{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143774,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143774,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3774","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Personalisierte Medizin. Pers\u00f6nlichkeits- und Diskriminierungsschutz bez\u00fcglich nichtgenetischer Biomarker","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Personalisierte Medizin erm\u00f6glicht, die Veranlagung zu bestimmten Krankheiten abzusch\u00e4tzen, bevor sie ausbrechen. Solche pr\u00e4symptomatische Informationen sind betreffend die Pers\u00f6nlichkeit heikel.</p><p>Besondere Schutzstandards existieren derzeit einzig im GUMG f\u00fcr Untersuchungen genetischer Biomarker.</p><p>TA-Swiss weist darauf hin, dass auch Daten aus anderen Biomarkern Aussagen \u00fcber k\u00fcnftige Krankheitsrisiken erm\u00f6glichen. Darum wird der Bundesrat gebeten, zu folgenden Punkten basierend auf den Empfehlungen von TA-Swiss Stellung zu nehmen:</p><p>1. Die Notwendigkeit der Einf\u00fchrung einheitlicher Schutzstandards f\u00fcr pr\u00e4symptomatische Untersuchungen auch von nichtgenetischen Biomarkern.</p><p>2. Eine allf\u00e4llige Ausweitung des Anwendungsbereichs des GUMG auf postnatal erworbene Eigenschaften des Erbgutes und von Privatpersonen veranlasste DTC-Tests.</p><p>3. Inwieweit das geltende Recht vor Diskriminierungen wegen Krankheits- und Behinderungsrisiken sch\u00fctzt bzw. ob der Diskriminierungsschutz in diesem Bereich verst\u00e4rkt werden sollte.</p><p>4. Die Notwendigkeit einer Ausweitung der im GUMG verankerten Untersuchungs- und Nachforschungsverbote im Arbeits- und Versicherungsbereich auf alle pr\u00e4symptomatischen Biomarker-Untersuchungen. </p>","ReasonText":"<p>TA-Swiss empfiehlt in der Studie \"Personalisierte Medizin\" die Verst\u00e4rkung des Pers\u00f6nlichkeits- und Diskriminierungsschutzes. Personalisierte Medizin arbeitet mit einer Vielzahl individueller Biomarker. Miteinander verkn\u00fcpft erlauben auch nichtgenetische Biomarker Aussagen \u00fcber Krankheitsrisiken. Damit ber\u00fchren pr\u00e4symptomatische Biomarker-Untersuchungen und die Verwendung dieser Daten Pers\u00f6nlichkeitsrechte. Um allf\u00e4lligen Missbrauch zu verhindern und Personen mit ung\u00fcnstigen Biomarkern z. B. im Arbeits- oder Versicherungsbereich vor Diskriminierungen zu sch\u00fctzen, seien einheitliche Schutzstandards f\u00fcr alle pr\u00e4symptomatischen Biomarker-Untersuchungen zu pr\u00fcfen. Artikel\u00a04 GUMG und Artikel\u00a011 der Biomedizinkonvention verbieten Diskriminierungen aufgrund des Erbgutes, nicht aber aufgrund nichtgenetischer pr\u00e4symptomatischer Gesundheitsdaten. Ob solche Diskriminierungen als Pers\u00f6nlichkeitsverletzungen nach Artikel\u00a028 ZGB gelten, sei unsicher. TA-Swiss empfiehlt zu pr\u00fcfen, ob und inwieweit das geltende Recht vor Diskriminierungen wegen Krankheits- und Behinderungsrisiken sch\u00fctzt respektive ob der Diskriminierungsschutz diesbez\u00fcglich verst\u00e4rkt werden muss.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Biomarker sind messbare biologische Merkmale, die auf einen normalen biologischen oder auch auf einen pathologischen Prozess im K\u00f6rper des Menschen hinweisen k\u00f6nnen (z. B. ein Blutzuckerwert). Ausserhalb des Regelungsbereichs des GUMG bestehen bereits heute Bestimmungen, welche den Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte betroffener Personen mit Bezug auf Biomarker im nichtgenetischen Bereich gew\u00e4hrleisten und die betroffenen Personen vor Diskriminierung generell sch\u00fctzen. Insbesondere sehen die Bestimmungen zum Berufsgeheimnis im Strafgesetzbuch (Art. 321, SR 311.0) vor, dass die Weitergabe von medizinischen Daten strafbar ist, wenn daf\u00fcr nicht eine Einwilligung der betroffenen Person oder eine Bewilligung der vorgesetzten Beh\u00f6rde oder Aufsichtsbeh\u00f6rde vorliegt. Des Weiteren verpflichtet das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.10) die Krankenversicherer, alle Personen unabh\u00e4ngig von ihrem Gesundheitszustand und von allf\u00e4lligen Veranlagungen in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufzunehmen. Spezialrechtliche Bestimmungen im Bereich genetischer Untersuchungen rechtfertigen sich namentlich aus den zwei folgenden Gr\u00fcnden: Erstens kann das Ergebnis nicht nur die untersuchte Person, sondern ihre ganze Familie betreffen (inklusive k\u00fcnftiger Nachkommen). Und zweitens k\u00f6nnen bei vollkommen gesunden Personen Jahre oder Jahrzehnte im Voraus, ja sogar vorgeburtlich Aussagen \u00fcber die Wahrscheinlichkeit des Eintritts bestimmter Krankheiten gemacht werden. Ausserhalb des genetischen Bereichs k\u00f6nnen Biomarker zwar vereinzelt auch auf eine Krankheit im Fr\u00fchstadium hinweisen (z. B. subjektiv nicht wahrnehmbar erh\u00f6hter Blutzuckerspiegel, der sich zu Zuckerkrankheit entwickeln kann). Die erfassten Messwerte geben jedoch ausschliesslich \u00fcber die untersuchte Person Auskunft und haben f\u00fcr verwandte Personen keinen direkten Einfluss. Vor diesem Hintergrund erscheint es dem Bundesrat nicht notwendig, die Bestimmungen des Gesetzes \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG, SR 810.12) auf Untersuchungen nichtgenetischer Biomarker zu erweitern.</p><p>2. Im Zuge der laufenden Revision des GUMG (vgl. Motion WBK-N 11.4037, \"\u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen\") pr\u00fcft der Bundesrat die M\u00f6glichkeit, den Anwendungsbereich des GUMG auf postnatal erworbene Eigenschaften des Erbgutes zu erweitern und von Privatpersonen veranlasste, sogenannte \"Direct to Consumer-\"Gentests einer speziellen Regelung zu unterwerfen.</p><p>4. Mit Blick auf eine allf\u00e4llige Ausweitung der Schutznormen im Arbeits- und Versicherungsbereich des GUMG ist Folgendes festzuhalten: Das Untersuchungs- und Nachforschungsverbot bei bestimmten Versicherungsverh\u00e4ltnissen, insbesondere bei Sozialversicherungen sowie bei Lebens- und Invalidit\u00e4tsversicherungen unterhalb einer bestimmten Versicherungssumme, f\u00fchrt zu einer ungleichen Informationsverteilung (Informationsasymmetrie) zwischen der zu versichernden Person und dem Versicherer. Dieses Ungleichgewicht l\u00e4sst sich jedoch durch die Besonderheit genetischer Veranlagungen begr\u00fcnden (vgl. oben zu Ziff. 1 und 3). Eine Ausweitung dieses Untersuchungs- und Nachforschungsverbots auf nichtgenetische Untersuchungen oder auf weitere Versicherungsverh\u00e4ltnisse w\u00fcrde zu einer zus\u00e4tzlichen Informationsasymmetrie f\u00fchren und zudem die Ausnahme im genetischen Bereich zur Norm werden lassen. Im Arbeitsbereich konkretisiert das GUMG insbesondere Artikel\u00a0328b OR (SR 220), gem\u00e4ss welchem der Arbeitgeber Daten \u00fcber die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer nur verarbeiten darf, soweit sie die Eignung f\u00fcr das Arbeitsverh\u00e4ltnis betreffen oder zur Durchf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses erforderlich sind. Die einzelnen Voraussetzungen nach GUMG, unter denen gesundheitliche Daten in Arbeitsverh\u00e4ltnissen erhoben oder verwendet werden d\u00fcrfen, ergeben sich aus den Vorgaben des Arbeitsgesetzes (SR 822.11) und des Unfallversicherungsgesetzes (SR 832.20). Aus der Sicht des Bundesrates gibt es bislang keine konkreten Hinweise auf einen Bedarf zus\u00e4tzlicher Regelungen f\u00fcr nichtgenetische Untersuchungen im Arbeitsbereich; die genannten Normen stellen auch ausserhalb des Geltungsbereichs des GUMG einen hinreichenden Schutz f\u00fcr die betroffenen Personen dar. Sollte die Anfang 2015 stattfindende Vernehmlassung zum totalrevidierten GUMG aufzeigen, dass eine Ausweitung der im GUMG verankerten Schutznormen im Arbeits- und Versicherungsbereich angezeigt ist, wird der Bundesrat dies bei der Revision vertieft \u00fcberpr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1417132800000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|1236|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526336143)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Menschenrechte|Gesundheit"}}