{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143614,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143614,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3614","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Schweiz als fremder Richter \u00fcber andere Staaten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im letzten Oktober sorgte ein Urteil des Bundesstrafgerichtes gegen f\u00fcnf fr\u00fchere Manager und Anteilseigner des ehemals staatlichen tschechischen Kohlekonzerns MUS f\u00fcr Aufsehen. Den betroffenen Personen wurde vorgeworfen, die Firma betr\u00fcgerisch erworben und dabei den tschechischen Staat gesch\u00e4digt zu haben. </p><p>Obwohl die tschechischen Ermittlungsbeh\u00f6rden den Fall in der Vergangenheit bereits drei Mal aufgenommen hatten, wurde offenbar nie Anklage erhoben. </p><p>Trotz wiederholten Dr\u00e4ngens der Schweizer Staatsanwaltschaft im Laufe der mehr als f\u00fcnf Jahre laufenden Ermittlungen konnte die tschechische Regierung offenbar keinen Schaden f\u00fcr die Tschechische Republik benennen, und der tschechische Staat beteiligt sich nicht als gesch\u00e4digte Partei am Prozess. </p><p>Es erscheint fragw\u00fcrdig, wenn sich die Schweiz als fremder Richter \u00fcber andere Staaten aufspielt. Es sollte nicht sein, dass Schweizer Gerichte Privatisierungsprozesse in anderen L\u00e4ndern beurteilen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass im vorliegenden Fall zwei Staaten, die Tschechische Republik (keine Anklage) und die Schweiz (Anklage und Verurteilung), den gleichen Fall g\u00e4nzlich kontr\u00e4r beurteilen?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass die Schweizer Justiz nicht kompetent ist, die genauen Umst\u00e4nde von Privatisierungsvorg\u00e4ngen in anderen L\u00e4ndern durch schweizerische Gesetze zu beurteilen?</p><p>3. Sind ihm F\u00e4lle bekannt, in denen ausl\u00e4ndische Staatsb\u00fcrger in der Schweiz f\u00fcr Vorg\u00e4nge be- oder verurteilt werden, die nicht in der Schweiz stattfanden und welche in ihrem Heimatland als legal gelten?</p><p>4. Hat er Kenntnis von schweizerischen Kompetenz\u00fcberschreitungen, bei denen im Ausland ermittelt wird, auch wenn die genaueren Umst\u00e4nde aus der Schweiz kaum eruiert werden k\u00f6nnen?</p><p>5. Teilt er die Bef\u00fcrchtung, dass solche F\u00e4lle negative Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle darstellen, die eine m\u00f6gliche Imagesch\u00e4digung der Schweiz mit sich bringen k\u00f6nnten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am 10. Oktober 2013 (SK.2011.24; <a href=\"http://bstger.weblaw.ch/pdf/20131010_SK_2011_24.pdf\">http://bstger.weblaw.ch/pdf/20131010_SK_2011_24.pdf</a>) vier tschechische Staatsangeh\u00f6rige, einen Schweizer sowie einen Belgier der qualifizierten Geldw\u00e4scherei und des Betrugs schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen sowie zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Den Betroffenen wurde angelastet, im umfangreichen Rahmen Verm\u00f6genswerte des tschechischen Kohlekonzerns Mostecka Uhelna Spolecnost (MUS) rechtswidrig erlangt zu haben. Im Nachgang zum Urteil wurden grosse Verm\u00f6gensbetr\u00e4ge gerichtlich eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig, ebenso h\u00e4ngig ist die Frage der Mitwirkungsrechte des tschechischen Staates im Verfahren. Dem Bundesrat ist bekannt, dass in derselben Sache Strafverfahren in Tschechien h\u00e4ngig sind. Er sieht in Wahrung des Prinzips der Gewaltenteilung davon ab, den Sachverhalt oder das Verfahren als solches zu kommentieren. Ebenso verzichtet der Bundesrat darauf, auf die Mitwirkung tschechischer und anderer ausl\u00e4ndischer Beh\u00f6rden im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens sowie auf die h\u00e4ngigen Strafverfahren in der Tschechischen Republik n\u00e4her einzugehen.</p><p>2. Die Zust\u00e4ndigkeit der Schweizer Strafjustiz wird im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0, insb. Art. 3ff.) geregelt. Die Gerichte sind nicht nur zust\u00e4ndig f\u00fcr Delikte, die auf unserem Territorium begangen werden. Unter gewissen Voraussetzungen verfolgen sie auch sogenannte Auslandtaten, zum Beispiel f\u00fcr bestimmte Deliktskategorien (Delikte gegen Kinder, Delikte gegen den Staat, Delikte gem\u00e4ss staatsvertraglicher Verpflichtung, besonders schwere Verbrechen) oder wenn der T\u00e4ter oder das Opfer Schweizer sind. Diese Ausweitung der gerichtlichen Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Beurteilung von Straftaten im Ausland steht nicht im Widerspruch zum Prinzip der staatlichen Souver\u00e4nit\u00e4t und wird im Rahmen des V\u00f6lkerrechts sogar angestrebt, um der Straflosigkeit bei schwerer Delinquenz begegnen zu k\u00f6nnen. Der Ankn\u00fcpfungspunkt im genannten, vor Bundesstrafgericht behandelten Fall ist jedoch ein anderer. Das Gericht hat sowohl bez\u00fcglich der eingeklagten Betrugshandlungen wie auch bez\u00fcglich der Geldw\u00e4scherei und der ungetreuen Gesch\u00e4ftsbesorgung den Bezug zur Schweiz bejaht (Handlungen in der Schweiz, deliktische Verm\u00f6genswerte auf Schweizer Bankkonten) und den Begehungsort gem\u00e4ss Artikel\u00a08 StGB in der Schweiz festgestellt. Zu beurteilen waren folglich im Inland begangene Straftaten und nicht die Privatisierung im Ausland.</p><p>3. Die Zust\u00e4ndigkeit des Schweizer Richters f\u00fcr die Beurteilung von Auslandtaten beruht in der Regel auf dem Prinzip der doppelten Strafbarkeit, die Tat muss auch am Begehungsort strafbar sein. Von diesem Grundsatz kann in bestimmten F\u00e4llen schwerster Delinquenz abgewichen werden. Begeht der T\u00e4ter im Ausland zum Beispiel ein schweres Verbrechen gegen eine unm\u00fcndige Person oder ein Kriegsverbrechen und wird er in der Schweiz angehalten, unterliegt er der schweizerischen Strafgerichtsbarkeit unabh\u00e4ngig vom Recht des Tatortes.</p><p>4. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von Kompetenz\u00fcberschreitungen, bei denen im Ausland ermittelt wird, auch wenn die Umst\u00e4nde aus der Schweiz kaum eruiert werden k\u00f6nnen. Ist die Beurteilung einer Auslandtat aufgrund von Beweisschwierigkeiten nicht m\u00f6glich, f\u00fchrt dies regelm\u00e4ssig zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch.</p><p>5. Nein. Strafverfahren dienen der Durchsetzung des Rechts und des Strafanspruchs des Staates. Politische Erw\u00e4gungen sowie die Ber\u00fccksichtigung m\u00f6glicher Reputationssch\u00e4den sollen die Justiz weder leiten noch ungeb\u00fchrlich beeinflussen. Der Bundesrat hat jedoch zur Kenntnis genommen, dass das in der Schweiz gef\u00fchrte Verfahren in den tschechischen Medien positiv kommentiert wurde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Stamm Luzi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527378037)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403222400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Recht Allgemein"}}