{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143630,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143630,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3630","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Werbevorschriften. Automatische \u00dcbernahme von EU-Recht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Media-Abkommen der EU regelt die F\u00f6rderung von Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung europ\u00e4ischer Filmproduktionen. Das Abkommen erm\u00f6glicht Schweizer Filmschaffenden, von EU-F\u00f6rdermassnahmen zu profitieren. Gleichzeitig f\u00fchren das Media-Abkommen, aber auch andere Regelungen auf Ebene der EU sowie der EU-Staaten zu regulatorischen Angleichungen in der Schweiz im Bereich der elektronischen Medien und der Vorschriften bez\u00fcglich Werbung. </p><p>Die politischen Diskussionen und Forderungen in den Bereichen Umweltschutz, Jugendschutz, Tabak und Alkohol, Pr\u00e4ventionspolitik oder Antidiskriminierung sind beunruhigend und f\u00fchren zu einer Vielzahl neuer Vorschriften und damit zu einer immer h\u00f6heren Regulierungsdichte. Werbeverbote gelten im Umfeld der EU-Kommission zunehmend als geeignete Instrumente f\u00fcr das Erwirken und Durchsetzen staatlich gewollter gesellschaftlicher Verhaltensmuster - eine auch beim Bundesamt f\u00fcr Gesundheit festzustellende Tendenz.</p><p>1. Geht der Bundesrat auch davon aus, dass die Schweiz entsprechende EU-Regulierungen mit einem institutionellen Abkommen \u00fcbernehmen m\u00fcsste? </p><p>2. Ist er bereit, eine Liste zu erstellen mit den geltenden, geplanten und diskutierten Vorschriften f\u00fcr elektronische Medien auf Ebene der EU, der EU-Staaten sowie der Schweiz, namentlich in den Bereichen Werbeverbote und -einschr\u00e4nkungen (z. B. f\u00fcr Tabak, Alkohol, Kosmetikprodukte, Kindernahrung usw.), Lebensmittelwerbung (versch\u00e4rfte Vorschriften z. B. bez\u00fcglich Fett, Zucker und Salz), Werbung f\u00fcr Autos sowie Produkte mit hohem Energieverbrauch (umfangreiche Deklarations- und Informationspflichten), Sponsoringverbote f\u00fcr elektronische Medien, st\u00e4rkere Reglementierung der Werbung f\u00fcr Dienstleistungen im Finanzbereich, Weiterentwicklung der M\u00f6glichkeit f\u00fcr Sammelklagen sowie die versch\u00e4rfte Rechtsdurchsetzung beim Werberecht mit Geldbussen und \"black lists\"?</p><p>3. Wie beurteilt er die Gefahr, dass der Anwendungsbereich genannter Richtlinien \u00fcber den Fernsehbereich hinaus auf alle audiovisuellen Mediendienste (inkl. Internet) erweitert wird?</p><p>4. Welche weiteren Vorschriften, Auflagen und Massnahmen sind nach seiner Kenntnis im Bereich Internet konkret in n\u00e4chster Zukunft geplant?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz nahm von 2006 bis zum Auslaufen des letzten Media-Abkommens 2013 am Media-Programm teil. Seit Anfang 2014 ist das Media-Programm zusammen mit dem Kultur-Programm ein Bestandteil des EU-Kulturf\u00f6rderungsprogramms \"Kreatives Europa\". Die Schweiz nimmt bis auf Weiteres nicht daran teil, f\u00fchrt aber zurzeit mit der EU Gespr\u00e4che \u00fcber eine Teilnahme. </p><p>1. Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU \u00fcber ein institutionelles Abkommen sind zurzeit im Gang. Das institutionelle Abkommen soll f\u00fcr die bilateralen Marktzugangsabkommen Regeln zur Rechtsauslegung, zur \u00dcberwachung und zum Streitbeilegungsverfahren zwischen den Vertragsparteien festlegen. Zudem ist eine dynamische, aber keine automatische Rechtsanpassung der Abkommen an den relevanten EU-Acquis vorgesehen; jede zuk\u00fcnftige Rechts\u00fcbernahme soll weiterhin Gegenstand eines selbstst\u00e4ndigen Entscheids der Schweiz bilden. Dabei bleiben die Unabh\u00e4ngigkeit, die verfassungsrechtlichen und die demokratischen Verfahren der Schweiz gewahrt. </p><p>Das Abkommen \"Kreatives Europa\" regelt die Beteiligung der Schweiz am Media-Programm sowie am Kultur-Programm der EU. Es handelt sich um ein Programmbeteiligungsabkommen und wird nach Ansicht des Bundesrates nicht in den Anwendungsbereich eines institutionellen Abkommens fallen.</p><p>Sofern die Verhandlungen zum Abkommen \"Kreatives Europa\" positiv abgeschlossen werden k\u00f6nnen, wird das Parlament die Gelegenheit haben, sich zur Beteiligung der Schweiz an diesen Programmen zu \u00e4ussern.</p><p>2. In der Schweiz gelten bereits mehrere Vorschriften zur Werbung in elektronischen Medien. In erster Linie sind die Werberegeln des Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens \u00fcber das grenz\u00fcberschreitende Fernsehen (E\u00dcGF; SR 0.784.405), des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) sowie der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; SR 784.401) anwendbar. Zudem sind in spezifischen Erlassen, wie der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV; SR 812.212.5) oder der Tabakverordnung (TabV; SR 817.06), Werbenormen verankert, die auch f\u00fcr elektronische Medien gelten. </p><p>Damit Staaten mit der EU ein bilaterales Media-Abkommen abschliessen k\u00f6nnen, ist die Angleichung an die Regeln der Richtlinie 2010/13/EU \u00fcber audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie, Richtlinie 2010/13/EU des Europ\u00e4ischen Parlamentes und des Rates vom 10. M\u00e4rz 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten \u00fcber die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste, Richtlinie \u00fcber audiovisuelle Mediendienste, OJ L 95, 15. April 2010) eine Bedingung. Die Schweiz hat daher im Rahmen des letzten Media-Abkommens Teile dieser Richtlinie \u00fcbernommen. Dabei wurden autonom auch die Alkoholwerbebestimmungen f\u00fcr das Fernsehen gelockert, um eine Benachteiligung von Schweizer Anbietern zu verhindern. </p><p>Die Vorschriften der AVMD-Richtlinie gelten nicht nur f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Fernsehdienste, sondern auch f\u00fcr Abrufdienste oder Video-on-Demand. Bei diesen Diensten handelt es sich um Bewegtbildinhalte, die \u00fcber elektronische Kommunikationsnetze zeitversetzt konsumiert werden und als fernseh\u00e4hnlich gelten. Die AVMD-Richtlinie definiert die Abrufdienste eng. Sie schliesst die meisten Internetseiten aus, auch diejenigen, die lediglich zu Erg\u00e4nzungszwecken audiovisuelle Elemente enthalten. </p><p>Eine allf\u00e4llige Anpassung des schweizerischen Werberechtes an die AVMD-Richtlinie ist zurzeit Gegenstand von Verhandlungen mit der EU. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Erstellung einer solchen Liste erst nach Abschluss der Verhandlungen sinnvoll ist.</p><p>3. Wie bereits in der Antwort 2 festgehalten, regelt die AVMD-Richtlinie sowohl lineares Fernsehen als auch nichtlineare Abrufdienste, schliesst aber die meisten Internetseiten aus. Die AVMD-Richtlinie wurde letztes Mal 2010 revidiert. Aufgrund der fortschreitenden dynamischen Entwicklung des Mediensektors \u00fcberpr\u00fcft die EU momentan einen weiteren Revisionsbedarf. Die EU-Kommission hat am 24. April 2013 mit dem \"Gr\u00fcnbuch \u00fcber die Vorbereitung auf die vollst\u00e4ndige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Sch\u00f6pfung und Werte\" eine \u00f6ffentliche Diskussion dazu lanciert. Die rund 230 Stellungnahmen zeigen keine eindeutige Tendenz zu mehr Regulierung oder Deregulierung der elektronischen Medien. </p><p>Der Bundesrat geht kurz- bis mittelfristig nicht davon aus, dass der Anwendungsbereich der AVMD-Richtlinie auf weitere, zurzeit von der AVMD-Richtlinie nicht erfasste Mediendienste ausgedehnt wird. Er verfolgt aber die EU-weite Diskussion zu diesem Thema aufmerksam.</p><p>4. Zurzeit wird im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz \u00fcber Tabakprodukte (TabPG) \u00fcber Einschr\u00e4nkungen der Werbung f\u00fcr Tabakprodukte sowie f\u00fcr Gegenst\u00e4nde, die eine funktionale Einheit mit dem konsumierten Tabakprodukt bilden, in elektronisch vermittelten Inhalten (E-Mail, Internetseiten, SMS usw.) diskutiert. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1409097600000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527101793)\/","SubmissionDate":"\/Date(1403222400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4914,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Medien und Kommunikation"}}