{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20143929,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20143929,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"14.3929","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verwaltungsunabh\u00e4ngige Untersuchung der Steuer-Rulings von Eidgen\u00f6ssischer Steuerverwaltung und Steuerverwaltung des Kantons Bern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine verwaltungsunabh\u00e4ngige Untersuchung mit folgenden Vorgaben einzuleiten und dem Parlament dar\u00fcber Bericht zu erstatten: </p><p>1. \u00dcberpr\u00fcfung der Rechtm\u00e4ssigkeit der Steuer-Rulings (Steuervorbescheide) mit der Ammann-Holding vor 2009, insbesondere gem\u00e4ss Artikel\u00a076 des bernischen Steuergesetzes und Artikel\u00a0105 Absatz\u00a03 DBG.</p><p>2. \u00dcberpr\u00fcfung der Zusammenarbeit zwischen ESTV und Steuerverwaltung des Kantons Bern bei der Steuerveranlagung der Ammann-Holding vor 2009.</p><p>3. \u00dcberpr\u00fcfung der Rechtm\u00e4ssigkeit von Steuer-Rulings der letzten f\u00fcnf Jahre von Unternehmen mit einem ausl\u00e4ndischen Steuerdomizil.</p>","ReasonText":"<p>Die Steueroptimierung der Ammann-Holding mithilfe eines ausl\u00e4ndischen Steuerdomizils wirft Fragen zu deren Rechtm\u00e4ssigkeit auf. Nur mit einer unabh\u00e4ngigen Untersuchung kann der Verdacht der Beg\u00fcnstigung beziehungsweise von gesetzwidrigen Veranlagungen durch die Steuerbeh\u00f6rden von Bund und Kanton ausger\u00e4umt werden. Das liegt auch im Interesse der Ammann-Holding, ihres ehemaligen Firmenchefs, Herrn Bundesrat Schneider-Ammann, und der verantwortlichen Steuerbeh\u00f6rden von Bund und Kanton. Insbesondere ist auch zu kl\u00e4ren, ob diese Unterlassungen begangen haben.</p><p>Die Untersuchung von Steuer-Rulings mit weiteren Unternehmen mit ausl\u00e4ndischen Finanzkonstrukten ist auf die letzten f\u00fcnf Jahre zu beschr\u00e4nken, da bei l\u00e4nger zur\u00fcckliegenden Vereinbarungen keine nachtr\u00e4glichen Steuerforderungen mehr gestellt werden k\u00f6nnen. </p><p>Das entschiedene Vorgehen gegen gesetzwidrige Steueroptimierung ist im Interesse der normalen Steuerzahlenden mit einem Lohnausweis sowie kleiner Firmen, welche keine M\u00f6glichkeiten haben, mit ausl\u00e4ndischen Finanzkonstrukten ihrer Steuerpflicht auszuweichen. Das Gew\u00e4hrenlassen von gesetzwidrigen Steuerpraktiken im Sinne eines Standortfaktors im Steuerwettbewerb ist entschieden abzulehnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit einem sog. Steuer-Ruling stellt eine steuerpflichtige Person ein Begehren um eine schriftliche Auskunft der Steuerbeh\u00f6rden zu den steuerrechtlichen Folgen eines individuell-konkreten Sachverhalts. Dabei legt die steuerpflichtige Person die Sachlage und die daraus resultierende Besteuerung dar. Durch Gegenzeichnung best\u00e4tigt die Steuerverwaltung, dass die Steuerfolgen ausschliesslich f\u00fcr den geschilderten Sachverhalt dem geltenden Recht entsprechend korrekt dargelegt wurden. Ein Steuer-Ruling zielt folglich darauf ab, den Steuerpflichtigen, beispielsweise einem Unternehmen, Klarheit \u00fcber die geltende Rechtslage zu verschaffen. Bei einem Steuer-Ruling handelt es sich somit nicht um eine Vereinbarung zwischen Steuerverwaltung und Steuerpflichtigen in dem Sinne, dass vom Gesetz abweichende Steuerfolgen ausgehandelt oder abgesprochen w\u00fcrden, wie dies die Motion in ihrer Begr\u00fcndung vermuten lassen k\u00f6nnte.</p><p>Zu den Ziffern 1 und 2 der Motion ist auszuf\u00fchren, dass das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) bestimmt, welche direkten Steuern die Kantone zu erheben haben. Das StHG legt auch die Grunds\u00e4tze fest, nach denen die kantonale Gesetzgebung zu gestalten ist. Im StHG finden sich indes keine Bestimmungen zur Aufsicht. Zur Schliessung dieser Aufsichtsl\u00fccke bei der Durchsetzung des StHG wurden - insbesondere im Rahmen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren - mehrfach Berichte erstellt. In der Folge wurden aber nie formelle Aufsichtsrechte f\u00fcr den Bund im StHG verankert. Somit ist die \u00dcberpr\u00fcfung eines Veranlagungsentscheids bez\u00fcglich des kantonalen Steuerrechts durch den Bund nicht m\u00f6glich.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a0128 Absatz\u00a04 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 und Artikel\u00a02 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) sind die Kantone zust\u00e4ndig f\u00fcr die Veranlagung und den Bezug der direkten Bundessteuer. Dem Bund kommt in diesem Zusammenhang einzig eine Aufsichtsfunktion zu, die darin besteht, f\u00fcr eine einheitliche Anwendung des DBG zu sorgen. Konkret wird die Aufsicht \u00fcber die kantonalen Steuerbeh\u00f6rden durch die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) wahrgenommen. Der ESTV stehen dabei insbesondere die in Artikel\u00a0102 Absatz\u00a02 und Artikel\u00a0103 DBG genannten Aufsichtsmittel zur Verf\u00fcgung. Hinsichtlich der Veranlagung der direkten Bundessteuer der Ammann Group Holding AG f\u00fchrt die ESTV derzeit im Rahmen ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit zusammen mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern auf Ersuchen der Finanzdirektion des Kantons Bern eine \u00dcberpr\u00fcfung durch.</p><p>Folglich sieht der Bundesrat derzeit, insbesondere vor Abschluss der vorgenannten aufsichtsrechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung, keine Veranlassung, weitere Schritte in die Wege zu leiten. Im \u00dcbrigen ist zu erw\u00e4hnen, dass dem Bundesrat kein Untersuchungsmittel zur Verf\u00fcgung steht, das auch die Kantone einbeziehen w\u00fcrde, wie dies die Motion anstrebt. Zu erw\u00e4hnen gilt ferner, dass das Steuergeheimnis auch im Rahmen einer verwaltungsunabh\u00e4ngigen Untersuchung gelten w\u00fcrde. Eine Berichterstattung an Dritte, somit auch ans Parlament, w\u00e4re daher nicht m\u00f6glich.</p><p>Zu Ziffer 3 der Motion ist zudem festzuhalten, dass der Bund angesichts der kantonalen Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Veranlagung der direkten Bundessteuer die von den Kantonen bearbeiteten Steuer-Rulings nicht erfasst. Ebenso besteht keine \u00dcbersicht \u00fcber Unternehmen mit ausl\u00e4ndischen Finanzkonstrukten, wobei hinzukommt, dass solche Unternehmen kaum je ihre Struktur zum Gegenstand von Rulings machen. Aus diesen Gr\u00fcnden ist eine umfassende \u00dcberpr\u00fcfung im Sinne von Ziffer 3 der Motion nicht m\u00f6glich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1416355200000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1474502400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690525693700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1411689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4915,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}