{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143798,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143798,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3798","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sans-Papiers ohne Krankenversicherung. 13-stellige AHV-Versichertennummer unabh\u00e4ngig vom rechtlichen Status erstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit der Einf\u00fchrung der 13-stelligen AHV-Versichertennummer sind Personen, insbesondere Kinder, ohne rechtlichen Status mit neuen Schwierigkeiten beim Zugang zur Krankenversicherung und zur Pr\u00e4mienverbilligung konfrontiert. Tats\u00e4chlich lassen gewisse Krankenkassen die neue AHV-Nummer f\u00fcr Personen ohne Aufenthaltsbewilligung nur h\u00f6chst widerwillig erstellen. Es ist jedoch Sache des Versicherers, die Zuweisung einer AHV-Versichertennummer zu veranlassen, wenn er feststellt, dass dem Kind oder der erwachsenen Person, die der Versicherung angeschlossen sind, noch keine solche Nummer zugewiesen worden ist (Art. 5 der Verordnung \u00fcber die Versichertenkarte f\u00fcr die obligatorische Krankenpflegeversicherung).</p><p>Die Zuweisung einer AHV-Versichertennummer ist n\u00f6tig, damit eine Krankenversicherungskarte ausgestellt werden kann. Und Personen ohne rechtlichen Status haben wie jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz die Pflicht und das Recht, der sozialen Krankenversicherung angeschlossen zu sein und damit Zugang zum Gesundheitswesen zu haben. In der Realit\u00e4t sind jedoch nur wenige Sans-Papiers krankenversichert. Das h\u00e4ngt mit den Personen selbst zusammen (die z. B. bef\u00fcrchten, denunziert zu werden), aber auch mit der Haltung gewisser Krankenkassen.</p><p>In seinem Bericht vom 23. Mai 2012 \"Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers\", den der Bundesrat in Erf\u00fcllung des Postulates Heim 09.3484 vorgelegt hat, h\u00e4lt er es f\u00fcr angemessen, dass alle Sans-Papiers versichert werden. Er weist darauf hin, dass ein fehlender Versicherungsschutz von Personen ohne rechtlichen Status h\u00f6here Sozialkosten zur Folge haben kann (weil medizinische Behandlungen aufgeschoben w\u00fcrden und die Kosten von den Leistungserbringerinnen und -erbringern und letztlich von der \u00f6ffentlichen Hand getragen w\u00fcrden).</p><p>Die Zuweisung einer AHV-Versichertennummer ist auch f\u00fcr den Zugang zur Pr\u00e4mienverbilligung notwendig, was f\u00fcr Personen ohne rechtlichen Status besonders wichtig ist. Diese leben oft in prek\u00e4ren Verh\u00e4ltnissen und k\u00f6nnen nicht f\u00fcr ihre gesamte Monatspr\u00e4mie aufkommen.</p><p>Die AHV-Versichertennummer soll also in jedem Fall zugewiesen werden, und der Diskriminierung von Personen, die zu den verletzlichsten unseres Landes geh\u00f6ren, ist ein Ende zu setzen.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat dieses Problems bewusst? Ist er bereit zu handeln, damit f\u00fcr Kinder und Erwachsene ohne rechtlichen Status diese Hindernisse beim Anschluss an die Krankenversicherung wie auch beim Zugang zur Pr\u00e4mienverbilligung ausger\u00e4umt werden?</p><p>2. Ist er gegebenenfalls bereit, zuhanden der Krankenkassen eine nationale Leitlinie zu erlassen, in der er pr\u00e4zisiert, dass die Pflicht der Versicherer, die Zuweisung einer AHV-Versichertennummer zu veranlassen, vom rechtlichen Status der betroffenen Person unabh\u00e4ngig ist?</p><p>3. Solange eine solche nationale Leitlinie fehlt: Wie gedenkt der Bundesrat die Deblockierung einer konkreten Situation zu erm\u00f6glichen, in welcher ein Versicherer sich weigert, eine AHV-Versichertennummer zu verlangen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Personen ohne g\u00fcltige Aufenthaltsbewilligung unterstehen der Versicherungspflicht. Der Bundesrat hat mehrfach bekr\u00e4ftigt, dass er sich an diesen Grundsatz h\u00e4lt (Motion Stahl 13.4093, Frage Geissb\u00fchler 12.5238, Dringliche Anfrage Goll 10.1053, Interpellation Heim 09.4122).</p><p>Nach Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 der Verordnung \u00fcber die Versichertenkarte f\u00fcr die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK; SR 832.105) m\u00fcssen die Versicherer allen versicherungspflichtigen Personen eine Versichertenkarte ausstellen, also auch den Personen ohne rechtlichen Status. Vor der Ausstellung der Versichertenkarte muss der Versicherer die Versichertennummer der AHV (nachfolgend AHVN13) bei der zust\u00e4ndigen Stelle (Zentrale Ausgleichsstelle) verifizieren und n\u00f6tigenfalls deren Zuweisung veranlassen (Art. 5 Abs. 1 VVK).</p><p>Bei der Einf\u00fchrung der Versichertenkarte wurde das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) dar\u00fcber informiert, dass die Versicherer Schwierigkeiten haben, manchen ihrer Versicherten aufgrund ihres besonderen Status eine Versichertenkarte auszustellen. In manchen F\u00e4llen gelang es den Versicherern n\u00e4mlich nicht, die genauen pers\u00f6nlichen Daten der Versicherten in Erfahrung zu bringen. So war es unm\u00f6glich, bei der Zentralen Ausgleichsstelle zu verifizieren, ob die versicherte Person bereits eine AHVN13 hat oder ob ihr eine solche noch zugewiesen werden muss. Am 8. April 2011 verfasste das BAG als Aufsichtsbeh\u00f6rde der Krankenversicherer zusammen mit dem Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) und der Zentralen Ausgleichsstelle, die f\u00fcr die AHVN13 zust\u00e4ndig sind, ein an die Krankenversicherer gerichtetes Schreiben zur Zuweisung und Verifizierung der AHVN13. Dieser Brief beschreibt, wie vorzugehen ist, wenn die Erkundigungen des Versicherers bez\u00fcglich AHVN13 zu keinem Ergebnis f\u00fchren und er somit nicht in der Lage ist, einer versicherten Person die Versichertenkarte auszustellen.</p><p>2012 wurden dem BAG konkrete F\u00e4lle von Versicherten zugetragen, die von ihrem Versicherer keine Versichertenkarte erhalten haben. Das Amt hat bei den betroffenen Versicherern interveniert, und jeder dieser F\u00e4lle wurde zur Zufriedenheit geregelt. In der Folge wurden dem BAG keine weiteren F\u00e4lle gemeldet, aber das Amt ist jederzeit bereit einzugreifen, wenn es von neuen F\u00e4llen erf\u00e4hrt.</p><p>2. Die Rechtslage ist klar. Das Vorgehen zur Verifizierung und Zuweisung der AHVN13 wurde den Versicherern bereits im obenerw\u00e4hnten Schreiben vom 8. April 2011 erl\u00e4utert. Der Bundesrat erachtet es daher im Moment nicht als notwendig, eine nationale Leitlinie dazu zu erlassen.</p><p>3. Wie unter Ziffer 1 weiter oben dargelegt, wurden alle dem BAG gemeldeten konkreten F\u00e4lle von Versicherten, die keine Versichertenkarte erhalten haben, zur Zufriedenheit der versicherten Person geregelt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich damit die derzeitige Praxis bew\u00e4hrt hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1415750400000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418256000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525883923)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411516800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Sozialer Schutz"}}