{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143763,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143763,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3763","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Leistungen der Krankenversicherungen. L\u00fccken in den Abrechnungssystemen Tiers payant und Tiers garant","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Leistungen der Krankenversicherungen sind im KVG geregelt und werden mit den beiden Abrechnungssystemen Tiers garant und Tiers payant abgegolten. Dazu bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie kann er in den geltenden Abrechnungssystemen sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten innert n\u00fctzlicher Frist eine Rechnungskopie vom Leistungserbringer (inklusive Spit\u00e4ler) erhalten?</p><p>2. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die R\u00fcckerstattung innerhalb von 30 Tagen erfolgt, damit die Rechnung des Leistungserbringers innert Rechnungsfrist bezahlt werden kann?</p><p>3. Wie kann er verhindern, dass Versicherer - wie in j\u00fcngster Zeit die Krankenversicherung Assura - das System zu ihren Gunsten ausnutzen und als Instrument der Risikoselektion einsetzen?</p>","ReasonText":"<p>Behandlungskosten werden heute nach dem \"Tiers payant\"-System oder dem \"Tiers garant\"-System abgerechnet. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, insbesondere wegen bestehender Gesetzesl\u00fccken, die immer zu Lasten der Patientinnen und Patienten ausgelegt werden. Versicherte, welche nicht mehr in der Lage sind, die in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge f\u00fcr ambulante Behandlungen oder Medikamente aus dem eigenen Portemonnaie vorzuschiessen, bevor die Leistungen durch die Krankenversicherer r\u00fcckverg\u00fctet werden, riskieren Mahn- und Betreibungsgeb\u00fchren, oder sie verzichten trotz medizinischer Notwendigkeit auf einen Arztbesuch. Einzelne Versicherer rechnen heute mit Apotheken nicht mehr im System des \"Tiers payant\" ab, um f\u00fcr schwer- oder chronischkranke Versicherte unattraktiv zu werden. Schliesslich erfolgen die R\u00fcckerstattungen von den Versicherten oft viel zu sp\u00e4t, so dass in vielen F\u00e4llen Mahn-, Bearbeitungs- und Betreibungsgeb\u00fchren bei Versicherten anfallen, die es finanziell am wenigsten gut tragen k\u00f6nnen. Zwar hat das BAG eine Meldestelle f\u00fcr zu sp\u00e4te R\u00fcckerstattungen durch die Versicherer eingerichtet, jedoch bietet diese Meldestelle im individuellen Fall kaum Unterst\u00fctzung, weil die Mittel begrenzt sind und eine Versp\u00e4tung sehr grossz\u00fcgig von bis zu drei Monaten akzeptiert wird.</p><p>Ein weiteres Problem stellt sich bei der Zustellung der Rechnungskopie. Oftmals k\u00f6nnen Versicherte die Rechtm\u00e4ssigkeit der Rechnung weder pr\u00fcfen noch Einfluss nehmen, weil sie keine Rechnungskopie erhalten oder die Rechnung von den Versicherungen unbesehen bezahlt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Krankenpflegeversicherung fusst auf dem Kostenverg\u00fctungsprinzip. Innerhalb desselben sind zwei Varianten zu unterscheiden: erstens Tiers garant und zweitens Tiers payant. Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) regelt die Honorarschuldnerschaft in Artikel\u00a042 KVG. In Artikel\u00a059 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.102) wird die Rechnungsstellung geregelt. Haben Versicherer und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, so schulden die Versicherten den Leistungserbringern die Verg\u00fctung der Leistung. Die Versicherten haben in diesem Falle gegen\u00fcber dem Versicherer einen Anspruch auf R\u00fcckerstattung (Art. 42 Abs. 1 KVG; System des Tiers garant). In Abweichung von Artikel\u00a022 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.1) kann dieser Anspruch dem Leistungserbringer abgetreten werden. Versicherer und Leistungserbringer k\u00f6nnen vereinbaren, dass der Versicherer die Verg\u00fctung dem Leistungserbringer schuldet (System des Tiers payant). Im Falle der station\u00e4ren Behandlung schuldet der Versicherer, in Abweichung von Absatz\u00a01, den auf ihn entfallenden Anteil an der Verg\u00fctung (Art. 42 Abs. 2 KVG).</p><p>Dieses System wurde bereits in der Botschaft vom 6. November 1991 (vgl. BBl 1992 I 170 f.) so vorgeschlagen. Der Bundesrat begr\u00fcndete dies damals damit, dass die Verantwortung und das Kostenbewusstsein der Versicherten gest\u00e4rkt werden. Er stellte daher das System des Tiers garant in den Vordergrund. Danach schuldet der Versicherte dem Leistungserbringer die Verg\u00fctung und hat gegen\u00fcber seinem Versicherer Anspruch auf deren R\u00fcckerstattung.</p><p>1./2. Die obengenannten gesetzlichen Bestimmungen enthalten wohl Regeln zur Rechnungsstellung, hingegen enthalten diese keine Frist, welche die R\u00fcckerstattung sowie die Zustellung der Rechnungskopie innert 30 Tagen sicherstellt. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) pr\u00fcft gest\u00fctzt auf Artikel\u00a021 Absatz\u00a03 KVG im Rahmen von Audits stichprobenweise die R\u00fcckzahlungsfristen im Tiers garant. Zudem wird bei den Versicherern zurzeit eine spezielle Evaluation betreffend die R\u00fcckzahlungsfristen vorgenommen. Allerdings hat das BAG unter dem geltenden Recht keine direkte gesetzliche Grundlage, um eine R\u00fcckzahlung innert 30 Tagen durchzusetzen. Gest\u00fctzt auf das allgemeine Gleichbehandlungsgebot kann das BAG in diesem Fall den Versicherer h\u00f6chstens darauf hinweisen, dass die R\u00fcckzahlung fristgerecht vorgenommen werden sollte. Nach Auswertung dieser Evaluation wird gepr\u00fcft, welche Massnahmen zu ergreifen sind. Der Bundesrat wird auch pr\u00fcfen, ob Massnahmen zur Zustellung der Kopie der Rechnung durch den Leistungserbringer (welche an den Krankenversicherer gegangen ist) an die versicherte Person angezeigt sind (im System des Tiers payant).</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Risikoselektion auch dadurch entgegengewirkt werden kann, indem die Anreize zur Risikoselektion vermindert werden. Soeben hat der Bundesrat auf der Grundlage der vom Parlament am 21. M\u00e4rz 2014 verabschiedeten \u00c4nderung des KVG in der Verordnung \u00fcber den Risikoausgleich einen zus\u00e4tzlichen Indikator festgelegt. Insbesondere sollen neu auch hohe Medikamentenkosten im Risikoausgleich erfasst werden. Mit der neuen Ausgleichsformel wird der Anreiz zur Risikoselektion weiter vermindert. Zudem schl\u00e4gt der Bundesrat mit einem Revisionsentwurf des KVG auch die institutionelle Trennung der sozialen Krankenversicherung und der Zusatzversicherung vor. Damit strebt er eine Verbesserung des Datenschutzes an, welche auch der Risikoselektion entgegenwirkt.</p><p>Im Rahmen der parlamentarischen Initiative Kessler 13.411, \"Risikoselektion durch die Krankenkassen von Patienten mit teuren Medikamenten soll unterbunden werden\", wird gegenw\u00e4rtig f\u00fcr den Bereich der Medikamente \u00fcberpr\u00fcft, inwieweit dort das System des Tiers payant gesetzlich eingef\u00fchrt werden soll, um allf\u00e4llige Risikoselektion bei Patientinnen und Patienten mit teuren Medikamenten zu unterbinden. Da im Bereich der Medikamente tats\u00e4chlich ein Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Risikoselektion besteht, begr\u00fcsst der Bundesrat das Pr\u00fcfen von M\u00f6glichkeiten, eine Risikoselektion bei Patientinnen und Patienten mit teuren Medikamenten in Zukunft zu verhindern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525378833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411430400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}