{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143627,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143627,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3627","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Durch Modernisierungsvorsorge zu energetischer Geb\u00e4udesanierung ermuntern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Viele Geb\u00e4ude werden nicht energetisch saniert, weil dem Eigent\u00fcmer die notwendigen R\u00fcckstellungen fehlen. Hier k\u00f6nnte das Instrument einer obligatorischen Modernisierungsvorsorge ansetzen:</p><p>Eigent\u00fcmer von ineffizienten Geb\u00e4uden m\u00fcssen jedes Jahr einen Betrag zur\u00fccklegen, der f\u00fcr die energetische Sanierung ihres Geb\u00e4udes reserviert ist. Je mehr Energie das Geb\u00e4ude verschwendet (je schlechter die Geak-Einstufung), desto h\u00f6her der Vorsorgebetrag. So wird sichergestellt, dass f\u00fcr aufwendige energetische Modernisierungen perspektivisch auch gen\u00fcgend Geld vorhanden ist. Eigent\u00fcmer effizienter Geb\u00e4ude (z. B. Geak-Klasse A bis C und/oder Geb\u00e4ude nach einem bestimmten Baujahr) sind von der Vorsorgepflicht befreit. Damit fliesst kein Geld in den Staatshaushalt oder in fremde Taschen. Der Vorsorgebetrag speist einen Sanierungsfonds, der an das Geb\u00e4ude gebunden ist. Er erh\u00f6ht somit den Geb\u00e4udewert. Bei Hand\u00e4nderung wird der angesparte Betrag mit ver\u00e4ussert, er steht exklusiv f\u00fcr die energetische Sanierung des Geb\u00e4udes zur Verf\u00fcgung. Der Sparbetrag ist steuerbefreit. Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Vor- und Nachteile sieht er in diesem Instrument? </p><p>2. Ist die Realisierung der Modernisierungsvorsorge sinnvoller auf Bundesebene oder auf kantonaler Ebene? Warum?</p><p>3. Welche Auswirkungen auf Sanierungshemmnisse/Sanierungst\u00e4tigkeit erwartet er? </p><p>4. Welche Beh\u00f6rde(n) k\u00f6nnte(n) f\u00fcr den Vollzug dieser Vorsorge verantwortlich sein?</p><p>5. Welche alternativen Nachweise zum Geak - insbesondere f\u00fcr Nichtwohngeb\u00e4ude, wo kein Geak existiert - k\u00f6nnten geeignet sein? Spricht etwas dagegen, Eigent\u00fcmer neuerer Geb\u00e4ude von der Vorsorgepflicht auszunehmen?</p><p>6. Mit welcher Wirkung auf Steuereinnahmen des Staates w\u00e4re zu rechnen, wenn z. B. pro Jahr 4 Milliarden Franken steuerbefreit in Sanierungsvorsorgefonds einbezahlt w\u00fcrden (unter Ber\u00fccksichtigung, dass Ausgaben auch nach heutigem Recht steuerbefreit sind - nur sp\u00e4ter, n\u00e4mlich zum Sanierungszeitpunkt)? Inwiefern ist mit h\u00f6heren Steuereinnahmen durch den steigenden Geb\u00e4ude-/Eigenmietwert und durch die Modernisierungst\u00e4tigkeit selbst (Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuer, Einkommenssteuer) zu rechnen?</p><p>7. Sind individuelle Vorsorgekonten oder ist ein gesellschaftlicher Fonds zu bevorzugen?</p><p>8. Welche Auswirkungen auf die Kapitalm\u00e4rkte h\u00e4tte es, wenn pro Jahr 4 Milliarden Franken in geb\u00e4udegebundene Sanierungsvorsorgefonds einbezahlt w\u00fcrden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Vorteile: Geb\u00e4udeerneuerungen haben ein grosses Energiesparpotenzial. Mit einer obligatorischen Modernisierungsvorsorge w\u00fcrden Gesamtsanierungen gef\u00f6rdert. Die j\u00e4hrlich einbezahlten Einlagen k\u00f6nnten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der gesamte angesparte Vorsorgebetrag w\u00fcrde anschliessend bei zweckkonformer Verwendung steuerfrei bezogen. Eine obligatorische Modernisierungsvorsorge setzt voraus, dass ein Geb\u00e4udeausweis der Kantone (Geak) f\u00fcr alle Wohngeb\u00e4ude vorhanden ist. Das System erm\u00f6glicht, gezielt die Geb\u00e4ude im schlechtesten energetischen Zustand anzugehen.</p><p>Nachteile: Immobilienbesitzer w\u00fcrden in ihrer Freiheit beschnitten, ihre verf\u00fcgbaren Mittel in andere Investitionen oder den Konsum zu investieren. Wie bei bestehenden steuerlichen Anreizen f\u00fcr energetische Sanierungen von Geb\u00e4uden sind weder die tats\u00e4chlichen Steuerersparnisse offenkundig, noch werden die Steuerausf\u00e4lle transparent. Der Vollzug d\u00fcrfte deutlich aufwendiger sein. Es m\u00fcsste \u00fcberwacht werden, dass die Gelder ge\u00e4ufnet und zum vorgesehenen Zweck auch verwendet w\u00fcrden. Zudem w\u00e4ren laut Vorschlag die Gelder nicht linear \u00fcber die Zeit einzuzahlen, stattdessen w\u00fcrden sich die Betr\u00e4ge am Zustand des Geb\u00e4udes orientieren. Entsprechend detailliert m\u00fcsste eine Kontrolle im Vollzug erfolgen. Steuerlich w\u00e4re sicherzustellen, dass die im Rahmen der obligatorischen Modernisierungsvorsorge angesparten und bereits privilegierten Mittel bei zweckkonformer Verwendung als Auslagen f\u00fcr energetische Sanierungen im Privatverm\u00f6gen nicht nochmals abgezogen werden k\u00f6nnten. Diese Problematik hatte sich bereits in der von Volk und St\u00e4nden am 11. M\u00e4rz 2012 abgelehnten Bauspar-Initiative gestellt, die mittels Energie-Bausparen analoge Abzugsm\u00f6glichkeiten vorsah, die der Bundesrat in den Abstimmungserl\u00e4uterungen kritisch beurteilt hatte. Die Problematik der zweimaligen steuerlichen Erm\u00e4ssigung stellt sich auch beim Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen. Die obligatorische Modernisierungsvorsorge stellt zudem im Falle einer Scheidung oder bei Rentnerhaushalten, deren Liquidit\u00e4t eingeschr\u00e4nkt ist, eine finanzielle Herausforderung dar. Zudem ist zu ber\u00fccksichtigen, dass Eigent\u00fcmer mit unterschiedlichen Einkommen in den Genuss unterschiedlicher Steuerabzugsm\u00f6glichkeiten in Abh\u00e4ngigkeit vom Steuerprogressionsgrad kommen. Eigent\u00fcmer mit h\u00f6heren Einkommen werden f\u00fcr dieselbe Massnahme st\u00e4rker gef\u00f6rdert als Personen mit tieferen Einkommen. Verfassungsrechtliche Herausforderungen sind zu vertiefen: namentlich die Tiefe des Eingriffs in die Eigentumsrechte, Wirtschaftsfreiheit, Kompetenz der Kantone im Geb\u00e4udebereich. Sollte insbesondere das Obligatorium zur Modernisierungsvorsorge auf Stufe Bund etabliert werden, so w\u00fcrden die Kompetenzen des Bundes nach Artikel\u00a089 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung (BV) hierzu nicht ausreichen; da f\u00fcr Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Geb\u00e4uden betreffen, vor allem die Kantone zust\u00e4ndig sind, m\u00fcsste der entsprechende BV-Artikel ge\u00e4ndert werden. Ebenso w\u00e4re zu pr\u00fcfen, inwiefern eine obligatorische Modernisierungsvorsorge bestehende klimapolitische Instrumente mit gleicher Zielsetzung wie F\u00f6rderprogramme (v. a. Geb\u00e4udeprogramm) und die CO2-Abgabe auf Brennstoffen oder ein k\u00fcnftiges Lenkungssystem, wie es die Energiestrategie 2050 vorsieht, tangieren w\u00fcrde. Gem\u00e4ss der wissenschaftlichen Literatur sind es nicht immer die fehlenden finanziellen Mittel, die energetische Sanierungen hemmen, sondern auch Informationsdefizite bei den Geb\u00e4udebesitzenden bez\u00fcglich Miet- und Steuerrecht. Zudem m\u00fcssten Geb\u00e4udebesitzende bei grossen Sanierungsarbeiten m\u00f6gliche Konflikte mit der Mieterschaft bef\u00fcrchten.</p><p>2./4. Wie bereits in Antwort 1 aufgef\u00fchrt, liegt die Kompetenz im Geb\u00e4udebereich bei den Kantonen. Die Hauptlast des Vollzugs d\u00fcrfte aus heutiger Sicht demnach bei den kantonalen Steuerbeh\u00f6rden und den kantonalen Energiefachstellen liegen.</p><p>3. Die obligatorische Modernisierungsvorsorge w\u00fcrde vor allem Gesamtsanierungen anstelle von etappierten Sanierungen f\u00f6rdern. Sie w\u00e4re aber mit den bestehenden Instrumenten im Miet- und Steuerrecht, der CO2-Abgabe sowie dem Geb\u00e4udeprogramm abzustimmen.</p><p>5. Die Kantone pr\u00fcfen zurzeit die M\u00f6glichkeiten, den Geak f\u00fcr weitere Geb\u00e4udekategorien auszubauen. Es gibt kein anderes Benchmarking-System, auf welches sich eine obligatorische Modernisierungsvorsorge st\u00fctzen k\u00f6nnte. Durch eine Modernisierungsvorsorge sollten auch neue Geb\u00e4ude erfasst werden, da es darum geht, l\u00e4ngerfristig R\u00fcckstellungen zu t\u00e4tigen.</p><p>6. Eine Sch\u00e4tzung der finanziellen Auswirkungen ist aufgrund zu vieler unbestimmter Parameter nicht m\u00f6glich. Es w\u00e4re aber mit Steuerausf\u00e4llen f\u00fcr Bund, Kantone und Gemeinden zu rechnen.</p><p>7. Um den Vollzugsaufwand klein zu halten, wie auch aus eigentumsrechtlicher Optik, w\u00e4ren individuelle Vorsorgekonten deutlich vorzuziehen.</p><p>8. Gem\u00e4ss der Schweizerischen Nationalbank setzt sich das Verm\u00f6gen der privaten Haushalte aus etwa 2000 Milliarden Franken Forderungen (verschiedene Bankprodukte wie Konten und Fonds) sowie 1500 Milliarden Franken Immobilienwerte zusammen. Gemessen an den Hypothekarforderungen im Inland von 869 Milliarden Franken im Jahr 2013 w\u00e4re die j\u00e4hrliche Einlage marginal. Die Auswirkungen einer \u00c4ufnung von 4 Milliarden Franken pro Jahr auf den Kapitalmarkt sind also als gering einzusch\u00e4tzen. Theoretisch ist ein Substitutionseffekt m\u00f6glich, indem Investitionen ausserhalb des Liegenschaftsmarktes zugunsten der Einlagen in die Modernisierungsvorsorge verschoben werden m\u00fcssen. Dieser Effekt ist schwierig abzusch\u00e4tzen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409702400000)\/","SubmittedBy":"Grossen J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1466121600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527010960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403222400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}