fall sorgf\u00e4ltig, ob neue Asylgr\u00fcnde vorliegen. Diese Bestimmung erm\u00f6glicht der asylsuchenden Person, sich rasch Klarheit \u00fcber den Ausgang ihres erneuten Asylgesuchs zu verschaffen. Nur unbegr\u00fcndete oder wiederholt gleich begr\u00fcndete Mehrfachgesuche werden formlos abgeschrieben (Art. 111c Abs. 2 AsylG). </p><p>Zwar sieht Artikel\u00a082 Absatz\u00a02 AsylG w\u00e4hrend des Asylverfahrens im Sinne von Artikel\u00a0111c AsylG ein Nothilferegime vor. Doch ist diese Situation nur von kurzer Dauer, wenn der Fall eindeutig positiv ist und zur Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft f\u00fchrt; zudem betrifft sie nur abgewiesene Asylsuchende, die bereits dem Nothilferegime unterstellt sind. Ausserdem kann das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement die Kantone erm\u00e4chtigen, f\u00fcr Personen, die ein erneutes Asylgesuch gestellt haben, die Bewilligung zur Erwerbst\u00e4tigkeit zu verl\u00e4ngern, sofern besondere Umst\u00e4nde dies rechtfertigen (Art. 43 Abs. 3 AsylG).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1408492800000)\/","SubmittedBy":"Friedl Claudia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526394393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403222400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}