{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143683,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143683,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3683","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tierversuche. Wie zuverl\u00e4ssig sind die Resultate angesichts von 200 Millionen Franken \u00f6ffentlicher Mittel pro Jahr?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine k\u00fcrzlich von der McGill University in Kanada durchgef\u00fchrte Studie hat gezeigt, dass bei Tierversuchen das Geschlecht der Person, die den Versuch durchf\u00fchrt, einen Einfluss auf das Resultat hat. Bei Versuchen mit Nagern hat die blosse Anwesenheit von M\u00e4nnern die Tiere so gestresst, dass die Analyseresultate anders ausfielen, als wenn keine M\u00e4nner anwesend waren. Frauen beeinflussen die Resultate hingegen nicht. Diese Studie stellt viele der existierenden Resultate infrage. Sie kann auch erkl\u00e4ren, weshalb es f\u00fcr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schwierig ist, die Resultate anderer Forschungsteams zu wiederholen.</p><p>Gem\u00e4ss Statistiken werden an unseren Universit\u00e4ten und Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen immer mehr Tiere f\u00fcr Versuche verwendet, was zu j\u00e4hrlichen Kosten in der H\u00f6he von 170 bis 240 Millionen Franken f\u00fchrt. Die Industrie hingegen reduziert die Anzahl Versuchstiere stetig. Man kann sich also berechtigterweise die Frage stellen, ob die \u00f6ffentlichen Mittel gut investiert sind.</p><p>Zum Vergleich: Der Bund unterst\u00fctzt die Forschung nach Alternativen zu Tierversuchen durch die Stiftung Forschung 3R lediglich mit 400 000 Franken.</p><p>Was noch schlimmer ist: Niemand weiss, wie viele als wirksam befundene Medikamente nie auf den Markt kommen, weil sie aufgrund von Tierversuchen fr\u00fchzeitig aus dem Herstellungsprozess ausscheiden. Wenn wir uns bereits fr\u00fcher nur auf solche Versuchsmethoden gest\u00fctzt h\u00e4tten, m\u00fcssten wir heute auf eine Menge n\u00fctzlicher Medikamente, z. B. Aspirin, Ibuprofen, Insulin, Penicillin oder Phenobarbital, verzichten. Diese Substanzen f\u00fchren n\u00e4mlich bei bestimmten Tierarten zu schweren Gesundheitssch\u00e4den, da sich deren Stoffwechselprozesse von unseren unterscheiden.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann der Bundesrat rechtfertigen, dass so viele \u00f6ffentliche Mittel f\u00fcr Methoden aufgewendet werden, deren Zuverl\u00e4ssigkeit regelm\u00e4ssig infrage gestellt wird?</p><p>2. Wann beabsichtigt der Bundesrat die f\u00fcr die Erforschung von Alternativen n\u00f6tigen Mittel zur Verf\u00fcgung zu stellen?</p><p>3. Warum nicht einfach die unn\u00f6tigen Tierversuche verbieten, da bereits zuverl\u00e4ssigere und g\u00fcnstigere Alternativen existieren?</p><p>4. Das Tierschutzgesetz verlangt vom Bundesrat, die Forschung nach Alternativen zu f\u00f6rdern. Auf 1200 Tierversuche pro Jahr kommen aber lediglich f\u00fcnf Forschungsprojekte, die nach dem 3R-Prinzip (reduce, refine, replace) durchgef\u00fchrt werden. Ist der Bundesrat wirklich der Ansicht, er befolge das vom Parlament verabschiedete Gesetz?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Forschung an und mit Tieren unterliegt dem Tierschutzgesetz (SR 455). Dieses fordert eine G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen den Interessen des Tieres und der Menschen. Dabei bilden die Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von Methoden, die Tierversuche ersetzen, mit weniger Versuchstieren auskommen oder eine geringere Belastung derselben zur Folge haben, eine zentrale Grundlage (sogenanntes 3R-Prinzip: replace, reduce, refine). Artikel\u00a022 des Tierschutzgesetzes verpflichtet den Bund, 3R-Forschung zu f\u00f6rdern. Im Jahre 1987 wurde die Stiftung Forschung 3R (SF3R) mit dem Auftrag, die Umsetzung der 3R-Prinzipien zu f\u00f6rdern, gegr\u00fcndet. Die Stiftung SF3R erh\u00e4lt zu gleichen Teilen finanzielle Mittel vom Bund und von der pharmazeutischen Industrie.</p><p>In einem Bericht der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (\"Tierversuche. Pr\u00fcfung des Bewilligungsprozesses, der Kosten und der Finanzierung\", Februar 2009) wurde erstmals eine Kostenabsch\u00e4tzung f\u00fcr Tierhaltungen der damals rund 330 000 Versuchstiere an den schweizerischen Hochschulen (ETH, Universit\u00e4ten) vorgenommen. Die Gesamtkosten f\u00fcr Tierhaltungen wurden hierbei auf j\u00e4hrlich 82 Millionen Franken gesch\u00e4tzt, wovon der Bund durch Direktbeitr\u00e4ge an die beiden ETH und an die Universit\u00e4ten rund 33 Millionen Franken tr\u00e4gt (vgl. Antwort auf die Anfrage Graf Maya 11.1085, \"\u00d6ffentliche Gelder f\u00fcr Tierversuche. Mehr Transparenz\").</p><p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1. Das systematische Hinterfragen von Sinn und Notwendigkeit eines jeden Forschungsprojekts an und mit Tieren bildet aus Sicht des Bundesrates eine zentrale Voraussetzung zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes. Diese Evaluation erfolgt sowohl ex ante im Bewilligungsverfahren von Forschungsprojekten wie anl\u00e4sslich der Ex-post-Evaluation der Forschungsresultate. Dank dem vom Gesetz vorgeschriebenen und in der Forschungspraxis bew\u00e4hrten Prozess werden Projektgesuche mitsamt ihrer Methoden kritisch hinterfragt und nur genehmigt, wenn alle Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.</p><p>2. In der Schweiz werden Alternativen zu Tierversuchen mit Geldern der SF3R gef\u00f6rdert und Methoden entwickelt, durch welche die Anzahl Tierversuche verringert und die Belastung der Versuchstiere vermindert werden soll. Das Postulat der WBK-N 12.3660, \"Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden f\u00fcr Tierversuche\", vom 17. August 2012 beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen gef\u00f6rdert und deren Implementierung in der Forschung gest\u00e4rkt werden kann. Dabei soll auch aufgezeigt werden, welche Perspektiven f\u00fcr die Zukunft der Stiftung 3R bestehen und welche Optionen offenstehen, um Institutionen und Forschende, die staatliche Unterst\u00fctzungsgelder erhalten, zum Einsatz von Alternativmethoden bzw. zu Massnahmen zur Reduktion der Tierzahlen oder zur Verminderung der Belastung der Versuchstiere zu bef\u00e4higen und zu verpflichten. Der Bericht ist zurzeit in Erarbeitung. Zur Frage der Interpellantin betreffend Zeitplan und Mittelbemessung kann sich der Bundesrat vor dem Vorliegen des Berichtes nicht \u00e4ussern.</p><p>3. Im Zusammenhang mit der Zulassung von Arzneimitteln ist der Tierversuch zur Beurteilung m\u00f6glicher Gesundheitsrisiken f\u00fcr Mensch und Tier oft unverzichtbar. Das Chemikalienrecht f\u00f6rdert die Anwendung von alternativen Testmethoden. Im Rahmen des OECD-Testmethoden-Programms arbeiten viele Staaten sowie die EU daran, neue Testmethoden als Ersatz f\u00fcr Tierversuche zu etablieren. Vor diesem Hintergrund werden in der Schweiz mit Geldern der SF3R oder der betroffenen \u00c4mter Alternativen zu Tierversuchen bzw. Methoden entwickelt, durch welche die Anzahl Tierversuche verringert werden kann. Alternativmethoden f\u00fcr regulatorische Verfahren k\u00f6nnen aber erst nach deren Validierung international als Ersatz f\u00fcr Tierversuche verwendet werden.</p><p>Die Regulierungen im Bereich der Tierversuche in der EU gem\u00e4ss Richtlinie 2010/63/EU stimmen weitgehend mit den Schweizer Tierschutzvorschriften \u00fcberein. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat aufgrund des revidierten Lebensmittelgesetzes das Inverkehrbringen von Kosmetika, die in Tierversuchen getestet worden sind, einschr\u00e4nken oder verbieten kann (analog Tierversuchsverbot gem\u00e4ss EU-Verordnung \u00fcber kosmetische Mittel, Verordnung EG Nr. 1223/2009).</p><p>4. Aus Sicht des Bundesrates ist es entscheidend, dass f\u00fcr jedes Forschungsprojekt an und mit Tieren die vom Tierschutzgesetz vorgeschriebene G\u00fcterabw\u00e4gung durchgef\u00fchrt wird. Vom Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen wird den Forschenden dazu ein \"Leitfaden zur Durchf\u00fchrung der G\u00fcterabw\u00e4gung\" zur Verf\u00fcgung gestellt (<a href=\"http://www.blv.admin.ch/themen/tierschutz/05459/index.html?lang=de\">http://www.blv.admin.ch/themen/tierschutz/05459/index.html?lang=de</a>). Es geh\u00f6rt auch zur Aufgabe der kantonalen Bewilligungsinstanzen und der wissenschaftlichen Begutachtung der Forschungsf\u00f6rderungsagenturen, der Beachtung des 3R-Prinzips Nachachtung zu verschaffen, durch die Forderung nach Verbesserungen und Ersatzmethoden f\u00fcr Tierversuche.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1415145600000)\/","SubmittedBy":"Chevalley Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527193160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1410134400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Umwelt|Gesundheit"}}