{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143919,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143919,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3919","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Kosten der Folgebehandlungen nach einer Verst\u00fcmmelung weiblicher Genitalien. \u00dcbernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, ob es m\u00f6glich und sinnvoll ist, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten f\u00fcr die Behandlung physischer und psychischer Folgen von Frauen \u00fcbernimmt, die eine Verst\u00fcmmelung ihrer Genitalien erlitten haben. Der Bundesrat soll dazu einen Bericht vorlegen.</p><p>Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert als Verst\u00fcmmelung weiblicher Genitalien jeden Eingriff, der zu einer teilweisen oder vollst\u00e4ndigen Entfernung der \u00e4usseren weiblichen Geschlechtsorgane f\u00fchrt, sowie jede andere Verst\u00fcmmelung der weiblichen Geschlechtsorgane zu anderen als therapeutischen Zwecken. Gem\u00e4ss den letzten Sch\u00e4tzungen der Unicef von 2012 haben 10 700 in der Schweiz lebende Frauen eine solche Verst\u00fcmmelung selber erlitten oder sind der Gefahr einer solchen Verst\u00fcmmelung ausgesetzt. </p>","ReasonText":"<p>Genitalverst\u00fcmmelungen sind eine Verletzung der Menschenrechte von M\u00e4dchen und Frauen. Sie k\u00f6nnen gravierende Folgen f\u00fcr die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen haben: Infektionen, gyn\u00e4kologische Komplikationen, Komplikationen bei der Geburt, psychische Beeintr\u00e4chtigungen, chronische Schmerzen, Unfruchtbarkeit.</p><p>Studien zeigen, dass Frauen mit Genitalverst\u00fcmmelungen, insbesondere mit Infibulation (ganze oder teilweise Verschliessung der Genital\u00f6ffnung), ein h\u00f6heres Risiko haben, vaginale oder urinale Infektionen zu bekommen, unfruchtbar zu werden oder w\u00e4hrend des Geschlechtsverkehrs Schmerzen zu empfinden, und dass bei ihnen das Risiko h\u00f6her ist, dass, wenn sie geb\u00e4ren, Blutungen auftreten, notfallm\u00e4ssige Kaiserschnitte n\u00f6tig werden, es zu Perinealrissen kommt oder bei der Geburt Komplikationen auftreten. </p><p>Diese Frauen leiden oft seit ihrer Kindheit unter den Folgen einer Verst\u00fcmmelung ihrer Genitalien; die Desinfibulation, die Wiederherstellung der Klitoris, zusammen mit einer psychosexuellen Behandlung, tr\u00e4gt zu einer Verbesserung der Gesundheit dieser Frauen in psychischer, sexueller, gyn\u00e4kologischer Hinsicht und im Hinblick auf die Geb\u00e4rf\u00e4higkeit bei. </p><p>In einigen L\u00e4ndern, beispielsweise in Frankreich, werden solche Behandlungen seit rund zehn Jahren von der Krankengrundversicherung \u00fcbernommen. Auch in der Schweiz scheint es angebracht, dass die Wirksamkeit, die Angemessenheit und der wirtschaftliche Aspekt solcher bew\u00e4hrter Behandlungen gepr\u00fcft werden, damit wir die Grundlagen daf\u00fcr haben zu entscheiden, ob diese k\u00fcnftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung \u00fcbernommen werden sollen. In der Tat sind die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte oftmals damit konfrontiert, dass die \u00dcbernahme der Kosten solcher Behandlungen verweigert wird, w\u00e4hrend diese doch entscheidend zu einer allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustands dieser Patientinnen beitragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) \u00fcbernimmt die Kosten f\u00fcr die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Der Begriff Krankheit wird heute in Artikel\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) als jede Beeintr\u00e4chtigung der k\u00f6rperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunf\u00e4higkeit zur Folge hat, definiert. Die weibliche Genitalverst\u00fcmmelung hat anerkannterweise vielf\u00e4ltige medizinische und psychische Folgen, die die k\u00f6rperlichen oder geistigen Funktionen in so betr\u00e4chtlichem Masse einschr\u00e4nken k\u00f6nnen, dass eine Behandlungsbed\u00fcrftigkeit besteht.</p><p>Als Voraussetzung der Kostenverg\u00fctung zulasten der OKP gilt allgemein, dass die Leistungen wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich sein m\u00fcssen (WZW-Kriterien). F\u00fcr die medizinischen Leistungen besteht keine abschliessende Positivliste aller Pflichtleistungen. Ausnahmen bilden Pr\u00e4ventivmassnahmen, zahn\u00e4rztliche Behandlungen und Leistungen bei Mutterschaft. Vielmehr wird der Pflichtleistungscharakter von diagnostischen und therapeutischen Leistungen implizit vermutet (Vertrauensprinzip). Die von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen werden damit grunds\u00e4tzlich verg\u00fctet, sofern in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) keine Sonderregelung festgehalten ist. Wird die Verg\u00fctung einer Leistung infrage gestellt, pr\u00fcft eine Expertenkommission (Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen, ELGK) die fragliche Leistung und empfiehlt deren Kosten\u00fcbernahme oder nicht. Die definitiven Entscheide, die vom Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern (EDI) getroffen werden, werden in Anhang 1 KLV \u00fcbernommen. Die Leistungen werden auf Antrag hinsichtlich der Erf\u00fcllung der Kriterien f\u00fcr die Leistungspflicht durch die ELGK \u00fcberpr\u00fcft (Antragsverfahren). Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle hat dieses Verfahren 2008 gepr\u00fcft und f\u00fcr angemessen befunden.</p><p>Auch wenn die weibliche Genitalverst\u00fcmmelung in der aktuell in der Schweiz g\u00fcltigen Klassifikation \"Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme\", Diagnose-Code ICD-10-GM Version 2012, welche f\u00fcr die Kodierung und Abrechnung als Grundlage dient, noch nicht explizit aufgef\u00fchrt wird, kann ein Krankheitswert vorliegen, und in Bezug auf die Behandlung von deren Folgen gilt das Vertrauensprinzip: Die Verg\u00fctung von Leistungen zur Behandlung der k\u00f6rperlichen und seelischen Folgen einer Genitalverst\u00fcmmelung durch die OKP ist somit m\u00f6glich, falls die angewendeten Leistungen wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich sind. Ab der Umstellung per 1. Januar 2015 auf die Version 2014 des Diagnose-Codes ICD-10-GM wird die weibliche Genitalverst\u00fcmmelung explizit als Diagnose respektive Krankheit genannt sein, was die einheitliche und rechtsgleiche Verg\u00fctung von Leistungen zur Behandlung der k\u00f6rperlichen und seelischen Folgen einer Genitalverst\u00fcmmelung durch die OKP f\u00f6rdern d\u00fcrfte.</p><p>Die Anerkennung der weiblichen Genitalverst\u00fcmmelung als eigenst\u00e4ndige Erkrankung ist mit der Umstellung des Diagnose-Codes ab dem 1. Januar 2015 bereits eingeleitet. Es braucht hierzu keine weiteren Antr\u00e4ge. Ein Bericht des Bundesrates zur Beurteilung der Zweckm\u00e4ssigkeit von Behandlungen von Folgen weiblicher Genitalverst\u00fcmmelung w\u00fcrde zudem dem geltenden Antragsverfahren widersprechen. Es ist Sache der interessierten Kreise, einen Antrag im Rahmen dieses Verfahrens einzureichen. Die Rolle des EDI ist es, aufgrund der Empfehlung der ELGK eine Entscheidung \u00fcber die Verg\u00fctung zu treffen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1415750400000)\/","SubmittedBy":"Seydoux-Christe Anne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418256000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525787833)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411603200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}