{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143803,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143803,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3803","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Benachteiligung der inl\u00e4ndischen Wasserstrahlindustrie durch \u00fcberh\u00f6hte Zollbelastung von nat\u00fcrlichem Granatsand","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Zolltarifgesetz (bzw. den Generaltarif) wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Neue Unternummer 2505.9010 mit dem Titel \"Nat\u00fcrlicher Granatsand\" und mit den gleichen Ans\u00e4tzen wie Nr. 2505.9000 (Zollansatz CHF 0.00).</p>","ReasonText":"<p>In der EU wird nat\u00fcrlicher Granatsand unter Nr. 2505.9000 (nat\u00fcrliche Sande aller Art) mit dem Ansatz null eingereiht. Demgegen\u00fcber besteht nun aber seit Kurzem eine gerichtlich gesch\u00fctzte Praxis der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung (EZV), daf\u00fcr Nr. 2513.2090 mit dem Ansatz von Fr. 3.90 pro 100 Kilogramm anzuwenden. Daraus ergibt sich eine massive Zollbelastung von zwischen 12 und 15 Prozent des Ankaufspreises. Dadurch wird die innovative schweizerische Wasserstrahlindustrie, welche nat\u00fcrlichen Granatsand als Strahlmittel verwendet, gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Konkurrenten, welche den nat\u00fcrlichen Granatsand zollfrei in die EU einf\u00fchren k\u00f6nnen, massiv benachteiligt, und sie erleidet einen enormen Standortnachteil. Es besteht die Gefahr von Abwanderungen, und einzelne Unternehmen sind in ihrer Existenz bedroht. Dies h\u00e4tte auch Konsequenzen f\u00fcr die Hersteller von Wasserstrahlschneide-Anlagen, die in der Schweiz ebenfalls prominent vertreten sind. Der gegenw\u00e4rtig von der EZV verwendete Ansatz l\u00e4uft also den Interessen der schweizerischen Volkswirtschaft zuwider, denn er schw\u00e4cht die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz und bedroht Arbeitspl\u00e4tze.</p><p>Um diese Wettbewerbsbenachteiligung auszur\u00e4umen, sollte auch in der Schweiz die Praxis gelten, dass der nat\u00fcrliche Granatsand unter Nr. 2505.9000 tarifiert wird. Dies entspr\u00e4che auch der eigentlich richtigen Auslegung des bestehenden Zolltarifs. Unter Nr. 2505 fallen nat\u00fcrliche Sande aller Art, womit Sande aus Meeren, Seen, Fl\u00fcssen oder Sandgruben, die in der Natur als Sand vorkommen (nicht aber k\u00fcnstlich gewonnene Sande), gemeint sind. Dies entspricht exakt den Eigenschaften von nat\u00fcrlichem Granatsand, der nicht k\u00fcnstlich hergestellt wird, sondern aus Fl\u00fcssen oder von Str\u00e4nden abgebaut wird. Dies ist auch die Auslegung in der EU. Da die Tarifierung unter Nr. 2505.9000 aufgrund der gerichtlich gesch\u00fctzten Praxis der EZV nicht m\u00f6glich ist, muss der Tarif selbst angepasst werden, indem im Sinn einer Klarstellung wie vorgeschlagen eine Unternummer zu Nr. 2505.9000 geschaffen wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die vorgeschlagene Schaffung einer neuen Unternummer in der Nr. 2505 mit Zollansatz 0.00 ist nicht m\u00f6glich, da der Granatsand gest\u00fctzt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil A-3030/2013 vom 8. Mai 2014) nicht in die Nr. 2505 eingereiht werden kann. Nach Auslegung der EZV und der gerichtlich gesch\u00fctzten Einreihung sind die Gegenstand des Urteils bildenden zwei Qualit\u00e4ten von Granatsanden, die als nat\u00fcrlicher Schleifstoff verwendet werden, zwingend in die Nr. 2513 zu tarifieren. Im Wortlaut der Nr. 2513 und in den Erl\u00e4uterungen ist nat\u00fcrlicher Granat erw\u00e4hnt. Es ist nicht m\u00f6glich, auf nationaler Ebene eine der Nomenklatur des Internationalen \u00dcbereinkommens vom 14. Juni 1983 \u00fcber das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS; SR 0.632.11) hinsichtlich Tariftext und Erl\u00e4uterungen widersprechende Unternummer 2505.9010, \"Nat\u00fcrlicher Granatsand\", zu schaffen. Eine neue Unternummer 2505.9010 w\u00e4re zudem nicht zielf\u00fchrend, da die Zollans\u00e4tze transponiert werden m\u00fcssten.</p><p>Unter dem Begriff Generaltarif ist ein unter Beachtung der inl\u00e4ndischen Gesetzgebung und unter Ber\u00fccksichtigung der nationalen Bed\u00fcrfnisse geschaffener Zolltarif zu verstehen. Er enth\u00e4lt die Tarifnummern, die Bezeichnungen der Waren, die Einreihungsvorschriften, die Zollkontingente sowie die h\u00f6chstm\u00f6glichen Zollans\u00e4tze, wie sie gr\u00f6sstenteils im Gatt/WTO-Abkommen konsolidiert wurden. Die Struktur des Generaltarifs basiert auf der Nomenklatur des HS. Der Gebrauchstarif entspricht im Aufbau dem Generaltarif und enth\u00e4lt die aufgrund von vertraglichen Abmachungen und von autonomen Massnahmen erm\u00e4ssigten Zollans\u00e4tze.</p><p>Die Vertragsstaaten des HS-\u00dcbereinkommens, darunter die Schweiz, sind verpflichtet, ihre Tarifnomenklatur mit dem HS in \u00dcbereinstimmung zu bringen und beim Erstellen der nationalen Tarifnomenklatur alle Nummern und Unternummern des HS sowie die dazugeh\u00f6renden Codenummern zu verwenden, ohne dabei etwas hinzuzuf\u00fcgen oder zu \u00e4ndern. Die Auslegung der schweizerischen Unternummern (7. und 8. Stelle) richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften f\u00fcr die Auslegung des HS. W\u00e4hrend die ersten vier Nummern und die ersten zwei Unternummern ausschliesslich den Auslegungsregeln des HS unterstehen, m\u00fcssen die schweizerischen Unternummern genau gleich wie jede andere Norm des schweizerischen Rechts ausgelegt werden.</p><p>Der Bundesrat hat bereits anl\u00e4sslich der Fragestunde vom 10. Juni 2013 (Frage Wandfluh 13.5188, \"Anwendungsbereich von bestimmten Zolltarifpositionen\") zum gleichen Sachverhalt Stellung genommen.</p><p>Der Bundesrat verkennt die Bedeutung der schweizerischen Wasserstrahlindustrie und der Hersteller von Wasserstrahlschneide-Anlagen keineswegs. Er sieht folgende Alternativen zum Antrag in der Motion:</p><p>Artikel\u00a04 Absatz\u00a03 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 (SR 632.10) gestattet dem Bundesrat, Zollans\u00e4tze angemessen herabzusetzen oder auf die Erhebung von Z\u00f6llen auf bestimmten Waren vor\u00fcbergehend ganz oder teilweise zu verzichten, wenn es die Interessen der schweizerischen Volkswirtschaft erfordern.</p><p>Zudem kann das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement gest\u00fctzt auf Artikel\u00a014 Absatz\u00a02 des Zollgesetzes vom 18. M\u00e4rz 2005 (SR 631.0) Zollerleichterungen f\u00fcr Waren je nach Verwendungszweck vorsehen, wenn eine wirtschaftliche Notwendigkeit nachgewiesen wird und keine \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interessen entgegenstehen.</p><p>Bei der Oberzolldirektion ist bereits ein Gesuch um Zollerleichterung gem\u00e4ss Artikel\u00a014 des Zollgesetzes eingegangen. Die diesbez\u00fcgliche Anh\u00f6rung der interessierten Kreise l\u00e4uft; mit einem Entscheid kann im Fr\u00fchjahr 2015 gerechnet werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1415750400000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525734153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411516800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}