{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143853,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143853,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3853","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anpassung beim Verm\u00f6gensverzehr. \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Erg\u00e4nzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass der Verm\u00f6gensverzehr gem\u00e4ss Artikel\u00a011 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c ELG zwingend nur einen Zehntel des Reinverm\u00f6gens betragen darf bzw. dass die Kantone und Gemeinden diesen nicht auf 20 Prozent pro Jahr erh\u00f6hen d\u00fcrfen. Artikel\u00a011 Absatz\u00a02 ELG ist demzufolge ersatzlos zu streichen.</p>","ReasonText":"<p>Im Bundesgesetz \u00fcber Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV (ELG) werden Erg\u00e4nzungsleistungen definiert, wobei gleichzeitig die f\u00fcr die Berechnung der Erg\u00e4nzungsleistungen anrechenbaren Einnahmen festgelegt werden. Unter anderem soll - bei gewissen Freibetr\u00e4gen - ein Zehntel des Reinverm\u00f6gens zu den anrechenbaren Einnahmen hinzugez\u00e4hlt werden. Bei Personen im Heim k\u00f6nnen die Kantone diesen Beitrag auf ein F\u00fcnftel des Reinverm\u00f6gens erh\u00f6hen (Art. 11 Abs. 2 ELG). </p><p>Ein j\u00e4hrlicher Verzehr von 20 Prozent f\u00fchrt dazu, dass das Verm\u00f6gen - insbesondere bei den hohen Kosten von Alters- und Pflegeheimen - innert weniger Jahre markant abnehmen kann. Konkret bedeutet dies, dass Personen, welche w\u00e4hrend ihres Lebens viel gearbeitet und insbesondere viel gespart haben, dieses Verm\u00f6gen sehr schnell wieder verlieren und gleichsam zusehen m\u00fcssen, wie ihnen das Verm\u00f6gen zwischen den H\u00e4nden zerrinnt. Auf der anderen Seite mag es Heimbewohner und -bewohnerinnen geben, welche sich wenig um das Sparen gek\u00fcmmert haben, jedoch gleichermassen von den Leistungen der Alters- und Pflegeheime profitieren. Dies kann als Ungerechtigkeit betrachtet werden, ist aber insbesondere auch volkswirtschaftlich schlecht: Es nimmt den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern klar den Anreiz, w\u00e4hrend ihrer Berufst\u00e4tigkeit und danach ein Sparverm\u00f6gen auf die Seite zu legen. Auch bestehen Umgehungsm\u00f6glichkeiten, welche wiederum die ehrlichen Personen schlechter dastehen lassen.</p><p>Quintessenz daraus kann nur sein, dass der Verm\u00f6gensverzehr gem\u00e4ss Artikel\u00a011 Absatz\u00a01 Litera c ELG zwingend nur ein Zehntel des Reinverm\u00f6gens betragen darf bzw. dass die Kantone und Gemeinden diesen nicht auf 20 Prozent pro Jahr erh\u00f6hen d\u00fcrfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2008 liegt die Finanzierung der Heimkosten in der Verantwortung der Kantone. Diese tragen die Pflegekosten von Personen im Heim, die eine Erg\u00e4nzungsleistung (EL) beziehen, alleine. Es ist deshalb notwendig, dass sie auf diesem Gebiet ausreichende Kompetenzen besitzen. In diesem Zusammenhang haben die Kantone insbesondere die Berechtigung, die in der EL-Berechnung anerkannten Heimtaxen zu begrenzen und den Betrag f\u00fcr pers\u00f6nliche Auslagen von Personen im Heim selbstst\u00e4ndig festzulegen (vgl. Art. 10 Ab. 2 ELG).</p><p>Die heimbedingten Mehrkosten EL-beziehender Personen haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Finanzierung dieser Ausgaben stellt f\u00fcr die Kantone zunehmend eine Herausforderung dar. Die Option, den Verm\u00f6gensverzehr auf ein F\u00fcnftel zu erh\u00f6hen, tr\u00e4gt dazu bei, dass die Kosten f\u00fcr EL-beziehende Personen im Heim f\u00fcr die Kantone tragbar bleiben. Dies zeigt sich darin, dass bei den EL zur AHV aktuell 23 Kantone von der M\u00f6glichkeit der Erh\u00f6hung des Verm\u00f6gensverzehrs f\u00fcr Personen im Heim Gebrauch machen, wobei 21 Kantone den bundesrechtlichen Rahmen voll aussch\u00f6pfen und einen Verm\u00f6gensverzehr von ein F\u00fcnftel vorsehen.</p><p>Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat die Richtlinien f\u00fcr eine EL-Reform verabschiedet. Eines der Reformziele ist der bessere Einbezug der finanziellen Eigenmittel der EL-beziehenden Personen, unter anderem mittels einer Senkung der Verm\u00f6gensfreibetr\u00e4ge. Dieser bessere Einbezug ist eine wichtige Massnahme zur Stabilisierung des allgemeinen Wachstums der EL-Ausgaben unter grunds\u00e4tzlicher Beibehaltung des Leistungsniveaus. Der Wegfall der Option, den Verm\u00f6gensverzehr auf ein F\u00fcnftel zu erh\u00f6hen, w\u00fcrde diesem Ziel zuwiderlaufen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die M\u00f6glichkeit der Erh\u00f6hung des Verm\u00f6gensverzehrs im Interesse der Kantone beibehalten werden soll.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1415750400000)\/","SubmittedBy":"Lehmann Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1449100800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525783203)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411603200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}