{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143905,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143905,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3905","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Identifizierung der Verfasser von Hassnachrichten im Internet gew\u00e4hrleisten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat ergreift die notwendigen Massnahmen, damit die Identifizierung der Verfasserinnen und Verfasser von Kommentaren zu Artikeln oder in Foren, die auf Websites verfasst werden, die sich an ein grosses Publikum richten und die ein hohes Besucheraufkommen haben, gew\u00e4hrleistet werden kann. Es soll weiterhin m\u00f6glich sein, anonyme Kommentare abzugeben, solange der Betreiber der Site die Verfasserin oder den Verfasser des Kommentars identifizieren kann. Gegebenenfalls unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzes\u00e4nderung, die die angesprochenen Forderungen aufgreift.</p>","ReasonText":"<p>In Internetforen ergiesst sich eine wahre Flut an Hassnachrichten (mit rassistischem, antisemitischem, homo- oder transphobem, frauen- oder islamfeindlichem Inhalt oder gef\u00e4rbt von religi\u00f6sem Fundamentalismus), dies sogar dann, wenn das diskutierte Thema mit den Kommentaren nichts zu tun hat; dasselbe l\u00e4sst sich in Kommentaren zu Artikeln in Online-Medien beobachten. Manchmal wird in diesen Kommentaren zur Gewalt aufgerufen (und es kommt vor, dass dann jemand zur Tat schreitet, z. B. in Form von Cyberstalking). Solche Taten sind h\u00e4ufig illegal (vgl. z. B. Art. 173ff. oder 261bis StGB). In einer Vielzahl von F\u00e4llen ist die Identifizierung der Verfasserin oder des Verfassers ein m\u00fchseliges und kostspieliges Unterfangen. Die Mehrzahl der g\u00e4ngigen Identifizierungsverfahren (Pseudonym und E-Mail-Adresse, die nur einmal oder zeitlich befristet benutzt werden) verdient diese Bezeichnung nicht, und die Identifizierung kann einfach umgangen werden. Es w\u00e4re deshalb angezeigt, die heute gebr\u00e4uchlichen Systeme zu ersetzen durch Systeme, die eine echte Identifkation erlauben, dies beispielsweise durch die Ben\u00fctzung von SMS.</p><p>Auf der Kommentarflut reiten auch allerhand Gruppierungen oder hasserf\u00fcllte Individuen; sie erhalten damit eine Plattform, die jeglicher Kontrolle durch den Betreiber entzogen ist. Solche Kommentare tragen weder zur Meinungsbildung bei, noch k\u00f6nnen sie als unter die freie Meinungs\u00e4usserung fallend bezeichnet werden. Im Gegenteil, sie schaden ihr sogar, lassen Hassnachrichten auf Websites, die sich an ein breites Publikum richten, doch den Schluss zu, dass solche Nachrichten tolerierbar sind, dass man sie gefahrlos hinterlassen kann und dass durch sie das gesch\u00fctzte Rechtsgut eines anderen nicht verletzt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Problematik in Zusammenhang mit den sozialen Netzwerken bewusst. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass der Schutz vor rechtsverletzenden \u00c4usserungen \u00fcberall gilt, auch im Internet. Sofern der Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt, k\u00f6nnen die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden beim (technischen oder redaktionellen) Betreiber des Diskussionsforums oder des Blogs s\u00e4mtliche Informationen einholen, die zur Identifikation der verd\u00e4chtigen Person erforderlich sind. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die IP-Adressen. Anonyme Publikationen mit journalistischem (d. h. mit informationsvermittelndem) Charakter geniessen allerdings nach Massgabe von Artikel\u00a028a des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) Quellenschutz. Dieser Schutz greift auch auf sozialen Plattformen wie Blogs, falls sie von professionellen Medienschaffenden betrieben werden. Der Quellenschutz f\u00fchrt indessen nicht zu einer Strafverfolgungsl\u00fccke, denn anstelle des Autors kann die f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung verantwortliche Person bzw. der Redaktor bestraft werden (vgl. Art. 28 StGB und 322bis StGB). Zudem k\u00f6nnen sich nach der Praxis des Bundesgerichtes bei rassendiskriminierenden \u00c4usserungen (Art. 261bis StGB), harter Pornografie (Art. 197 Abs. 3 StGB) und Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) alle an der Publikation Beteiligten als Gehilfen oder Mitt\u00e4ter strafbar machen. Bei \u00c4usserungen, die strafrechtlich relevant sind, besteht deshalb schon heute ein ausgewogenes Instrumentarium zur Identifikation und zur Sanktionierung der Urheberschaft. Zudem durchsucht die Koordinationsstelle zur Bek\u00e4mpfung der Internetkriminalit\u00e4t (Kobik) das Internet aktiv nach Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten, nimmt Meldungen entgegen und leitet diese an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden im In- und Ausland weiter. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einf\u00fchrung einer Pflicht zur Identifikation der Verfasserinnen und Verfasser von Kommentaren durch die Plattformbetreiber derzeit nicht angezeigt.</p><p>Die eigentliche Herausforderung stellt nicht prim\u00e4r die Identifikation der T\u00e4terschaft dar, sondern die Internationalit\u00e4t des Internets. Die meisten strafbaren Inhalte, die in der Schweiz im Internet entdeckt oder gemeldet werden, befinden sich auf ausl\u00e4ndischen Servern, weshalb die Schweizer Beh\u00f6rden nicht direkt dagegen vorgehen k\u00f6nnen (vgl. hierzu die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Naef 14.3888, \"Internationale Bek\u00e4mpfung von Hasspropaganda im Internet\"). Die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und den Nachrichtendiensten ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrumentarium. Sie erfolgt nach dem Gesetz \u00fcber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (SR 351.1), nach dem Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) und nach internationalen \u00dcbereinkommen, namentlich nach dem Internationalen \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (SR 0.104) sowie dem \u00dcbereinkommen des Europarates \u00fcber die Cyberkriminalit\u00e4t (SR 0.311.43). Dabei ist stets den Grundrechten wie der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit Rechnung zu tragen, damit staatliche Vorgaben nicht zu Zensur f\u00fchren. Die internationalen Bez\u00fcge lassen die Einf\u00fchrung einer auf die Schweiz beschr\u00e4nkten Identifikationspflicht wenig wirkungsvoll erscheinen, denn sie d\u00fcrfte auch mit Durchsetzungsproblemen behaftet sein.</p><p>Erg\u00e4nzend ist auf die laufenden Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Providerhaftung hinzuweisen. Diese untersucht aus Sicht des Zivilrechts (u. a. des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes) den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und wird gegebenenfalls bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Diesen Arbeiten sollte nicht vorgegriffen werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Schwaab Jean Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526183467)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411603200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation|Strafrecht"}}