{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143784,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143784,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3784","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"V\u00f6lkerrecht der Schweiz. Gleiche Regeln f\u00fcr die besetzten Gebiete Pal\u00e4stinas wie f\u00fcr die annektierte Krim","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, f\u00fcr alle eingef\u00fchrten G\u00fcter mit Ursprung in israelischen Siedlungen ein pal\u00e4stinensisches Herkunftszertifikat zu verlangen.</p>","ReasonText":"<p>In der Verordnung \u00fcber Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) hat der Bundesrat Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Einfuhr von G\u00fctern aus der Krim und Sewastopol eingef\u00fchrt. Der Text pr\u00e4zisiert: \"G\u00fcter mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol d\u00fcrfen nur eingef\u00fchrt werden, wenn ein von den ukrainischen Beh\u00f6rden ausgestelltes Herkunftszertifikat vorliegt.\" Der Bundesrat hat diese Massnahmen damit gerechtfertigt, dass die Annexion der Krim und von Sewastopol eine Verletzung des V\u00f6lkerrechts darstellt und dass das Fehlen solcher Massnahmen zur Annahme verleiten k\u00f6nnte, die Annexion w\u00fcrde indirekt anerkannt.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation 14.3408 hat der Bundesrat gesagt: \"Gem\u00e4ss Resolution Nr. 242 (1967) des Uno-Sicherheitsrates erkennt die Schweiz den Staat Israel auf der Grundlage der Grenzen vor dem Sechstagekrieg vom 5. bis 10. Juni 1967 an (Grenzen von 1967, 'Gr\u00fcne Linie'). Alle von Israel kontrollierten Gebiete, die ausserhalb der Grenzen von 1967 liegen, gelten gem\u00e4ss humanit\u00e4rem V\u00f6lkerrecht als besetzte Gebiete. Die israelischen Siedlungen in diesen Gebieten sind illegal (Resolution Nr. 446 - 1979 - des Sicherheitsrates) ... Gem\u00e4ss internationaler Praxis \u00fcbt Israel seine Staatshoheit nur \u00fcber das Gebiet innerhalb der Grenzen von 1967 aus.\" Daraus ergibt sich, dass \"die ... Abkommen zwischen der Schweiz und Israel ... folglich nur f\u00fcr das Gebiet innerhalb der Grenzen von 1967\" gelten.</p><p>Durch die heutige Praxis k\u00f6nnen in unser Land G\u00fcter mit Ursprung in israelischen Siedlungen eingef\u00fchrt werden, dies nat\u00fcrlich ohne die Zollvorteile, die durch das Freihandelsabkommen zwischen Israel und der Efta entstehen, aber daf\u00fcr mit einem israelischen Herkunftszertifikat anstelle eines Zertifikats der Pal\u00e4stinensischen Beh\u00f6rde. Dies f\u00fchrt dazu, dass die Souver\u00e4nit\u00e4t von Israel \u00fcber diese pal\u00e4stinensischen Gebiete indirekt anerkannt wird; im Falle der Krim wollte der Bundesrat dies vermeiden.</p><p>Eine koh\u00e4rente Anwendung des V\u00f6lkerrechts verlangt, dass G\u00fcter mit Ursprung in israelischen Siedlungen nur eingef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, wenn ein von den pal\u00e4stinensischen Beh\u00f6rden ausgestelltes Herkunftszertifikat vorliegt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (EmbG; SR 946.231) erlassen. Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 EmbG sieht vor, dass der Bund Zwangsmassnahmen erlassen kann, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Uno, der OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz, sprich der EU, beschlossen worden sind. Der Bundesrat kann aufgrund des EmbG demnach nur Massnahmen umsetzen, welche bereits international beschlossen worden sind. Der Bundesrat hat sich gest\u00fctzt auf Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 EmbG dazu entschieden, das Importverbot der EU f\u00fcr G\u00fcter aus der Krim und aus Sewastopol, f\u00fcr die kein von den ukrainischen Beh\u00f6rden ausgestelltes Herkunftszertifikat vorliegt, zu \u00fcbernehmen. Dies, weil eine Zulassung des Handels mit G\u00fctern aus der Krim und aus Sewastopol via Russland als indirekte Anerkennung der Annexion interpretiert werden k\u00f6nnte. Dar\u00fcber hinaus soll mit den Massnahmen, welche der Bundesrat bez\u00fcglich Importen und Exporten aus bzw. nach der Krim und Sewastopol beschlossen hat, verhindert werden, dass die entsprechenden Sanktionen der EU \u00fcber die Schweiz umgangen werden. Im Gegensatz zur aktuellen Situation in der Ukraine und den Wirtschaftsmassnahmen der EU gegen\u00fcber Russland wurden weder gegen\u00fcber Israel noch gegen\u00fcber Pal\u00e4stina internationale Sanktionen erlassen, weshalb das EmbG nicht zur Anwendung kommt und dementsprechend keine Massnahmen gest\u00fctzt darauf erlassen worden sind bzw. werden k\u00f6nnen.</p><p>Auch in Bezug auf die Importpolitik der Schweiz ist die Annexion der Krim durch Russland nicht vergleichbar mit dem Beispiel des von Israel besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiets. Die Schweiz hat zusammen mit den \u00fcbrigen Efta-Staaten Freihandelsabkommen (FHA) sowohl mit Israel als auch mit der PLO abgeschlossen. G\u00fcter mit Ursprung Westbank, einschliesslich Ost-Jerusalem, oder Gazastreifen fallen grunds\u00e4tzlich unter das FHA zwischen den Efta-Staaten und der PLO. Sie sind vom territorialen Anwendungsbereich des FHA mit Israel ausgeschlossen. Die Pr\u00e4ferenznachweise gem\u00e4ss FHA Efta-Israel m\u00fcssen aufgrund einer zwischen den Efta-Staaten und Israel abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung vom 15. Juni 2005 zus\u00e4tzlich mit einer Ortsangabe versehen sein. Diese erlaubt es den Zollstellen, die Pr\u00e4ferenzveranlagung zu verweigern, falls die Ortsangabe einen Ursprung im besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet nachweist. Im Fall des besetzten pal\u00e4stinensischen Gebietes bringt die Schweiz somit bereits durch die Regelung des territorialen Anwendungsbereichs der beiden FHA zum Ausdruck, dass sie dieses Gebiet nicht als israelisches Territorium anerkennt, ohne dass daf\u00fcr zus\u00e4tzlich ein Importverbot wie im Fall der Krim erlassen werden m\u00fcsste.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475107200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105039497)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}