{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143916,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143916,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3916","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Einheitliche nationale Standards f\u00fcr Steuer-Rulings","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Unternehmen k\u00f6nnen steuerlich relevante Sachverhalte in sogenannten Rulings bei den Steuerbeh\u00f6rden verbindlich vorabkl\u00e4ren. Dieses international bekannte Instrument garantiert in der Schweiz f\u00fcr Unternehmen Rechtssicherheit und Planbarkeit. Wiederholt sind jedoch Rulings von kantonalen Steuerbeh\u00f6rden in Kritik geraten, weil aus standortpolitischen \u00dcberlegungen die Flexibilit\u00e4t des Steuerrechts \u00fcber Geb\u00fchren strapaziert worden ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. W\u00e4re es im Sinne von gleich langen Spiessen nicht notwendig, dass alle Rulings von kantonalen Steuerbeh\u00f6rden auch durch die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) bez\u00fcglich ihrer Kompatibilit\u00e4t mit den nationalen Steuergesetzen (insbesondere DBG und StHG) gepr\u00fcft werden? Wie viele Rulings werden j\u00e4hrlich bei der ESTV und den kantonalen Beh\u00f6rden eingeholt?</p><p>2. Unter welchen Voraussetzungen oder nach welchen Kriterien erfolgen nach geltendem Recht solche \u00dcberpr\u00fcfungen durch die ESTV? Wie viele \u00dcberpr\u00fcfungen finden j\u00e4hrlich statt?</p><p>3. Welche gesetzlichen \u00c4nderungen w\u00e4ren notwendig, um eine solche T\u00e4tigkeit der ESTV bei allen Rulings sicherzustellen?</p><p>4. Welche zus\u00e4tzlichen personellen Ressourcen w\u00fcrde eine umfassende Kontrolle der kantonalen Rulings durch die ESTV erfordern?</p><p>5. \u00dcber welche rechtlichen M\u00f6glichkeiten verf\u00fcgt die ESTV heute, um im Nachhinein nicht mit dem eidgen\u00f6ssischen Steuerrecht kompatible Rulings zu korrigieren bzw. f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren? Wie h\u00e4ufig ist das schon geschehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Zun\u00e4chst ist daran zu erinnern, dass der Bund nach Artikel\u00a03 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) nur diejenigen Steuern erheben kann, f\u00fcr die ihm die Verfassung die entsprechende Kompetenz \u00fcbertr\u00e4gt. Auf dieser Rechtsgrundlage erhebt der Bund nach Artikel\u00a01 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) eine direkte Bundessteuer. Artikel\u00a02 DBG h\u00e4lt fest, dass diese Steuer unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen veranlagt und bezogen wird. Die Kompetenzen der Kantone werden in Artikel\u00a0104 DBG konkretisiert. Die kantonalen und kommunalen Steuergesetze m\u00fcssen die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) einhalten. Das StHG untersteht nicht der Aufsicht des Bundes gem\u00e4ss vorgenannter Gesetzesbestimmung. Die systematische Pr\u00fcfung aller von den kantonalen Veranlagungsbeh\u00f6rden unterzeichneten Rulings, welche die direkte Bundessteuer betreffen, durch die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) w\u00fcrde de facto bedeuten, dass der Bund die kantonalen Veranlagungsbeh\u00f6rden nicht mehr f\u00fcr vertrauensw\u00fcrdig hielte. Eine solche Massnahme w\u00fcrde an den Grundpfeilern des helvetischen F\u00f6deralismus r\u00fctteln und liesse sich nur bei Vorliegen nachweislicher, schwerer Systemm\u00e4ngel rechtfertigen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass dies nicht der Fall ist. Er verkennt jedoch nicht, dass internationaler und interkantonaler Steuerwettbewerb manchmal zu gewissen umstrittenen Praktiken f\u00fchren kann, die es zu bek\u00e4mpfen gilt. Der Bund erhebt keine Statistiken dar\u00fcber, wie viele Rulings von den kantonalen Veranlagungsbeh\u00f6rden unterzeichnet wurden; sch\u00e4tzungsweise d\u00fcrfte sich ihre Zahl auf mehrere Tausend pro Jahr belaufen. Bei der ESTV, die in ihrer Funktion als Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber das DBG manchmal zu Rulings Stellung nehmen muss, wird deren Zahl auf 50 bis 100 pro Jahr gesch\u00e4tzt.</p><p>2. Einleitend ist zu pr\u00e4zisieren, dass Tax Rulings keine Steuerabkommen sind. Das DBG enth\u00e4lt keine formelle Rechtsgrundlage, die Abkommen zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbeh\u00f6rden erlaubt, weshalb derartige Abmachungen auf dem Gebiet der direkten Steuern grunds\u00e4tzlich verboten sind. Zudem muss daran erinnert werden, dass Rulings den Steuerpflichtigen lediglich dazu dienen, sich von der zust\u00e4ndigen Veranlagungsbeh\u00f6rde in einem Vorbescheid die H\u00f6he der Steuern mitteilen zu lassen, die sich gem\u00e4ss der geltenden Gesetzgebung f\u00fcr ein k\u00fcnftiges - zumeist komplexes - Gesch\u00e4ft oder mehrere solche Gesch\u00e4fte ergeben. Diese M\u00f6glichkeit ist integraler Bestandteil des Steuerveranlagungsverfahrens (Vorbescheid) und stellt kein von den Veranlagungshandlungen gesondertes Element dar. Die Aufsichtst\u00e4tigkeit der ESTV bezweckt die Sicherstellung der gesetzeskonformen Anwendung von Bundesrecht. Im Rahmen ihres Jahresprogramms definiert die ESTV dementsprechend, welche Bereiche sie mit ihren Kontrollen anvisiert. Ihre Wahl h\u00e4ngt davon ab, welche Problemstellungen sie f\u00fcr die gesamtschweizerisch einheitliche DBG-Anwendung als wichtig erachtet. Mit gezielten Stichproben werden Veranlagungen aller 26 kantonalen Veranlagungsbeh\u00f6rden gepr\u00fcft und damit auch zu diesen Veranlagungen vorgenommene Rulings.</p><p>Die ESTV (17 ESTV-Mitarbeitende sind mit der Gesamtheit aller DBG-Aufsichtsaufgaben betraut) nimmt im Prinzip jedes Jahr eine gesamtschweizerische Kontrolle vor. Dabei werden von den Veranlagungen der direkten Bundessteuer rund 300 bis 400 ausgew\u00e4hlt, bei denen das Risiko einer nicht vollst\u00e4ndig gesetzeskonformen Veranlagung oder Veranlagungspraxis besteht.</p><p>3. Die aktuellen Bestimmungen des DBG, insbesondere Artikel\u00a0103, erm\u00e4chtigen die ESTV im konkreten Fall zur Einsichtnahme in die Steuerakten, also auch in Rulings, die von den kantonalen Steuerverwaltungen auf dem Gebiet der direkten Bundessteuer abgeschlossen wurden. Wenn die ESTV systematisch alle von den Veranlagungsbeh\u00f6rden unterzeichneten Rulings kontrollieren w\u00fcrde, w\u00e4re dies eine direkte Einmischung in das Veranlagungsverfahren. Die aktuellen Rechtsgrundlagen der Aufsicht \u00fcber die vom Bund an die Kantone delegierten Aufgaben m\u00fcssten vollst\u00e4ndig \u00fcberarbeitet werden, und die Beziehungen zwischen ESTV, kantonalen Steuerbeh\u00f6rden und Steuerpflichtigen w\u00fcrden grundlegend ver\u00e4ndert.</p><p>4. Wenn alle von den kantonalen Steuerverwaltungen unterzeichneten Rulings (ohne StHG) von der ESTV umfassend kontrolliert werden sollten, m\u00fcsste die ESTV f\u00fcr diese Aufgabe \u00fcber gleich viel Personal verf\u00fcgen, wie in den kantonalen Steuerverwaltungen daf\u00fcr bereitsteht. Das sind sch\u00e4tzungsweise mehrere Dutzend Personen.</p><p>5. Ein DBG-widriges Ruling ist als solches nicht beschwerdef\u00e4hig; einzig die Veranlagung, die auf einem DBG-widrigen Ruling beruht, kann Gegenstand einer Beschwerde der ESTV vor der kantonalen Beschwerdeinstanz oder vor Bundesgericht sein.</p><p>Die ESTV reicht im Allgemeinen erst Beschwerde ein, wenn alle anderen infrage kommenden Massnahmen - namentlich die Aufforderung der ESTV an die kantonale Veranlagungsbeh\u00f6rde, das beanstandete Ruling zu widerrufen - nicht erfolgreich waren. Es kommt demnach nur selten vor, dass die ESTV Beschwerde einreicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Levrat Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418169600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525991353)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411603200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Steuer"}}