{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143826,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143826,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3826","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bek\u00e4mpfung von religi\u00f6ser Diskriminierung mittels Entwicklungspolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich auch f\u00fcr den Schutz religi\u00f6ser Minderheiten in ihrem Heimatland einzusetzen. Die zust\u00e4ndigen Bundesstellen haben im Rahmen der Entwicklungspolitik und der vorhandenen Kredite die entsprechenden Gruppierungen der Zivilgesellschaft in den jeweiligen Staaten, in denen offensichtlich religi\u00f6se Minderheiten diskriminiert werden, wesentlich st\u00e4rker als bisher einzubeziehen und die religi\u00f6sen Minderheiten bei der Mittelzuteilung verst\u00e4rkt zu ber\u00fccksichtigen.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a054 der Bundesverfassung beauftragt den Bund, in seinen Beziehungen zum Ausland einen Beitrag an die Achtung der Menschenrechte zu leisten. Die Religionsfreiheit ist ein solches Menschenrecht, das in den letzten Jahren verst\u00e4rkt unter Druck gekommen ist. Diese Ver\u00e4nderung in der Bedrohung der Menschenrechte muss die Schweiz zu einer Neujustierung ihrer Entwicklungspolitik veranlassen.</p><p>Mit ihrer langj\u00e4hrigen humanit\u00e4ren Tradition und ihrem in den letzten Jahren stark ausgebauten Engagement f\u00fcr die Entwicklungshilfe hat die Schweiz umfangreiche M\u00f6glichkeiten, dem Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit vermehrt Nachachtung zu verschaffen. Die Situationen der betroffenen Menschen sind sehr schwierig, sodass unser Land in seinen entwicklungspolitischen Aktivit\u00e4ten den Schutz religi\u00f6s Verfolgter dringend st\u00e4rker gewichten muss. Es soll zu einem wichtigen Inhalt der T\u00e4tigkeit der Deza werden, sich f\u00fcr die St\u00e4rkung benachteiligter religi\u00f6ser Minderheiten einzusetzen. Dabei muss noch mehr als heute die Zusammenarbeit mit Akteuren der Zivilgesellschaft gesucht werden, um nicht mit den f\u00fcr die Verletzung der Menschenrechte verantwortlichen Regierungen zusammenarbeiten zu m\u00fcssen.</p><p>Professor Dr. Heiner Bielefeldt, Sonderberichterstatter f\u00fcr Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrates, stellt in seinem Bericht an die Uno vom 13. August 2012 drei Komponenten fest, die v\u00f6lkerrechtlich verbindlich und damit von allen Staaten zu garantieren sind: erstens das Recht, seinen Glauben frei gew\u00e4hlt zu wechseln, zweitens das Recht, nicht zum Glaubenswechsel gezwungen zu werden, und drittens die Einladung zum Glaubenswechsel zu erm\u00f6glichen. Dieses Recht auf Religionsfreiheit wird in vielen L\u00e4ndern verletzt. F\u00fcr die Schweizer Entwicklungshilfe ist es deshalb sinnvoll, in den betreffenden Staaten vermehrt mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten und zivile Akteure einzubinden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Laut Artikel\u00a054 der Bundesverfassung tr\u00e4gt der Bund zur Achtung der Menschenrechte wie auch zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur F\u00f6rderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der V\u00f6lker sowie zur Erhaltung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen bei. Die F\u00f6rderung der Menschenrechte ist ein Ziel der Schweizer Aussenpolitik. Die Religionsfreiheit sowie der Schutz religi\u00f6ser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Fragen aus dem Kontext Entwicklungszusammenarbeit und Religionsfreiheit sowie Minorit\u00e4ten ge\u00e4ussert (Interpellation 12.3067, Frage 13.5317, Interpellation 13.3699, Anfrage 13.1052 und notabene Postulat Graber Jean-Pierre 11.3197). Vor allem im Kontext der aktuellen Vorg\u00e4nge in Syrien und Irak hat die Frage an Aktualit\u00e4t gewonnen.</p><p>Zum Schutz und zur F\u00f6rderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religi\u00f6ser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz aktiv in den zust\u00e4ndigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE und unterst\u00fctzt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Der Bundesrat fordert die betroffenen L\u00e4nder auf, die Rechte religi\u00f6ser und ethnischer Minderheiten zu respektieren. Weiter fordert er, dass Staaten, in welchen extremistische Gruppierungen Attentate und Massaker gegen Christen und andere Minderheiten ver\u00fcben, alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.</p><p>Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich ebenfalls an den Menschenrechtsnormen und besteht auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Religionsfreiheit, gilt als ein Schl\u00fcsselelement f\u00fcr eine nachhaltige Entwicklung, die allen Bev\u00f6lkerungsgruppen zugutekommt. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit bietet die Schweiz auch direkte Unterst\u00fctzung an, um gegen die Ausgrenzung von Minderheiten zu k\u00e4mpfen. Es ist nicht das Ziel der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Regierungen zu unterst\u00fctzen, sondern die benachteiligten Bev\u00f6lkerungsgruppen sollen in ihren eigenen Entwicklungsbestrebungen unterst\u00fctzt werden. Wenn eine Regierung nicht \u00fcber die erforderlichen demokratischen Strukturen f\u00fcr eine wirksame Zusammenarbeit verf\u00fcgt, erfolgt die Zusammenarbeit gr\u00f6sstenteils mit Nichtregierungsorganisationen. H\u00e4ufig ist die Unterst\u00fctzung von benachteiligten und ausgeschlossenen Bev\u00f6lkerungsgruppen besonders n\u00f6tig und angebracht, namentlich wenn in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit grosse Defizite bestehen.</p><p>Die humanit\u00e4re Hilfe der Schweiz basiert ihre T\u00e4tigkeit in Syrien und Irak auf einer strikten Anwendung der vier humanit\u00e4ren Prinzipien der Menschlichkeit, der Unabh\u00e4ngigkeit, der Neutralit\u00e4t und der Unparteilichkeit. Die humanit\u00e4re Hilfe richtet sich nach den Bed\u00fcrfnissen der vulnerabelsten Bev\u00f6lkerungsgruppen ohne Unterscheidung von Politik, Hautfarbe, Ethnie oder Religion. Keine religi\u00f6se Gruppe wird deshalb im Voraus als besondere Zielgruppe betrachtet, doch kann jede bedrohte Minderheit zu den Empf\u00e4ngern von Unterst\u00fctzung geh\u00f6ren. Aus den obenskizzierten Gr\u00fcnden erkennt der Bundesrat aktuell keinen Bedarf f\u00fcr die Annahme der Motion. Er ist aber bereit, die Situation bedrohter religi\u00f6ser Minderheiten sowie diesbez\u00fcglich ergriffener Massnahmen im Rahmen des aussenpolitischen Berichtes in Zukunft st\u00e4rker zu beleuchten, dies in Erf\u00fcllung des Postulates von Siebenthal 14.3823, welches er zur Annahme empfiehlt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"von Siebenthal Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1473724800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|1236|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110485157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411603200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Menschenrechte|Kultur"}}