{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143621,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143621,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3621","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Offenlegung und verbindliche \u00dcberpr\u00fcfung von Neben\u00e4mtern und -besch\u00e4ftigungen sowie finanziellen Beteiligungen von leitenden ETH-Angestellten in Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch die Anpassung der Gesetzesgrundlage:</p><p>1. durch eine aktive Informationspflicht alle Neben\u00e4mter und -besch\u00e4ftigungen \u00f6ffentlich zu machen, die leitende ETH-Angestellte in Unternehmen haben, welche auf Gebieten t\u00e4tig sind, die mit ihrer Lehre und Forschung zu tun haben;</p><p>2. eine verbindliche L\u00f6sung zur Meldung von Verm\u00f6gensanlagen zu schaffen, die leitende ETH-Angestellte in Aktien, Obligationen und durch andere finanzielle Verbindungen zu Unternehmen haben, die in Bezug zu ihren Forschungs- und Lehrgebieten stehen;</p><p>3. diese finanziellen Interessenbindungen \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen; der Bundesrat soll die Einzelheiten f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichungspflicht im Rahmen der Botschaft pr\u00fcfen;</p><p>4. eine \u00f6ffentlich nachpr\u00fcfbare Durchsetzung dieser Meldepflichten durch die Hochschulen zu schaffen.</p>","ReasonText":"<p>Die Freiheit der Forschung und Lehre ist ein hohes Gut. Die Legitimation privater Wissenschaftsf\u00f6rderung l\u00e4sst sich nur \u00fcber Transparenz und Nachvollziehbarkeit erh\u00f6hen. In Erg\u00e4nzung der Motion Gilli 13.4040 soll f\u00fcr die ETH als rechtlich verselbstst\u00e4ndigte Anstalt der dezentralen Bundesverwaltung eine erweiterte Offenlegungspflicht eingef\u00fchrt werden. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) untersuchte die Regelungen und die Praxis von Nebent\u00e4tigkeiten der schweizerischen Universit\u00e4ten. Sie kam zum Schluss, dass f\u00fcr eine Beurteilung der Chancen und Risiken vermehrte Transparenz \u00fcber diese Aktivit\u00e4ten n\u00f6tig ist. An fast allen Universit\u00e4ten und Technischen Hochschulen der Schweiz besteht f\u00fcr die Professorinnen und Professoren die M\u00f6glichkeit, private Nebent\u00e4tigkeiten in unterschiedlichem Masse w\u00e4hrend der Arbeitszeit auszu\u00fcben. Die EFK sch\u00e4tzt, dass rund 2500 Personen solche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben k\u00f6nnen. Es fehlen aber Kontrollinstrumente, um zu pr\u00fcfen, ob die privaten Aktivit\u00e4ten im Interesse der Hochschulen sind, ob ein Bezug zur Lehr- und Forschungst\u00e4tigkeit besteht und die benutzte Infrastruktur auch abgerechnet wird. Eine aktive Informationspflicht \u00fcber die Nebenbesch\u00e4ftigungen und finanziellen Beteiligungen in Unternehmen von leitenden Angestellten der ETH tr\u00e4gt zu dringend n\u00f6tiger Transparenz und Vertrauen bei.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im ETH-Bereich besteht Lehr- und Forschungsfreiheit. Sie zu gew\u00e4hrleisten ist nach Meinung des Bundesrates oberstes Gebot. Dabei ist der Frage der Aus\u00fcbung von Neben\u00e4mtern und -besch\u00e4ftigungen die ihr geb\u00fchrende Aufmerksamkeit zu schenken. Der Bundesrat steht der Aus\u00fcbung von Mandaten durch leitende Angestellte der Institutionen des ETH-Bereichs - etwa dem Einsitz in Stiftungs- und Verwaltungsr\u00e4ten - offen gegen\u00fcber. Denn es ist unbestritten, dass dies wichtige Chancen bietet hinsichtlich der F\u00f6rderung der Kooperation und Interaktion mit der Privatwirtschaft. Dies ist dem ETH-Bereich von Bundesrat und Parlament \u00fcber den Leistungsauftrag als Ziel vorgegeben und ist Teil der attraktiven Rahmenbedingungen, dank denen er leistungsstarke Pers\u00f6nlichkeiten anzuziehen vermag.</p><p>Die \u00dcberpr\u00fcfung von Neben\u00e4mtern und -besch\u00e4ftigungen der Mitglieder der Schulleitungen der ETH und der Direktionen der Forschungsanstalten ist in zahlreichen Erlassen geregelt und erfolgt auf Stufe ETH-Rat und gegebenenfalls Departement. Die Institutionen des ETH-Bereichs ihrerseits verf\u00fcgen \u00fcber Instrumente, mit denen sie die Neben\u00e4mter und -besch\u00e4ftigungen der Professorenschaft regeln und kontrollieren. So h\u00e4lt die Kaderlohnverordnung (SR 172.220.12) fest, welche Neben\u00e4mter und -besch\u00e4ftigungen dem ETH-Rat als oberstem Leitungsorgan zu melden sind und in welchen F\u00e4llen dieser eine Meldung an das Departement vorzunehmen hat (z. B. bei Verminderung der Leistungsf\u00e4higkeit oder bei m\u00f6glichen Interessenkonflikten). Diese Bestimmung wird in der Verordnung ETH-Bereich (SR 414.110.3) bekr\u00e4ftigt und dahingehend erg\u00e4nzt, dass auch Neben\u00e4mter und -besch\u00e4ftigungen zu melden sind, welche den Ruf des ETH-Bereichs beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten. Gem\u00e4ss Professorenverordnung ETH (SR 172.220.113.40) bed\u00fcrfen Professorinnen und Professoren namentlich f\u00fcr die Mitgliedschaft in Verwaltungsr\u00e4ten oder Gesch\u00e4ftsleitungen von Unternehmen einer Bewilligung des Pr\u00e4sidenten der ETH. Nehmen die Professorinnen und Professoren f\u00fcr entgeltliche Aktivit\u00e4ten ausserhalb der ETH deren Mittel wie Laboreinrichtungen oder Sekretariat in Anspruch, so haben sie die ETH zu entsch\u00e4digen. Die Personalverordnung ETH-Bereich (SR 172.220.113) regelt sodann die Neben\u00e4mter und -besch\u00e4ftigungen der \u00fcbrigen Mitarbeitenden im ETH-Bereich. Schliesslich bestimmen die Richtlinien des ETH-Rates betreffend Nebenbesch\u00e4ftigungen das Vorgehen bei der \u00dcbernahme von Mandaten (Nebenbesch\u00e4ftigungen) durch die Mitglieder der Schulleitungen und der Direktionen.</p><p>Der Bundesrat hat das Anliegen der Offenlegung der Interessenbindungen von Mitgliedern der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes anerkannt und die Motion Gilli 13.4040, welche eine Gleichbehandlung aller Organe bei der Publikation der Interessenbindungen verlangt, zur Annahme empfohlen. Der Bundesrat ist bereit, auch im ETH-Bereich zu pr\u00fcfen, wie bei Mitgliedern der Leitungsorgane der Institutionen des ETH-Bereichs die Transparenz in Bezug auf Interessenbindungen in ihren Forschungs- und Lehrgebieten erh\u00f6ht werden kann. Betreffend die Neben\u00e4mter von Professorinnen und Professoren bestehen bereits einschl\u00e4gige Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Bei weiter gehenden Bestimmungen zur Offenlegung m\u00fcssten die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und die Pers\u00f6nlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Auch d\u00fcrfte die Attraktivit\u00e4t des ETH-Bereichs f\u00fcr international renommierte Forschende nicht geschw\u00e4cht werden. Die notwendigen Anpassungen bestehender Regelungen wird der Bundesrat im Rahmen der Botschaft \u00fcber die F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 beantragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|32|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527119333)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403222400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Bildung|Wissenschaft und Forschung"}}