{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143698,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143698,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3698","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Situation arbeitst\u00e4tiger Auslandschweizerinnen und -schweizer in EU-Efta-Staaten. M\u00f6gliche Konsequenzen nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gesamthaft leben rund 450 000 Schweizerinnen und Schweizer in EU-Efta-Staaten. Das Abkommen der Personenfreiz\u00fcgigkeit zwischen der Schweiz und den EU-Staaten, welches seit 2002 in Kraft ist, gibt den Staatsangeh\u00f6rigen der Schweiz und der EU/Efta-Mitgliedstaaten grunds\u00e4tzlich das Recht, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu w\u00e4hlen. Die Personenfreiz\u00fcgigkeit brachte den Schweizerinnen und Schweizern, die in der EU arbeiten, grosse Vorteile. </p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gross ist der Anteil arbeitst\u00e4tiger Schweizer Staatsangeh\u00f6riger in den einzelnen EU-Efta-Staaten (Auflistung nach L\u00e4ndern)?</p><p>2. Wie viele Schweizerinnen und Schweizer wandern j\u00e4hrlich in den EU-Efta-Raum aus und machen somit von der Personenfreiz\u00fcgigkeit Gebrauch?</p><p>3. Welche Vorteile haben die arbeitst\u00e4tigen Auslandschweizer dank der koordinierten Sozialversicherungen?</p><p>4. Gibt es weitere Vorteile, die dank der bilateralen Vertr\u00e4ge entstehen?</p><p>5. Welche Nachteile h\u00e4tten die Schweizerinnen und Schweizer in EU-Efta-Staaten, wenn das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen und damit die Bilateralen I wegfallen w\u00fcrden?</p><p>6. Welche Auswirkungen h\u00e4tte ein Wegfall des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens f\u00fcr Schweizer Studierende und Forscherinnen und Forscher? </p><p>7. Welche Auswirkungen h\u00e4tte die K\u00fcndigung des Abkommens \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit auf das Schengen-Assoziierungsabkommen?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, einen ausf\u00fchrlichen Bericht zuhanden des Parlamentes und der \u00d6ffentlichkeit zu den obenstehenden Fragen und zur Bedeutung der Personenfreiz\u00fcgigkeit f\u00fcr die im europ\u00e4ischen Raum arbeitst\u00e4tigen Schweizerinnen und Schweizer zu erstellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Insgesamt leben per 31. Dezember 2013 444 203 Schweizerinnen und Schweizer im EU-Efta-Raum. Es existiert keine Statistik \u00fcber den Anteil Erwerbst\u00e4tiger. Ende 2013 lebten 257 550 erwerbsf\u00e4hige Schweizerinnen und Schweizer (18- bis 65-J\u00e4hrige) im EU/Efta-Raum (Zahl der erwerbsf\u00e4higen Auslandschweizerinnen und -schweizer im F\u00fcrstentum Liechtenstein nicht inbegriffen, da diese nicht nach Altersgruppe registriert werden), was einem Anteil von rund 58 Prozent entspricht. Die gr\u00f6ssten Gruppen von 18- bis 65-j\u00e4hrigen Auslandschweizerinnen und -schweizern leben in Frankreich (112 443), Deutschland (48 750), Italien (29 220), dem Vereinigten K\u00f6nigreich (19 561) und Spanien (12 588). (Detaillierte Zahlen zu allen L\u00e4ndern sind unter folgendem Link abrufbar: <a href=\"https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aktuell/informationen_deseda.html/eda/fr/meta/news/2014/1/24/51764\">https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aktuell/informationen_deseda.html/eda/fr/meta/news/2014/1/24/51764</a>.) </p><p>2. Im Jahr 2013 sind insgesamt 12 260 Schweizerinnen und Schweizer (alle Altersgruppen) in einen EU-Efta-Staat ausgewandert. Im Vergleich zum Vorjahr nahm diese Zahl um rund 2,3 Prozent ab. (Detaillierte Zahlen zu den Auswanderungen sind unter folgendem Link abrufbar: <a href=\"http://www.pxweb.bfs.admin.ch/Dialog/statfile.asp?lang=1\">http://www.pxweb.bfs.admin.ch/Dialog/statfile.asp?lang=1</a>.) </p><p>3. Anhang II des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA, SR 0.142.112.681) resp. Anlage II des Anhangs K des Efta-\u00dcbereinkommens (SR 0.632.31) gew\u00e4hrleisten die Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit. Dadurch wird sichergestellt, dass bei einem Arbeitsortwechsel innerhalb der EU/Efta keine Versicherungsanspr\u00fcche verlorengehen. Die im EU/Efta-Raum erwerbst\u00e4tigen Schweizerinnen und Schweizer zahlen in der Regel am Arbeitsort Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen und haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Geldleistungen werden grunds\u00e4tzlich auch dann gew\u00e4hrt, wenn sie in einem anderen als dem Land leben, das die Leistungen gew\u00e4hrt, ausser in der Arbeitslosenversicherung, in welcher das Territorialit\u00e4tsprinzip gilt. Wichtig ist auch, dass Versicherungszeiten aus anderen L\u00e4ndern f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Anspruchsvoraussetzungen f\u00fcr eine Leistung angerechnet werden.</p><p>4. Die wichtigsten pers\u00f6nlichen Vorteile st\u00fctzen sich auf das FZA resp. das Efta-\u00dcbereinkommen, welches Rechtsanspr\u00fcche in den Bereichen Einreise, Aufenthalt sowie Familiennachzug und einen Anspruch auf Gleichbehandlung beispielsweise beim Stellenantritt sowie die Koordination der Sozialversicherungen und die Anerkennung von Berufsqualifikationen regelt. Ausserhalb der Personenfreiz\u00fcgigkeit entstehen dank den bilateralen Vertr\u00e4gen je nach Anwendungsbereich zahlreiche weitere Vorteile.</p><p>5. Bei einem Wegfall des FZA k\u00f6nnten sich Schweizer Staatsangeh\u00f6rige auf die unter diesem Abkommen erworbenen Anspr\u00fcche berufen (\"droits acquis\"). Die Anwartschaften m\u00fcssten die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen regeln (siehe Art. 23 FZA).</p><p>Die Zulassung zum Arbeitsmarkt von Schweizerinnen und Schweizern ohne zweite Staatsb\u00fcrgerschaft eines EU-Efta-Staates k\u00f6nnte jeder EU-Mitgliedstaat eigenst\u00e4ndig regeln. Durch das uneinheitliche Zulassungssystem w\u00fcrden die H\u00fcrden zum europ\u00e4ischen Arbeitsmarkt f\u00fcr Schweizer Staatsangeh\u00f6rige gr\u00f6sser. Die heute gem\u00e4ss FZA geltenden Rechte (siehe Antwort 4 oben) w\u00fcrden nicht mehr bestehen.</p><p>6. Bei einem Wegfall des FZA w\u00fcrde das seit dem 15. September 2014 unter Vorbehalt der Unterzeichnung vor Ende 2014 vorl\u00e4ufig angewendete Abkommen zur Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungsrahmenprogrammen (\"Horizon-2020-Paket\") hinf\u00e4llig, und Forschende aus der Schweiz h\u00e4tten keinen gleichberechtigten Zugang mehr zu Ausschreibungen und zu wichtigen Forschungsinfrastrukturen, namentlich im Energiebereich. Die Teilnahme von Schweizer Studierenden und weiteren Zielgruppen an einzelnen Projekten von Erasmus plus, dem EU-Programm f\u00fcr allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, w\u00e4re weiterhin stark eingeschr\u00e4nkt. Die Schweiz h\u00e4tte keinen Zugang zu den Zusammenarbeits- und Informationsnetzen auf strategischer Ebene und k\u00f6nnte keine Projektkoordination \u00fcbernehmen. Im Bereich Forschung und Bildung hat die Internationalisierung in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Einen Spitzenplatz zu erzielen, wie ihn die Schweiz derzeit innehat, d\u00fcrfte ohne eine starke internationale Vernetzung nicht mehr m\u00f6glich sein. Dies w\u00fcrde den Hochschulen und dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden.</p><p>7. Die Personenfreiz\u00fcgigkeit und Schengen/Dublin sind nicht direkt miteinander verkn\u00fcpft, und die Guillotineklausel der Bilateralen I gilt nicht f\u00fcr das Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen. Es gibt einige wenige rechtliche Querbez\u00fcge zwischen diesen Abkommen, die aber - gegenseitiges Einvernehmen vorausgesetzt - einer Fortf\u00fchrung der Assoziierung auch im Falle einer K\u00fcndigung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens nicht entgegenstehen sollten. Die EU-Kommission hat jedoch verschiedentlich eine politische Verbindung zwischen Schengen/Dublin und der Personenfreiz\u00fcgigkeit hergestellt. Es kann entsprechend nicht ausgeschlossen werden, dass eine K\u00fcndigung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens Auswirkungen auf die Schengen/Dublin-Assoziierung h\u00e4tte, wobei festzuhalten gilt, dass sowohl die Schweiz wie auch die EU ein Interesse an einer Fortf\u00fchrung der gut funktionierenden Kooperation haben.</p><p>8. Der Bericht des Bundesrates \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz vom 4. Juli 2012 (siehe <a href=\"http://biblio.parlament.ch/e-docs/365024.pdf\">http://biblio.parlament.ch/e-docs/365024.pdf</a>) sowie der Bericht des Bundesrates \u00fcber die Auslandschweizerpolitik vom 18. Juni 2010 (siehe <a href=\"https://biblio.parlament.ch/e-docs/352373.pdf\">https://biblio.parlament.ch/e-docs/352373.pdf</a>) enthalten umfangreiche Informationen \u00fcber die Bedeutung der Personenfreiz\u00fcgigkeit im Zusammenhang mit Auslandschweizerinnen und -schweizern. Diese Situation hat sich seither nicht massgeblich ver\u00e4ndert. Aufgrund der laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Initiative \"gegen Masseneinwanderung\" und deren Auswirkungen auf das FZA ist der Bundesrat der Ansicht, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielf\u00fchrend ist, einen neuen Bericht zu diesem Thema zu erstellen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1415750400000)\/","SubmittedBy":"Riklin Kathy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526103190)\/","SubmissionDate":"\/Date(1410393600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Europapolitik|Migration"}}