{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143831,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143831,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3831","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Personen mit \u00f6ffentlichen Aufgaben. \u00c4nderung des StHG und des DBG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die M\u00f6glichkeit zu untersuchen:</p><p>- Artikel\u00a07 Absatz\u00a04 StHG mit dem Grundsatz zu erg\u00e4nzen, dass Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Mitglieder kommunaler Exekutiven steuerlich beg\u00fcnstigt werden;</p><p>- Artikel\u00a024 DBG mit einer Pr\u00e4zisierung zu erg\u00e4nzen, wieweit diese \u00f6ffentliche Aufgabe steuerlich entlastet wird, wobei es den kantonalen Gesetzgebern freigestellt werden soll, die Steuerfreibetr\u00e4ge f\u00fcr die Kantons- und Gemeindesteuern festzulegen.</p><p>Im selben Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, gleichzeitig zu pr\u00fcfen, ob eine Revision der Bestimmungen \u00fcber Entlastungen in den Bereichen AHV, Arbeitslosenversicherung und berufliche Vorsorge angebracht ist.</p>","ReasonText":"<p>Die Arbeit im \u00f6ffentlichen Dienst, wie etwa die Arbeit in kommunalen Exekutiven, wird immer komplexer. Die Aufgabenerf\u00fcllung beansprucht immer mehr Zeit, und es ist wohl unbestreitbar, dass dieses \u00f6ffentliche Engagement mehr Anerkennung verdient.</p><p>Diese Anerkennung kann auf verschiedenen Wegen zuteil werden: durch die W\u00fcrdigung und Achtung der Funktion, durch W\u00fcrdigung der bei der Aufgabenerf\u00fcllung erworbenen Kompetenzen, durch angemessene Entsch\u00e4digung. Letztere liegt zwar jeweils eindeutig in der Kompetenz der kommunalen Legislative; zu beachten ist aber, dass eine Erh\u00f6hung der Entsch\u00e4digung unbefriedigend bleibt, wenn sie gleich wieder durch eine entmutigend hohe Besteuerung zunichte gemacht wird.</p><p>Mit vergleichbarer Zielsetzung, n\u00e4mlich der Anerkennung eines Dienstes am Gemeinwesen, hat der Bund Steuerabz\u00fcge f\u00fcr Feuerwehrleute eingef\u00fchrt. Im Interesse unserer Institutionen, die auf einer b\u00fcrgernahen Demokratie aufbauen, die ihrerseits auf der Gemeinde basiert, ersuche ich den Bundesrat, die Annahme des Postulates zu beantragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grunds\u00e4tzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Eink\u00fcnfte jeglicher Art der Einkommensbesteuerung. Zufl\u00fcsse, die von der Einkommensbesteuerung ausgenommen sind, werden ausdr\u00fccklich und abschliessend im DBG und im StHG aufgez\u00e4hlt. Soweit die vom Postulanten genannten Mitglieder von Gemeindeexekutiven f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit Lohn beziehen, ist eine steuerliche Befreiung dieser Entsch\u00e4digung ausgeschlossen. Es ist kein Grund ersichtlich, der eine solche Privilegierung, die auch einen schwerwiegenden Einbruch in das Steuersystem darstellte, rechtfertigen w\u00fcrde.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass der Postulant kleine Gemeinden (bez\u00fcglich Einwohnerzahl) im Auge hat, die M\u00fche haben, gen\u00fcgend Personen zu finden, die bereit sind, sich zu engagieren und die zahlreichen \u00f6ffentlichen Aufgaben einer Gemeinde zu \u00fcbernehmen. Eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssig geringf\u00fcgige Entsch\u00e4digung erschwert die Sache zus\u00e4tzlich.</p><p>Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst, er weiss auch um die Bedeutung der Gemeindeebene in unserem f\u00f6deralen Staatswesen.</p><p>Er ist aber der Ansicht, dass steuerliche Entlastungen nicht in jedem Fall das geeignete Unterst\u00fctzungsmittel sind, wie dies der Bundesrat bereits bei der Beantwortung des Postulates der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben 01.3004, der Motion Streiff-Feller 11.3083, der Motion Moret 11.3636 und der Motion Quadri 13.3466 festgehalten hat. Die Steuerpolitik sollte ausserfiskalische Ziele prinzipiell nur unter den folgenden drei Voraussetzungen f\u00f6rdern, die kumulativ erf\u00fcllt sein m\u00fcssen: Es muss tats\u00e4chlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- und/oder gesellschaftspolitisches Problem vorhanden sein (Handlungsbedarf). Zudem hat der Einsatz des steuerpolitischen Instruments dieses Problem zumindest teilweise zu l\u00f6sen (Effektivit\u00e4t). Sodann hat die vorgeschlagene steuerpolitische Massnahme einen g\u00fcnstigeren Wirkungsgrad aufzuweisen als andere wirtschaftspolitische Instrumente (Effizienz).</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Voraussetzungen vorliegend nicht erf\u00fcllt sind. Ist die Entsch\u00e4digung niedrig, f\u00e4llt auch die Entlastung durch die Steuerbefreiung der Entsch\u00e4digung gering aus, sodass sich kaum zus\u00e4tzliche Personen finden, die bereit w\u00e4ren, ein Amt zu \u00fcbernehmen. Von daher schneidet die Massnahme im Hinblick auf ihre Effektivit\u00e4t ung\u00fcnstig ab. Orientiert sich die Entsch\u00e4digung hingegen an Marktl\u00f6hnen, finden sich in der Regel gen\u00fcgend Interessenten f\u00fcr ein Amt, sodass der Handlungsbedarf nicht gegeben ist. Will man zwischen h\u00f6heren steuerbaren und niedrigen steuerfreien Entsch\u00e4digungen differenzieren, stellt sich das Abgrenzungsproblem, bis zu welchem Betrag eine Entsch\u00e4digung steuerfrei sein soll. Dadurch w\u00fcrde der Vollzug der Einkommenssteuer verkompliziert.</p><p>Auch unter dem Effizienzkriterium ist die Massnahme fragw\u00fcrdig. Sie generiert hohe Mitnahmeeffekte und entlastet ungleich, weil sie aufgrund der Tarifprogression Personen mit h\u00f6herem \u00fcbrigem Einkommen st\u00e4rker entlastet als Personen mit niedrigerem \u00fcbrigem Einkommen.</p><p>Andere Massnahmen k\u00f6nnten allenfalls besser abschneiden. Hat eine Gemeinde M\u00fche, Beh\u00f6rdenmitglieder zu finden und ihre Aufgaben zu erf\u00fcllen, so w\u00e4re eine Fusion mit einer anderen Gemeinde pr\u00fcfenswert. Besteht demgegen\u00fcber in einer Gemeinde der politische Wille, eigenst\u00e4ndig zu bleiben, geh\u00f6rt es zu den Kernaufgaben der Gemeinde, die Rahmenbedingungen eigenst\u00e4ndig so auszugestalten, dass die Beh\u00f6rden mit qualifizierten Mitgliedern besetzt werden k\u00f6nnen. Dies kann nicht Aufgabe des Bundes oder des Kantons sein. Eine Steuerverg\u00fcnstigung des Bundes oder des Kantons in Form einer Steuerbefreiung der Entsch\u00e4digungen der Beh\u00f6rdenmitglieder w\u00fcrde somit dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip widersprechen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Grin Jean-Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474243200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526228697)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411603200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Steuer"}}